BDWS
strebt Mindestlöhne von 6 bis 8 Euro territorial
differenziert an - 1,50 Euro Stundenlohn festgestellt
(16.01.2008)
In den vergangenen Jahren beschäftigte
sich die Tagespresse, soweit nicht tagesaktuelle Ereignisse
dazu zwangen, in der Regel einmal im Jahr mit der Niedrigslohnmisere
im privaten Sicherheitsgewerbe. In den letzten
Monaten nehmen derartige Berichte jedoch spürbar
zu. Gewaltakte und Tötungsdelikte gegen Bewachungspersonal
und Geldtransportkräfte mögen dazu beigetragen
haben. Vieleicht rückt aber auch das private Sicherheitsgewerbe
mit seinem wachsenden Anteil an qualifizierter privater
und Unternehmenssicherheit verstärkt in den Fokus
des Interresses, weil auch die Auftraggeber ihren Anrpuch
an die Sicherungsdienstleistungen erhöhen und dabei
die Probleme im und mit dem Sicherheitsgewerbe verstärkt
realisieren. Als Beitrag zu Veränderungen ist dies
sicher wünschenswert. So beschäftigt sich die
Berliner Zeitung vom 16.01.2008, Seite 10, in
einem Wirtschaftsbeitrag mit der Niedrigstentlohnung
mit Untergrenzen bei 1,50 Euro pro Stunde im
Sicherheitsgewerbe und den nunmehr in Verhandlungen zwischen
Verdi und BDWS angestrebten Mindestlöhnen.
Laut BDWS-Hauptgeschäftsführer sollen diese
in Berlin und den neuen Bundesländern bei
6 Euro und in den alten Bundesländern
zwischen 7 und 8 Euro liegen und bundeseinheitlich
verbindlich werden. Damit sollen neben den ca. 700 BDWS-Mitgliedern
auch die restlichen ca. 2.600 Sicherheitsdienstleister
zu einer angemessenen Bezahlung veranlaßt und der
Markt auch von vielen "Schwarzen Schafen" befreit
werden. Die Mindestlohnvorstellungen von Verdi liegen
allerdings erheblich höher. Auch der mögliche Mindestlohn
ist nur ein Schritt weg von Dumping-Löhnen hin zu gerechteren
Vergütungen für alle Fachkräfte, sie markieren
nur die Untergrenze. Offen bleiben dabei
die Entlohnungen der wachsenden Anzahl höher qualifizierter
Sicherheitsfachkräfte. So ist es leider immer
noch vielerorts üblich, weder die "Fachkraft für Schutz
und Sicherheit" mit IHK-Berufsabschluss, noch die
"Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)" angemessen
zu entlohnen und zur gewerblichen Zugangsvoraussetzung
Unterrichtung oder IHK-Sachkundeprüfung ausreichend
zu differenzieren.
siehe
auch den erwähnten Zeitungsbeitrag
vom 16.01.2008
.