ISG-Aktuell
Fortsetzung - Gesamtbeitrag
   
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Sittenwidrige Verträge im Bewachungsgewerbe?

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.. 02/2008
   
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Verdi bewertet Arbeitsverträge einer Firma "BIG" in Berlin als sittenwidrig - das betroffene Unternehmen spricht von "branchenüblich"  (07.02.2008)
Die Berliner Politik beschäftigt sich aktuell mit den Arbeitsbedingungen der Objektbewachungskräfte einer Firma aus Halle (Saale), die bei der Berliner Polizei eingesetzt sind. Anlaß ist eine Veröffentlichung im "Tagesspiegel" vom 04.02.2008. Danach haben die Arbeitnehmer, die nach Berliner Tarif mit 5,25 Euro/Std. bezahlt werden sollen, einen "Pauschalkostenbeitrag", der gleich vom Arbeitslohn einbehalten wird, zu leisten, wenn sie in der Probezeit ausscheiden. Darüber hinaus sollen weitere Kosten für Dienstbekleidung, für eine medizinische Erstuntersuchung sowie für mögliche Kurse den Arbeitnehmer in  der Probezeit belasten können. Dies sei laut zitiertem Justitiar der Firma "Big" branchenüblich und sei in Sachen-Anhalt auch so mit den Tarifpartnern ausgehandelt wurden. Allderdings wurde wohl übersehen, dass dies in Berlin, so es tatsächlich Bestandteil von tariflichen Vereinbarungen ist, so nicht gilt. Nach einem Senatsbeschluss, der allerdings noch nicht als Gesetz rechtskräftig ist, wäre eigentlich in Berlin schon der Mindestlohn von 7,50 Euro zu zahlen. Natürlich wäre auch ohne Gesetzeskraft ein derartiger Mindestlohn zum Beispiel bei Bindung der Ausschreibung an die DIN 77200 möglich gewesen. Das würde dann allerdings auch höhere Qualitätsanforderungen bedingen, die viele Berliner Unternehmen mit ihren Arbeitnehmern mit "IHK-Sachkundeprüfung" und "Geprüfter Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)" erfüllen. Allzu ernst scheint es damit dem Berliner Senat nicht zu sein. Die Gewerkschaft Verdi stellte dazu fest, das der Vertrag nach ihrer Auffassung sittenwidrig sei und auch weder dem Bundesmantelrahmentarifvertrag noch dem Berliner Manteltarifvertrag für das private Sicherheitsgewerbe entspricht. Sittenwidrigkeit verlangt allerdings wohl etwas mehr, bei diesem Niedrigstlohn ist wohl eher unmoralisch zu prüfen, weil viele Wachleute keine andere Wahl haben. Eine Aussage, ob die relevante Firma Mitglied des BDWS e. V. und damit tarifgebunden ist, wird in dem Artikel nicht getroffen. Die Erklärung, dass diese Abzüge "branchenüblich" seien, könnte allerdings von so manchem tariftreuen und seriösem Sicherheitsunternehmen als Unterstellung gewertet werden. In keinem Fall ist es im geschilderten Umfang "branchenüblich". Das schließt nicht aus, das bei 3.300 privaten Sicherheitsunternehmen auch "kreativ" zu Lasten der Arbeitnehmer Lohnvereinbarungen getroffen werden. "Branchenüblich" würde bedeuten, dass die Mehrheit der Sicherheitsunternehmen derartige Regelungen hat. Dies dürfte jedoch nur Kurse, die über den gewerberechtlichen Einstiegsvoraussetzungen Unterrichtung oder IHK-Sachkundeprüfung liegen, betreffen und die sind in der Probezeit eigentlich sehr selten. Die Einstiegsvoraussetzungen wiederum bezahlt immer noch mehrheitlich die Arbeitsagentur/das Jobcenter. ISG mbH Berlin ist bei ihren Analysen und betreuten Ausschreibungen, die in der Regel mit Einsicht und Kontrolle von Arbeitsverträgen verbunden sind, nicht ein derartiger Vertrag auf den Tisch gekommen, ebensowenig ISG-Bildungszentrum Berlin bei den oftmals arbeitsuchenden Kursteilnehmern, die auch über Branchenerfahrung verfügen. Allerdings berät ISG in sensiblen und Hochsicherheitsbereichen und dort erfolgt eine sorgfältige Auswahl der potentiellen Dienstleister bereits mit der Bestimmung der Ausschreibungsteilnehmer nach DIN 77200. Das kann man sicher nicht von allen Unternehmen verlangen, aber hier geht es um eine Behörde, die Polizei. Da sollte die Messlatte etwas höher liegen. Wünschenswert ist der baldige übergang von der Diskussion zum Handeln und das beginnt eigentlich schon bei den gewerberechtlichen Zugangsbedingungen.
zum Tagesspiegel-Beitrag
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