Razzia
gegen Schwarzarbeit im Sicherheitsgewerbe in Berlin -
über 14% Rechtsverstöße aufgedeckt
(09.11.2007)
Eine konzertierte Behördenkontrolle
in Museen, Geschäften und Einkaufscentern in Berlin
deckte auf, das von 400 kontrollierten Sicherheitskräften
im Einsatz 57 wahrscheinlich Leistungsbetrug begehen und
schwarz arbeiten. Einer der überprüften
Bewachungskräfte gab als Erklärung und menschlich
nachvollziehbares Motiv an, dass er in seiner
Vollzeitbeschäftigung nur 100 (einhundert) Euro verdiene.
Die aufgedeckten Rechtsverstöße würden
auch die nicht mehr nachvollziehbaren Billigstangebote
bei manchen Ausschreibungen erklären. Hauptform
des Leistungsbetruges ist wohl die Schwarzarbeit neben
dem Bezug von Leistungen der Agenturen für Arbeit
bzw. Jobcenter. Das dieses Personal entgegen den gewerberechtlichen
Bestimmungen (Gewerbeordung und Bewachungsverordnung)
von den Sicherheitsunternehmen nicht der Behörde
als Sicherheitskraft gemeldet wurde, ist zu unterstellen
und führt nunmehr gleich zu mehreren Verfahren sowohl
gegen die Mitarbeiter als auch deren Arbeitgeber. Es gibt
in der EU Staaten, in denen man bei derartigen rechtswidrigen
Handlungen die Zulassung als Sicherheitsunternehmen verliert.
Bliebe auch die Frage zu klären, woher die Sicherheitsunternehmen
eigentlich die finanziellen Mittel zur Bezahlung
der Schwarzarbeit beziehen. Sicherheitsdienstleistungen
auf vertraglicher Grundlage schließen dies aus,
es müßte auch das Unternehmen selbst mit Kunden
außervertragliche Geschäftsbeziehungen ohne gebuchte
Vergütungen unterhalten oder eine Kombination. Dies
wäre strafrechtswidrig und verzerrt den gesamten Wettbewerb
immer mehr. Bleibt zu hoffen, das die aufgedeckten 14%
keine allgemeingültige Quote rechtswidriger Auftragsrealisierungen
im deutschen Sicherheitsgewerbe sind.
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