Senat
von Berlin beschließt Mindestlohn bei öffentlichen
Aufträgen (07.11.2007)
Der Berliner Senat hat beschlossen,
dass bei zukünftigen öffentlichen Aufträgen
eine Vergabe nur erfolgen soll, wenn die Auftragnehmer
Tariflohn zahlen bzw. einen Mindeslohn von 7,50
€/Stunde, wenn der Tarif darunter liegt.
Das trifft für das private Sicherheitsgewerbe nicht
nur in Berlin zu. Das wären im privaten Sicherheitsgewerbe
für den einfachen Separatwachmann mit den tariflichen
Zuschlägen bei Festanstellung und Schichteinsatz
ca. 8,40 € pro Stunde und damit eine Steigerung
zum gegenwärtigen Tarif von 5,35 €/Std.
(ohne Zuschläge) um 40 %. Diese
neue Regelung gilt nur für neue Beauftragungen
und somit nicht für den diskutierten und kritisierten
Schulbewachungsvertrag. Damit soll eine angemessene Bezahlung
der Angestellten sicher gestellt werden. Das veränderte
Vergabegesetz muss im Abgeordnetenhaus von Berlin allerdings
noch beschlossen werden. Weiterhin muss man natürlich
die Frage stellen, wie mit den laufenden Verträgen
umgeggangen wird, die oftmals nach dem
Billigstanbieterprinzip abgeschlossen wurden.
Immerhin ist vorstellbar, dass diese neue Regelung sich
sehr hinderlich auf neue Ausschreibungen
auswirkt. Vertragsverlängerungen zu den bisherigen Bedingungen
dürften für manchen öffentlichen Auftraggeber plötzlich
sehr interessant sein. Es soll ja bereits Auftragsübernahmen
zu Niedrigstvergütungen geben, bei denen auf einen gesetzlichen
Mindestlohn spekuliert wird nach dem Motto "Wir sind schon
da"! Das kann, muss aber nicht aufgehen und bis dahin
verdienen die Wachleute um die 5 €/Std..
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