Konkurrierende
Tarifverträge - wem nützt das absehbare Chaos
eigentlich und was ist davon real nicht vermeidbar?
(27.05.2008)
Die Tariflandschaft
im deutschen Sicherheitsgewerbe war bereits in der Vergangenheit
trotz gleicher Tarifparteien sehr unübersichtlich
und schwer nachvollziehbar. Über 50 Tarifverträge
zwischen ver.di und BDWS regelten ein realiv überschaubares
Gewerbe. Dabei gelang es über Jahre nicht einmal,
die Bezeichnungen für übereinstimmende Tätigkeiten,
zum Beispiel als separat einsetzbarer Wachmann, begrifflich
anzupassen. Die Bedingungen dafür waren mit den Begriffsbestimmungen
in der DIN 77200 nicht einmal so schlecht. Bei
gleichen Tarifpartnern und nur einem Standard schwer zu
verstehen, hier fehlte eine zentrale Abstimmung.
Nunmehr wird dieser Zustand absehbar weiter verkompliziert.
Mit dem angestrebten Mindestlohn und dem Tarifpartner
GÖD marschiert das deutsche Sicherheitsgewerbe ohne
Gegensteuerung in einigen Bundesländern in konkurrierende
Tarifverträge. Konkret sind das dann ein verbindlicher
Mindestlohntarifvertrag mit einem Tarifpartner und mehrere
Lohntarifverträge usw. mit einem anderen Tarifpartner
im gleichen Tarifgebiet. Vereinfacht ausgedrückt
ist dem Arbeitnehmer aus beiden Tarifverträgen
die für ihn jeweils günstigste Lösung
anzubieten, die Lohnvereinbarungen greifen dann auf zwei
oder mehr Tarifverträge zu.
Beispiel: Mindestlohn aus dem bundesweit verbindlichen
Mindestlohnvertrag mit GÖD und Zuschläge aus
den möglicherweise besseren Lohntarifverträgen
mit ver.di. Unterschiedliche Tarifpartner werden nicht
zum Problem, sondern die Konkurrenz im gleichen Tarifgebiet.
Das erzeugt absehbar Auseinandersetzungen zwischen den
Tarifpartnern und den Arbeitnehmern und soetwas klärt
man in Deutschland vor Gericht. Verwunderlich ist dabei,
das noch nicht alle Tarifverträge mit ver.di formal-juristisch
in Kraft sind, da die Allgemeinverbindlichkeit als Grundlage
dafür noch fehlt oder noch gar nicht beantragt war.
Insoweit bestände schrittweise in den einzelnen Tarifgebieten
die Chance einer Bereinigung und Konzentration auf einen
Tarifpartner, was zumindest bereits in einigen Tarifgebieten
erfolgt. Wer dies nicht erkennt oder wissentlich ausschlägt,
begünstigt weitere Unübersichtlichkeit und handfeste
Auseinandersetzungen. Traurig daran ist, das unabhängig
von den gewerkschaftlichen Tarifpartnern bei vielen
Verträgen die vereinbarte erste Lohngruppe im Niedrigstlohnbereich
liegt, der vom Arbeitsgericht Dortmund bei einem ähnlichen
aktuellem Verfahren mit 5,20 € Stundenlohn
als sittenwidrig gekennzeichnet wurde. Allerdings
lag dort der tarifliche Vergleichslohn wesentlich höher
und das provoziert die Frage: Was spricht eigentlich
gegen 7,50 €, wenn ganz aktuell selbst unsere
größten Dienstleister für ihre 2008 akquirierten
Verträge mit tariflicher Entlohnung keine geeigneten
Arbeitskräfte mehr finden? Laut einer internen Information
wurden bei einem Sichtungsverfahren mit dringlichsten
Personalbedarf von über 100 Bewerbern für einen
Bewachungsauftrag nicht einer eingestellt - Grund:
die angebotene tarifliche Vergütung spricht geeignete
Bewerber nicht an. Sollte man dem Markt nicht mehr zutrauen?
Der Ausweg scheint für einige Unternehmen nur noch
kriminelles oder unseriöses Handeln zu sein, Abwerbung
vom Wettbewerber, Täuschung der Kunden, Einsatz von
Praktikanten usw. Am Ende, siehe HEROS-Skandal, straft
der Markt das gesamte Gewerbe ab. Beim Geld- und Werttransport
war die Marktbereinigung allerdings tatsächlich auch
partiell reinigend, wobei bereits absehbare Entwicklungen
der Marktkonzentration Sorge erzeugen. Das hatten wir
alles schon einmal und es wurde nicht bewältigt.
Einer der Gründe dürfte in den marktfernen Aufbau-
und Ablauforganisationen einiger größerer Unternehmen
liegen. Der optischen Größe gegenüber
dem Kunden entsprechen weder die realen Fähigkeiten
noch die interne Organisation.
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