Verdi
bewertet Arbeitsverträge einer Firma "BIG"
in Berlin als sittenwidrig - das betroffene Unternehmen
spricht von "branchenüblich" (07.02.2008)
Die Berliner Politik beschäftigt
sich aktuell mit den Arbeitsbedingungen der Objektbewachungskräfte
einer Firma aus Halle (Saale), die bei der Berliner
Polizei eingesetzt sind. Anlaß ist eine
Veröffentlichung im "Tagesspiegel"
vom 04.02.2008. Danach haben die Arbeitnehmer,
die nach Berliner Tarif mit 5,25 Euro/Std. bezahlt werden
sollen, einen "Pauschalkostenbeitrag",
der gleich vom Arbeitslohn einbehalten wird,
zu leisten, wenn sie in der Probezeit ausscheiden. Darüber
hinaus sollen weitere Kosten für Dienstbekleidung,
für eine medizinische Erstuntersuchung sowie für
mögliche Kurse den Arbeitnehmer in
der Probezeit belasten können. Dies sei laut zitiertem
Justitiar der Firma "Big" branchenüblich
und sei in Sachen-Anhalt auch so mit den Tarifpartnern
ausgehandelt wurden. Allderdings wurde wohl übersehen,
dass dies in Berlin, so es tatsächlich Bestandteil
von tariflichen Vereinbarungen ist, so nicht gilt. Nach
einem Senatsbeschluss, der allerdings noch nicht als Gesetz
rechtskräftig ist, wäre eigentlich in Berlin
schon der Mindestlohn von 7,50 Euro zu
zahlen. Natürlich wäre auch ohne Gesetzeskraft
ein derartiger Mindestlohn zum Beispiel bei Bindung
der Ausschreibung an die DIN 77200 möglich
gewesen. Das würde dann allerdings auch höhere
Qualitätsanforderungen bedingen, die viele
Berliner Unternehmen mit ihren Arbeitnehmern mit "IHK-Sachkundeprüfung"
und "Geprüfter Schutz- und Sicherheitskraft
(IHK)" erfüllen. Allzu ernst scheint es damit
dem Berliner Senat nicht zu sein. Die Gewerkschaft Verdi
stellte dazu fest, das der Vertrag nach ihrer
Auffassung sittenwidrig sei und auch weder dem
Bundesmantelrahmentarifvertrag noch dem Berliner Manteltarifvertrag
für das private Sicherheitsgewerbe entspricht.
Sittenwidrigkeit verlangt allerdings wohl etwas
mehr, bei diesem Niedrigstlohn ist wohl eher unmoralisch
zu prüfen, weil viele Wachleute keine andere Wahl
haben. Eine Aussage, ob die relevante Firma Mitglied
des BDWS e. V. und damit tarifgebunden ist, wird
in dem Artikel nicht getroffen. Die Erklärung, dass
diese Abzüge "branchenüblich"
seien, könnte allerdings von so manchem
tariftreuen und seriösem Sicherheitsunternehmen als
Unterstellung gewertet werden. In keinem Fall ist es im
geschilderten Umfang "branchenüblich".
Das schließt nicht aus, das bei 3.300 privaten Sicherheitsunternehmen
auch "kreativ" zu Lasten der Arbeitnehmer Lohnvereinbarungen
getroffen werden. "Branchenüblich"
würde bedeuten, dass die Mehrheit der Sicherheitsunternehmen
derartige Regelungen hat. Dies dürfte jedoch nur
Kurse, die über den gewerberechtlichen Einstiegsvoraussetzungen
Unterrichtung oder IHK-Sachkundeprüfung liegen, betreffen
und die sind in der Probezeit eigentlich sehr selten.
Die Einstiegsvoraussetzungen wiederum bezahlt immer noch
mehrheitlich die Arbeitsagentur/das Jobcenter.
ISG mbH Berlin ist bei ihren Analysen und betreuten
Ausschreibungen, die in der Regel mit Einsicht und Kontrolle
von Arbeitsverträgen verbunden sind, nicht ein derartiger
Vertrag auf den Tisch gekommen, ebensowenig ISG-Bildungszentrum
Berlin bei den oftmals arbeitsuchenden Kursteilnehmern,
die auch über Branchenerfahrung verfügen. Allerdings
berät ISG in sensiblen und Hochsicherheitsbereichen
und dort erfolgt eine sorgfältige Auswahl der potentiellen
Dienstleister bereits mit der Bestimmung der Ausschreibungsteilnehmer
nach DIN 77200. Das kann man sicher nicht
von allen Unternehmen verlangen, aber hier geht es um
eine Behörde, die Polizei. Da sollte die Messlatte
etwas höher liegen. Wünschenswert ist der baldige
übergang von der Diskussion zum Handeln und das beginnt
eigentlich schon bei den gewerberechtlichen Zugangsbedingungen.
zum Tagesspiegel-Beitrag
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