Im
Visier: Deutsche Sicherheitsausbildungen im Ausland und
zu kurze politische Schnellschüsse (11.04.2008)
Seit
Jahren laufen diverse Bemühungen um die Vermittlung
gegenüber der Politik, dass die gewerberechtlichen
Zugangsvoraussetzungen für Angestellte und Unternehmer
in das private Sicherheitsgewerbe den Anforderungen des
Marktes, national wie international, angepaßt werden.
Dazu zählt auch mit an erster Stelle eine verbesserte
Basisqualifizierung und Spezialisierung entsprechend Einsatzrichtung.
Die vorhandenen Defizite lassen eigentlich das deutsche
Bildungsangebot für das Sicherheitsgewerbe bis auf wenige
Ausnahmen für das Ausland wenig attraktiv erscheinen,
man greift lieber auf Frankreich, England, Israel oder
die USA zu. Selbst Lettland bietet mehr. Deshalb hat sich
darum auch bisher kein Politiker so richtig gekümmert,
es gab keine bekannten Anlässe. Bildungsträger
und Sicherheitsunternehmen, die im Ausland Bildung anbieten,
existieren allerdings schon seit Anfang der 90er Jahre.
Aber nur wenige haben sich fest etablieren können
und die besitzen wahrscheinlich bereits Tochterunternehmen.
Insoweit ist es derzeit eine makabre Fügung des Schicksals,
dass ausgerechnet Bildungsangebote eines unbekannten und
wahrscheinlich zweckgebunden gegründeten privaten
Bildungsträgers unter Nutzung der Kenntniss und Fähigkeiten
deutscher Beamter und Bundeswehrangehöriger in fragwürdigen
Staaten und mit sensiblen Inhalten die Ausbildung durch
deutsche Sicherheitsfirmen und Bildungsträger in
den Focus der Politik und Presse bringt. Die Forderung
besonders kompetenter Politiker nach Regulierungen und
Genehmigungsverfahren darf aber getrost als politischer
Schnellschuss bezeichnet werden. Denn diese Wünsche
mißachten die tatsächliche Rechtslage, es kann
noch viel schlimmer kommen. Die derzeit aktuellen gewerberechtlichen
Festlegungen nach § 34a GewO kollidieren schon länger
mit europäischen Recht. Nicht ohne Grund hat der
BDWS so um Mindestlohnregelungen gekämpft. Doch dabei
geht es "nur" um den Lohn, nicht um die Einstiegsbedingungen
ausländischer Arbeitnehmer. Die können sich eigentlich
nur nach Europa öffnen und zwar in beide Richtungen. Das
bedeudet, dass deutsche Sicherheitsunternehmen und Bildungsträger
zukünftig auch EU-weit in bisher auch regulierten
Märkten agieren können und nicht nur Billigwachkräfte
mit ihren unterschiedlichsten Qualifizierungen zu uns
kommen. Somit sind alle jetzt zusätzlich angedachten
Regulierungen und Zulassungsverfahren in Deutschland wirkungslos,
weil nicht durchsetzbar. Aufwand und Nutzen ständen
ohnehin in keinem akzeptablen Verhältnis. Grundsätzlich
darf man davon ausgehen, dass ein Ausbilder oder Dozent
zuerst einmal das vermittelt, was er selbst vermittelt
bekam und dann die ihm zugänglichen Bildungsinhalte,
so er sie selbst verarbeitet hat. Im Sicherheitsgewerbe
geht dies nicht ohne sensible Inhalte. Es ist wohl an
der Zeit, diese nicht aufhaltbaren Entwicklungen in Europa
etwas strategischer und vor allem im Zusammenhang mit
ihren Auswirkungen auf das gesamte deutsche Sicherheitsgewerbe,
EU-konformen Zulassungsbedingungen in das Gewebe, den
Anforderungen an die Sicherheitsmitarbeiter und die zu
fordernden Qualifizierungen, zu sehen. Für Ausbilder
und Dozenten in Dienstverhältnissen einschließlich
ausgeschiedener Spezialisten mit sensiblem Wissen sollte
eigentlich bereits heute das Geheimschutz- und das Dienstrecht
ausreichende Bestimmungen enthalten. Wenn Beamte allerdings
im Ausland ohne Kenntnis der Vorgesetzten (?) Leistungen
nebenberuflich wochen- und monatelang anbieten können,
liegt das wohl nicht primär am unvollkommenen Recht.
Eine unbezahlte Freistellung sollte wohl doch irgendwann
die Frage aufwerfen: "Wovon lebt eigentlich diese
Familie?".
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