Getöteter
Wachmann in Berlin nach Überfall - Ist unser Bewachungspersonal
auf eine mögliche Eskalationen der Gewalt ausreichend
vorbereitet? (23.12.2007)
Am 21.12.2007 wurde in den Abendstunden
in einem Ladengeschäft des Handelsunternehmens Edeka/Reichelt
in Berlin-Reinickendorf ein 20jähriger Wachmann
während eines Überfalls durch einen Einzeltäter
mit einem Messer angegriffen, schwer verletzt und getötet.
Der ebenfalls angegriffene Filialleiter und weitere Personen
überlebten verletzt. Ziel des Überfalls war
wahrscheinlich die Kasse, denn auch der Kassierer wurde
zuerst angegriffen.
Der mutmaßliche Täter wurde noch am Tatort
leichter verletzt festgenommen, inzwischen wurde ein Haftbefehl
wegen dringenden Verdacht des Mordes und versuchten schweren
Raubes vollstreckt. Das Opfer war nur im Nebenberuf
als Wachmann tätig, befand sich in der Ausbildung
zum Friseur und bezahlte seinen Mut mit dem Leben. Er
stellte sich dem Täter entgegen, der gegen 22.00
Uhr mit einer Schreckschußpistole und Messer
bewaffnet, den Laden betrat und den Kassierer
zuerst bedrohte. Inzwischen ist eine Diskussion über
die Rolle verlängerter Ladenöffnungszeiten auf
das Täterverhalten und die Wahl des Tatzeitpunktes
entstanden. Der nebenberuflich tätige Wachmann war
erst ca. 4 Wochen als Sicherheitskraft tätig, wurde
laut seinem Bruder täglich je 4 Stunden allein eingesetzt
und wollte sich damit seine Friseurausbildung finanzieren.
Das ist nicht untypisch und wird auch zukünftig weiter
zunehmen, da oft auch Sicherheitspersonal für
stundenweise Einsätze gesucht wird, die
Vollzeitkräfte nicht auslasten. Diese gesplitteten
Aufträge nehmen auch unter Kostengesichtspunkten
zu. Das bedeudet jedoch nicht, dass diese Tätigkeiten
weniger bedeutsam oder gar ungefährlicher
sind. Im Gegenteil, sie erfolgen meist auf Kundenwunsch
genau zu den Zeiten, die als besonders problematisch eingeschätzt
werden und erfordern deshalb qualifiziertes Sicherheitspersonal.
Die 40stündige Unterrichtung, nach
§ 34a GewO die allgemein geforderte Zugangsvoraussetzung
für Bewachungstätigkeiten, vermittelt nur Elementarwissen
und ist keine Fort- oder Weiterbildung. In ihr werden
ebensowenig dienstkundliche Themen behandelt, wie in der
in der Hierarchie folgenden IHK-Sachkundeprüfung,
die nur für bestimmte Tätigkeiten - allerdings
auch für den Einsatz in Verkaufseinrichtungen als
öffentlich zugänglicher privater Hausrechtsbereich
- vorgeschrieben ist. Genau für diese Einsätze
wird jedoch unzureichend dienstkundliches Fachwissen vermittelt
bzw. geprüft. Ihr kann man sich auch ohne Lehrgänge
stellen, was immer wieder mit wenig Erfolg versucht wird.
In der Regel dienen 2- bis 8-Wochen Kurse der
Vorbereitung auf die Prüfung. ISG-Bildungszentrum
Berlin hat 2007 eine vom Zertifizierer bestätige
Prüfungsbestehensquote von ca. 90% erreicht,
die Durchschnitte liegen deutschlandweit zwischen 40%
und 60%. Dazu waren allerdings beim ISG-Bildungszentrum
auch 8-Wochenkurse mit 4 Wochen folgendem Praktikum
genutzt. Nicht prüfungsrelevante dienstkundliche
Themen werden zusätzlich integriert. Denn
weder Unterrichtung noch IHK-Sachkundeprüfung vermitteln
oder fordern Fachwissen über Streifentätigkeit,
Personen- und Fahrzeugkontrollen, Alarmdienste, Revier-
und Inteventionsdienste und andere Fachthemen, sondern
nur den rechtlichen Rahmen, sicherungstechnische Fakten
und psychologische Aspekte. Aber was ist eine Streife
und was sind die Aufgaben eines Shopguard (Sicherheitskraft
im Eingangsbereich von Handelseinrichtungen)? Das muss
in der Einarbeitung vermittelt werden und
dies ist ein bekanntes und oftmals festgestelltes Problem,
bereits beim Geld- und Werttransport aufgetretent. Dort
wird die berufsgenossenschaftlich vorgeschriebene Qualifizierung
vor dem ersten Einsatz auch oft mit der Einarbeitung
verbunden, inhaltliche bundeseinheitliche Orientierungenm
liegen ohnehin nicht vor. Dienstkunde
verhindert keine Überfälle, schafft jedoch gemeinsam
mit Recht und Umgang mit den Menschen mehr Handlungssicherheit
und -fähigkeit entsprechend Vorfall. Nach Polizeiangaben
ist eine Häufung von Überfällen
auf Supermärkte festzustellen. Steht die Frage, ob
nunmehr nach den Geldtransporteuren auch die Bewachungskräfte,
in der Regel unbewaffnet, verstärkt angegriffen oder
einfach ignoriert werden. Bisher setzte der Handel ja
primär auf die präventive Wirkung des Trägers
einer Dienskleidung und auf unauffällige Detektive.
Damit muss die oben gestellte Frage nach der ausreichenden
Qualifizierung des Bewachungspersonals unabhängig
von diesem tragischen Vorfall in Berlin differenziert
beantwortet und partiell verneint werden.
Die gewerberechtlichen Zugangsvoraussetzungen
in den Bewachungsberuf werden seit längerem kritisiert,
ebenso die fehlenden Abstimmungen zwischen den einzelnen
Bildungsmaßnahmen für die private Sicherheitswirtschaft.
Nicht ohne Grund bleiben immer öfter Positionen unbesetzt,
die höhere Qualifizierungen nach Kundenwunsch erfordern
oder bei Leistungsausschreibungen werden dem potentiellen
Kunden sogar Abstriche an seinen Qualifizierungsforderungen
nahe gelegt. Das wiederum fördert das Image vom Billiganbieter,
Zusammenhänge, die manche Führungskraft nicht
erkennen kann, denn auch bei ihnen gibt es Qualifizierungsdefizite.
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