Zum
Mindestlohn im privaten Sicherheitsgewerbe
(28.03.2008)
Die zwischen dem BDWS Bundesverband
Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V. und der
Gewerkschaft ver.di geführten Tarifverhandlungen
um bundeseinheitliche Mindestlöhne als Vorrausetzung
für eine Aufnahme in das Entsendegesetzt sind an
den Forderungen von ver.di nach einheitlichen 7,50 €
Stundenmindestlohn in ganz Deutschland gescheitert. Neue
Gespräche mit gleichem Ziel wurden mit der Gewerkschaft
Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD)
aufgenommen und führten quasi in letzter Minute zu
einem gemeinsamen Antrag um Aufnahme des Wach-
und Sicherheitsgewerbes in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
Dies soll verhindern, dass 2009 oder spätestens 2011
ausländische Arbeitnehmer nach Eintritt der unbeschränkten
Arbeitnehmerfreizügigkeit die ohnehin niedrigen Löhne
im Sicherheitsgewerbe weiter drücken und Arbeitsplätze
vernichten. Vergleichbare Stundenlöhne
in Polen, Tschechien u. a. osteuropäischen Staaten
liegen zwischen 1,10 und 2,00 Euro, die monatliche Stundenbelastung
überschreite schon mal 300 Stunden erheblich. Allerdings
muss eine deutsche Sicherheitskraft mit IHK-Sachkundeprüfung
oft auch über 200 Stunden arbeiten, um vom Verdienst
leben zu können. Außerdem erhält der "gefürchtete"
Pole in Dänemark 12 € Mindestlohn und die Fähren
sind auf Monate ausgebucht. Die angestrebte neue niedrigste
Lohngruppe in den neuen Bundesländern lag bei 5,75
€ ab 2009, die aktuellen Verhandlungsergebnisse liegen
noch nicht vor. Neben dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
stellt gegenwärtig noch die gewerberechtliche Zugangsvoraussetzung
nach § 34a GewO eine Einstiegshürde dar, die
aber allgemein anerkannt nicht mehr den Bedürfnissen
entspricht und auch bereits von ausländischen Arbeitnehmern,
insbesondere auch Selbständigen, bewältigt wird.
Wenngleich die Absicht und die Bemühungen des BDWS
zu unterstützen sind, sollten die Augen nicht vor
den aktuellen Problemen der Niedrigentlohnung
und den nicht konsequent genutzten Möglichkeiten,
zumindest die Tariflöhne durchzusetzen, verschlossen
werden. Man tut sich oft schwer, nach der Aufdeckung von
Rechtsverletzungen, wie sittenwidrige Entlohnung, Schwarzarbeit
oder fehlenden gewerberechtlichen Voraussetzungen, gegebene
Rechtswege zu beschreiten. Das in über 3.300 oftmals
sehr kleine Unternehmen bis hin zu Selbständigen,
die sich als Billigst-Subunternehmer verdingen, aufgegliederte
Sicherheitsgewerbe ist ohnehin schwer zu überblicken.
Noch problematischer ist die Aufdeckung und Ahndung
von untertariflichen Bezahlungen durch tarifgebundene
Unternehmen. Dies kann eigentlich nur durch BDWS-Mitglieder,
quasi aus den eigenen Reihen heraus, erfolgen, die Gewerkschaften
sind im Sicherheitsgewerbe hoffnungslos unterrepräsentiert.
Immerhin werden in Berlin wohl nun Schritte vorbereitet,
um objektgebundene 4,60 € Stundenlohn als Tarifabweichung
auch gerichtsfest zu dokumentieren. Die angestrebten Mindestlöhne
beheben auch nicht die Probleme der Geringentlohnung
höher qualifizierter Fachkräfte. So
kommt eine Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
(IHK) vieler Ort`s immer noch nicht an die untersten tariflichen
Vergütungen für Ungelernte im Reinigungsgewerbe
heran. Aus der Sicht der Arbeitnehmer und ihrer Basisqualifizierung
gemäß Gewerbeordnung, der Gefährdungen
und Schichtbelastungen sind 7,50 € Stundenentlohnung
eigentlich durchaus nicht überbezahlt. Somit
sind zwar mögliche zukünftige Probleme eingeschränkt,
aktuelle aber noch nicht zufriedenstellend gelöst.
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