Warnhinweise
(auch nach KonTraG), Korruption und anderes Fehlverhalten
(28.04.2008)
Immer mehr lüften sich die Schleier
der Ignoranz und Vertuschung, nunmehr scheinen bereits
vor vielen Jahren Warhnhinweise bei SIEMENS AG vorgelegen
haben und mit ihnen Anhaltspunkte für relevantes
Fehlverhaltens und intransparente Vorgänge. Die nächsten
Wochen werden wohl zeigen, wie verantwortungsbewußt
damit umgegangen wurde. Warnhinweise zeigen auf
Vorgänge und Verhaltensweisen, die oftmals
noch zu intransparent für eine sichere Bewertung
sind, bei denen rechtliche Relevanz vermutet aber noch
nicht gerichtsfest beweisbar ist, bei denen zumindest
Regelverstöße eine interne Überprüfung
erfordern. Sie dienen auch der Risikofrüherkennung,
den Unsicherheiten vernichten auch Mehrwert.
Ihre rechtzeitige Untersuchung muss nicht zwingend zu
Straftaten führen, wohl aber meist zu ablauforganisatorischen
Mängeln, Nährboden für Rechtsverstöße
ohne wirksame Gegenmaßnahmen. Sie kommen vor allem
intern aus den Revisions- und Controllingbereichen,
der betrieblichen Sicherheit oder den Rechtsabteilungen
und extern von Beratern oder Opfern (wie
aktuell von Unterlegenen bei Ausschreibungen). Der Umgang
mit ihnen ist sehr unterschiedlich und das scheint sich
jetzt nicht nur bei Siemens zu rächen. Zu oft werden
Warnhinweise als persönliche Angriffe, unzulässige
Einmischungen in Zuständigkeiten, Unterstellungen
oder einfach lästig im Funktionsablauf der
Unternehmen einschließlich Banken bewertet
und zu lange ignoriert. Eigentlich sind es aber, unabhängig
von den rechtlichen Geboten nach KonTrag, Anhaltspunkte,
deren Aufklärung immer noch die Initiative bei den
betroffenen Unternehmen beläßt. Darauf wird
noch zu oft fahrlässig verzichtet, wenn man auf festere
Beweise wartet oder das Problem "aussitzen"
will. Irgendwann setzten nicht mehr beherrschbare
Abläufe ein, auch befördert durch die
Presse. Es waren nach dem Euro-Umtausch externe Warnhinweise,
die in einem führenden Handelsunternehmen beachtet
wurden, zu Reaktionen im Geldtransport führten
und damit strukturelle Entwicklungen anstießen.
Für dieses Unternehmen führte die rechtzeitige
Beachtung von Anhaltspunkten Jahre später zur Vermeidung
erheblicher Verluste im HEROS-Skandal. Andere waren mit
analogen Warnhinweisen offensichtlich großzügiger
umgegangen oder erhielten gar keine, weil ihre präventiven
Maßnahmen unzureichend waren. Auch in der Gegenwart
finden wir sehr differenzierte Reaktionen auf Anhaltspunkte
zu relevanten Vorgängen, die man kritischer prüfen
sollte. Solange Unsicherheiten nicht sichtbar materialisiert
sind, werden sie nicht als Gefährdung für den
Unternehmenserfolg bewertet und dann kommt noch die Verschleierung
der Beteiligten. Schwierigkeiten bereitet in der Regel
neben grundsätzlicher Ablehnung relevanter Hinweise
die fehlende Kompetenz für deren sachkundige Bewertung,
unterstützt von Unglauben (2007:
"In unserer Bank ist soetwas nicht möglich."
Das hat der echte, ehrliche Siemensianer sicher auch von
seinem Unternehmen gedacht.). Die meisten Prozeßabläufe
mit Korruptionsinhalten beginnen aber eher bescheiden,
gekennzeichnet durch Intransparenz in Funktionsabläufen,
noch erklärbare und "intern verständliche
kleine" Regelverstöße, schöngeredete
und zunehmend abgeschottete Beziehungen zu externen Dienstleistern
oder Lieferanten. In dieser Phase hat Prävention
noch eine Chance, danach greifen die zielgerichteten Verschleierungen
durch zwei Beteiligte, die beide Täter sein können.
Für externe Sicherheitsberater beinhalten derartige
Hinweise immer eine Gradwanderung im auftraggebenden Unternehmen.
Sie können, aber sie müssen nicht zu rechtlich
relevanten Vorgängen führen, immer stoßen
sie aber zuerst auf Vorbehalte. Kompetenz, Konsequenz
und Stellung des Beraters einschließlich
seiner Risikobereitschaft bedingen letztlich,
ob Warnhinweise überhaupt und mit welcher Deutlichkeit
platziert werden. Warnhinweise sollten zuerst
als Chance verstanden und entsprechend behandelt
werden, auch wenn KonTraG nicht für jedes Unternehmen
zutrifft.
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