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Fortsetzung - Gesamtbeitrag
   
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Deutsche Sicherheitsausbildungen im Ausland und zu kurze politische Schnellschüsse

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.. 04/2008
   
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Im Visier: Deutsche Sicherheitsausbildungen im Ausland und zu kurze politische Schnellschüsse (11.04.2008)
Seit Jahren laufen diverse Bemühungen um die Vermittlung gegenüber der Politik, dass die gewerberechtlichen Zugangsvoraussetzungen für Angestellte und Unternehmer in das private Sicherheitsgewerbe den Anforderungen des Marktes, national wie international, angepaßt werden. Dazu zählt auch mit an erster Stelle eine verbesserte Basisqualifizierung und Spezialisierung entsprechend Einsatzrichtung. Die vorhandenen Defizite lassen eigentlich das deutsche Bildungsangebot für das Sicherheitsgewerbe bis auf wenige Ausnahmen für das Ausland wenig attraktiv erscheinen, man greift lieber auf Frankreich, England, Israel oder die USA zu. Selbst Lettland bietet mehr. Deshalb hat sich darum auch bisher kein Politiker so richtig gekümmert, es gab keine bekannten Anlässe. Bildungsträger und Sicherheitsunternehmen, die im Ausland Bildung anbieten, existieren allerdings schon seit Anfang der 90er Jahre. Aber nur wenige haben sich fest etablieren können und die besitzen wahrscheinlich bereits Tochterunternehmen. Insoweit ist es derzeit eine makabre Fügung des Schicksals, dass ausgerechnet Bildungsangebote eines unbekannten und wahrscheinlich zweckgebunden gegründeten privaten Bildungsträgers unter Nutzung der Kenntniss und Fähigkeiten deutscher Beamter und Bundeswehrangehöriger in fragwürdigen Staaten und mit sensiblen Inhalten die Ausbildung durch deutsche Sicherheitsfirmen und Bildungsträger in den Focus der Politik und Presse bringt. Die Forderung besonders kompetenter Politiker nach Regulierungen und Genehmigungsverfahren darf aber getrost als politischer Schnellschuss bezeichnet werden. Denn diese Wünsche mißachten die tatsächliche Rechtslage, es kann noch viel schlimmer kommen. Die derzeit aktuellen gewerberechtlichen Festlegungen nach § 34a GewO kollidieren schon länger mit europäischen Recht. Nicht ohne Grund hat der BDWS so um Mindestlohnregelungen gekämpft. Doch dabei geht es "nur" um den Lohn, nicht um die Einstiegsbedingungen ausländischer Arbeitnehmer. Die können sich eigentlich nur nach Europa öffnen und zwar in beide Richtungen. Das bedeudet, dass deutsche Sicherheitsunternehmen und Bildungsträger zukünftig auch EU-weit in bisher auch regulierten Märkten agieren können und nicht nur Billigwachkräfte mit ihren unterschiedlichsten Qualifizierungen zu uns kommen. Somit sind alle jetzt zusätzlich angedachten Regulierungen und Zulassungsverfahren in Deutschland wirkungslos, weil nicht durchsetzbar. Aufwand und Nutzen ständen ohnehin in keinem akzeptablen Verhältnis. Grundsätzlich darf man davon ausgehen, dass ein Ausbilder oder Dozent zuerst einmal das vermittelt, was er selbst vermittelt bekam und dann die ihm zugänglichen Bildungsinhalte, so er sie selbst verarbeitet hat. Im Sicherheitsgewerbe geht dies nicht ohne sensible Inhalte. Es ist wohl an der Zeit, diese nicht aufhaltbaren Entwicklungen in Europa etwas strategischer und vor allem im Zusammenhang mit ihren Auswirkungen auf das gesamte deutsche Sicherheitsgewerbe, EU-konformen Zulassungsbedingungen in das Gewebe, den Anforderungen an die Sicherheitsmitarbeiter und die zu fordernden Qualifizierungen, zu sehen. Für Ausbilder und Dozenten in Dienstverhältnissen einschließlich ausgeschiedener Spezialisten mit sensiblem Wissen sollte eigentlich bereits heute das Geheimschutz- und das Dienstrecht ausreichende Bestimmungen enthalten. Wenn Beamte allerdings im Ausland ohne Kenntnis der Vorgesetzten (?) Leistungen nebenberuflich wochen- und monatelang anbieten können, liegt das wohl nicht primär am unvollkommenen Recht. Eine unbezahlte Freistellung sollte wohl doch irgendwann die Frage aufwerfen: "Wovon lebt eigentlich diese Familie?". .