Terrorabwehr
und private Sicherheitswirtschaft
Der Terror greift direkt nach Deutschland.
Die im September 2007 vereitelten Delikte
belegen die Richtigkeit entsprechender Hypothesen. Zu
vermuten ist, das weitere sich in Planung und Vorbereitung
befinden, auch inspiriert durch die vermeintlichen Niederlagen
der gestellten Terroristen. Für die private
Sicherheitswirtschaftt steht erneut die Frage
nach ihren Möglichkeiten zu aktiven Beiträgen
in der Terrorabwehr und den dafür erforderlichen
Grundlagen. Bereits 2005 wurden
einem themenbezogener Beitrag von Dr. Lutz Viëtor
(ISG mbH Berlin) sowohl in der WIK - Zeitschrift für
die Sicherheit der Wirtschaft, Nr. 1/2005 als auch im
SicherheitsForum, Schweizer Fachzeitschrift für Sicherheit,
Nr. 5/2005, über "Möglichkeiten
und Grenzen: Terrorismusbekämpfung durch Sicherheitsdienstleister?"
Überlegungen angestellt und ganz reale bereits existierende
Beiträge dargestellt. Eine Kernaussage war, dass
die private Sicherheitswirtschaft besonders in der Prävention
und Aufdeckung der die Terrordelikte in der Regel vorbereitenden
Sekundärstraftaten und Aufklärungsmaßnahmen
eine noch unterschätzte Aufgabe hat. Heute
muss man feststellen, dass mit dem Rückzug des Staates
aus Randbereichen hoheitlicher Aufgaben deren Bedeutung
noch zunimmt. Denken wir nur an die Beleihung
zu Personen- und Gepäckkontrollen, die Bewachung
von Kasernen und Munitionslagern und die vielfältigen
Kontrollaufgaben in Eingangsbereichen und Zufahrten.
Dazu zählt aber auch der Ermittlungsdienst in Unternehmen
mit kriminalistischen Aufgabenstellungen. Hinweise über
Aufklärungshandlungen im Umfeld gefährdeter
Objekt sollten unter diesen Entwicklungen perspektivisch
vorrangig aus den Kreisen der Privaten kommen. Allerdings
bleibt die 2005 getroffenen Feststellung aktuell, dass
dies unterschätzt wird und auch die notwendigen Grundlagen
im Rahmen der Qualifizierung noch nicht ausreichen. Die
thematischen Defizite in Bildungsmaßnahmen und immer
noch fehlende Aufstockmodule zu Grundqualifizierungen
verdeutlichen dies.
Längere Zeit vor der Fussballweltmeisterschaft
in Deutschland wurde ein umfassendes Sicherungskonzept
veröffentlicht, in dem das private Sicherheitsgewerbe
keine Erwähnung fand. Die relevante Verantwortung trugen
zumindest formal zuerst einmal die Ausrichter. Übersehen,
unterschätzt oder zu einseitig bewertet?
Die Realisierung dieses Faktes und deren kritische Erwähnung
durch Branchenverantwortliche dauerte sehr lange. Nach
der Weltmeisterschaft fand der Einsatz von über 10.000
Sicherheits- und Servicekräften aus dem privaten Sicherheitsgewerbe
hohe Anerkennung und jedem Insider ist bewußt, dass
es ohne deren Wirken dieses fantastische Ergebnis
mit hoher Ordnung und Sicherheit so nicht gegeben
hätte. Auch ohne Einbindung in die ersten konzeptionellen
Grundlagen fand in der Praxis eine wirksame Integration
statt. Vorteilhaft und in Abgrenzung zu den Anforderungen
in der Terrorprävention war sicher, das der Objekt-
und Veranstaltungsschutz eine primäre Aufgabe der
privaten Sicherheitswirtschaft ist und dementsprechende
Basisqualifizierungen permament erfolgten.
Für eine wirksame Einbindung der Privaten
in die Terrorpräention und Aufdeckunjg insbesondere
von Planungs- und Vorbereitungshandlungen sind
jedoch spezifischere und vertiefendere Qualifizierungen
und Training notwendig. Nicht zu übersehen ist der
Umstand, dass nach wie vor trotz oftmaliger Ansprachen
weder Unterrrichtung noch IHK-Sachkuindeprüfung nach
§ 34a GewO dienstkundliche Themen,
wie Streifen- und Kontrolltätigkeiten, Revier- und
Interventionsaufgaben, Alarmdienst, Veranstaltungs- und
Objektschutzaufgaben eigenständig prüfen oder
vermitteln und demzufolge auch in den Vorbereitungskursen
gar nicht oder zu gering berücksichtigt werden. Die
Sachkunde schließt etwas zugespitzt
eigentlich die Dienstkunde aus, wenn sie nicht im Recht,
dem Umgang mit den Menschen oder den Unfallverhütungsvorschriften
eingebunden wird. Das kann aber nicht jeder Dozent oder
Prüfer, schon die bereitgestellten Vorbereitungsmaterialen
verschiedener Anbieter sind partiell zu theoretisch und
rechtslastig. Auch die noch kritisch zu hinterfragenden
Abstimmungsprobleme und fehlenden aufbauenden
Zusammenhänge zwischen den einzelnen Bildungsmaßnahmen
von der IHH-Sachkundeprüfung über die "Geprüfte
Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)" bis zur Berufsausbildung
zur "Fachkraft für Schutz und Sicherheit"
sind wenig förderlich (Beitrag dazu folgt). Die Prüfungsfragenerstellungsgremien
arbeiten weitestgehend voneinander isoliert. Das Sicherheitsgewerbe
hat nun einen fast durchgängigen Bildungsweg anzubieten,
der aber noch nicht ausreichend aufeinander abgestimmt
ist. Unter dem Aspekt qualitativ wachsender Anforderungen
bedarf es somit bei der Entwicklung der Aus- und Fortbildung
weiterer Anstrengungen. Dabei geht es nicht nur um den
Wachmann oder Funkwagenfahrer, sondern auch um die Führungskräfte
und deren Fähigkeit, Aufgaben der Terrorprävention
zu organisieren und zu führen.
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