ISG-Aktuell
Fortsetzung - Gesamtbeitrag
   
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Senat von Berlin beschließt Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen

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.. 11/2007
   
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Senat von Berlin beschließt Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen  (07.11.2007)
Der Berliner Senat hat beschlossen, dass bei zukünftigen öffentlichen Aufträgen eine Vergabe nur erfolgen soll, wenn die Auftragnehmer Tariflohn zahlen bzw. einen Mindeslohn von 7,50 €/Stunde, wenn der Tarif darunter liegt. Das trifft für das private Sicherheitsgewerbe nicht nur in Berlin zu. Das wären im privaten Sicherheitsgewerbe für den einfachen Separatwachmann mit den tariflichen Zuschlägen bei Festanstellung und Schichteinsatz ca. 8,40 € pro Stunde und damit eine Steigerung zum gegenwärtigen Tarif von 5,35 €/Std. (ohne Zuschläge) um 40 %. Diese neue Regelung gilt nur für neue Beauftragungen und somit nicht für den diskutierten und kritisierten Schulbewachungsvertrag. Damit soll eine angemessene Bezahlung der Angestellten sicher gestellt werden. Das veränderte Vergabegesetz muss im Abgeordnetenhaus von Berlin allerdings noch beschlossen werden. Weiterhin muss man natürlich die Frage stellen, wie mit den laufenden Verträgen umgeggangen wird, die oftmals nach dem Billigstanbieterprinzip abgeschlossen wurden. Immerhin ist vorstellbar, dass diese neue Regelung sich sehr hinderlich auf neue Ausschreibungen auswirkt. Vertragsverlängerungen zu den bisherigen Bedingungen dürften für manchen öffentlichen Auftraggeber plötzlich sehr interessant sein. Es soll ja bereits Auftragsübernahmen zu Niedrigstvergütungen geben, bei denen auf einen gesetzlichen Mindestlohn spekuliert wird nach dem Motto "Wir sind schon da"! Das kann, muss aber nicht aufgehen und bis dahin verdienen die Wachleute um die 5 €/Std..
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