Überfall
auf Geldtransport in Berlin - Bewachungskraft erschossen
- Täter flüchtig - GuW-Regeln prüfen
(29.10.2007 - modifiziert 30.10.2007 und 06.11.2007)
Am Montag, 29.10.2007 gegen 10.25
erfolgte vor einem Postamt in Berlin-Reinickendorf ein
Überfall auf einen mit 2 Personen besetzten
Geldtransporter der Fa. Securlog - Marktführer
der deutschen Geld- und Werttransportunternehmen - während
eines planmäßigen Haltes. Dabei wurde ein
Wachmann (53) angeschossen, der später am Überfallort
verstarb, Reanimationsversuche eines Notarztes
blieben erfolglos. Der verletzte Transporteur soll nach
dem Überfall das Feuer noch erwidert und einen Angreifer
getroffen haben. Er trug keine Schutzweste. Dies
ist zwar (noch) nicht in den berufsgenossenschaftlichen
Regeln vorgeschrieben, aber diese sind auch viele Jahre
alt und an die veränderten Bedingungen seit 1990
noch nicht angepaßt. So werden nach wie vor den
genutzten Waffen nicht mehr entsprechende Widerstandwerte
bei den teilgepanzerten Fahrzeugen gefordert. Siehe dazu
auch den Beitrag der Sendereihe des MDR-Nachrichtenmagazin
"Exakt" vom 22. April 2003 (bei ISG
vorliegend) im Zusammenhang mit einem erfolgreichen Überfall
auf einen Geldtransport, in dem Panzerung der Fahrzeuge
mit Beschussbeispielen und Ausbildung der Transporteure
kritisch untersucht und dargestellt wurden. Was
hat sich seitdem geändert?
Nach vorliegenden Informationen wollte der Geldtransporteuer
in mit Farbpatronen gesicherten Behältnissen Geld
ins Postamt bringen oder dort abholen. Auf dem Gehweg
vor dem Gebäude ist es dann zu einem Überfall
mit Schusswechsel mit mehreren Tätern gekommen,
die dabei das Geld an sicht brachten. Vermutet wird, dass
es sich um mindestens drei Tätern gehandelt haben
soll. Der Schusswechsel soll von beiden Seiten geführt
wurden sein, die Angreifer eröffneten sofort
das Feuer. Versuche des Raubes nach Nötigung
durch Drohung eines Schusswaffeneinsatzes soll es nicht
gegeben haben, die Brutalität und Tötungsbereitschaft
der Täter nimmt zu. Die bereits vorgenommene
Obduktion erhärtete den Verdacht, dass der bereits
am Boden liegende Wachmann gezielt getötet wurde.
Der angeschossene Täter konnte mit seinen Komplizen
nach dem Überfall in einem Auto flüchten, Polizeihubschrauber
haben nach dem Fluchtfahrzeug noch gesucht. Vorher hatte
der im Geldtransportfahrzeug verbliebene Fahrer noch eine
Verfolgung begonnen und das Fluchtfahrzeug gerammt. Es
wird als dunkles Fahrzeug der A-Klasse beschrieben. Das
Kennzeichen ist vermutlich „B-CW 7747“.
Nach Zeugenaussagen soll im Fluchtfahrzeug eine Explosion
stattgefunden haben, vermutet wird die Auslösung
der Farbpatrone zur Kennzeichnung von Tätern und
Geld. Die Untersuchungen von Mord- und Raubdezernat dauern
an.
Bei einem sofortigen Schusswaffeneinsatz
haben die Geldtransporteure wenige Möglichkeiten
einer Reaktion. Eine Schutzweste kann jedoch das Schlimmste
verhindern, eine Sicherungsperson wirkt ebenfalls präventiv.
Deshalb muss wohl die Frage gestellt werden, ob die Transportregeln
für einen Ein-Mann-Transport gerechtfertigt
und ausreichend sind. Der aktuelle Trend
geht sogar in Richtung einer weiteren Verringerung des
Personaleinsatzes bei gleichzeitiger Verbesserung des
technischen Schutzes des Geldes. Das scheint aber die
Täter weder zu beeindrucken noch vom Angriff abzuhalten.
Neben der Anpassung der berufsgenossenschaftlichen Regeln
an die Gegenwart sollten diese Vorhaben, die letztlich
der Kostenreduzierung dienen, ganzheitlicher mit allen
möglichen Folgen nochmals analysiert werden.
ISG-Bildungszentrum bietet seit Anfang
2007 eine Einsteiger-Qualifizierung und Fortbildung
für die Geld- und Werttransporteure als
Unterstützung für die GuW-Unternehmen an, was
den berufsgenossenschaflichen Regeln entspricht und bisher
weitestgehend in Eigenverantwortung der GuW-Unternehmen
ohne verbindliche Rahmenorientierungen vorgenommen wird.
Sie wurde in Zusammenarbeit mit GuW-Unternehmen entwickelt.
"Grundlagen und Basistraining Geld- und Werttransport"
mit ISG-Zertifikat ist eine einsatzspezifische Erweiterung
der Unterrichtung gem. § 34a GewO oder der IHK-Sachkundeprüfung
sowie der Waffensachkundeprüfung gem. § 7 Waffengesetz
und zusätzliche Aus- und Fortbildung gem. BGR 135,
BGV C7 und DIN 77200, Ziff. 9.5.3. Leider wurden Angebote
einer Zusammenarbeit vom zuständigen Bundesverband
ebensowenig beantwortet wie von der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Nach Einführung verschärfter Sicherheitsbestimmungen für
die BDGW-Mitglieder war eine positivere Reaktion besonders
dieser Unternehmen erwartet wurden.
Tatverdächtiger am
04.11.2007 in Neuruppin durch SEK verhaftet!
Der erste von drei Tatverdächtigen des oben genannten
Raubüberfalls mit Tötung eines Geldtransporteures
konnte gestellt werden. Es handelt sich um den 52jährigen
Walter L. aus Berlin. Identifiziert ist auch ein weiterer
Tatverdächtiger, der flüchtige Bernd Mersiowsky,
ein bereits wegen Totschlages verurteilter Krimineller.
Dessen DNA-Spuren wurden am Tatort festgestellt. Gefunden
wurde auch das Fluchtauto in Berlin. Für Hinweise
zur weiteren Aufklärung des Mordes sind 60.000 Euro
ausgesetzt.
Nach diesen Ermittlungsergebnissen ist wohl festzustellen,
das die deutschen Gewaltkriminellen den Geld-
und Werttransport als lohnendes Angriffsziel
auch in Deutschland entdeckt haben. In Frankreich und
England ist dies bereits Alltag, hier haben wir teilweise
über 50 Tote im Jahr. Das schließt auch zukünftig
weder Angriffe durch Innentäter noch importierte
Organisierte Kriminalität aus Ost- oder Südeuropa
nicht aus, sondern erweitert die Gefährdungslage.
Die bisherige in Deutschland vorrangig verfolgte Strategie
der weitestgehend widerstandslosen Geldübergabe bei
Überfällen nützt nichts, wenn der Täter
dem Geldtransporteur diese Chance gar nicht einräumt.
Insoweit sind die berufsgenossenschaftlichen Regeln aus
dem Jahre 1990, die ohnehin einer Anpassung bedürfen,
in verschiedene Richtungen zu überdenken. Dazu zählt
auch, das der Einsatz von Ein-Mann-Fahrzeugen unter bestimmten
sicherungstechnischen Voraussetzungen kritisch zu analysieren
ist. Schlimmstenfalls ist das angeschossene Opfer allein,
Technik ist überwindbar.
.