Zertifizierungen
und deren Tücken - Nutzen und Kosten in Konkurrenz?
Zertifizierungen oder Zulassungen
verfolgen zumeist mehrere Anliegen, darunter die Sicherung
der Leistungsziele und Qualität, die Kontrolle der
Umsetzung von Vorgaben und Transparenz sowie Vergleichbarkeit
für Kunden oder Interessenenten. Besonders Bildungsträger
mit geförderten Maßnahmen müssen
und dürfen sich derer gleich mehrmals unterziehen.
Ein Bildungsträger in Deutschland mit finanziell
geförderten Aus- und Fortbildungen benötigt
zumindest eine QM-Zertifizierung, die DIN EN ISO
9001:2000 und die AZWV-Zulassung sowohl
als Bildungsträger als auch für jede einzelne
Bildungsmaßnahme. Alles ist kostenpflichtig
und schnell kommen einige tausend Euro im Jahr zusammen,
denn jedem Audit folgen jährliche Prüfungen.
Erwirtschaften kann man diese nur über erfolgreiche
Bildungmaßnahmen. Nachvollziehbar ist der Wille
der Agenturen für Arbeit und Jobcenter, für
die eingesetzten Mittel auch entsprechende Ergebnisse,
meßbar in Vermittlungen in Arbeitsverhältnisse
nach marktgerechter Qualifizierung und dafür als
Voraussetzung bestandene Prüfungen, staatlich oder
bei den IHK, zu erhalten. Diese scheinen nach aktuellen
Orientierungen noch nicht zufrieden zu stellen.
Einen Teil der Verantwortung für qualitätsgerechte
und vor allem auch wirksame Bildungsmaßnahmen hat
die Bundesagentur für Arbeit zugelassenen
Zertifierern, den "Fachkundigen Stellen"
übertragen, die seinerseits die Bildungsträger
und deren Maßnahmen prüfen und zulassen. Es
kann nur vermutet werden, dass insbesondere die Vermittlung
in feste Arbeitsverhältnisse nach Aus- und Forbildungen
nicht befriedigen. Nur so ist es zu verstehen, dass nunmehr
die Regeln der Zulassung einzelner Bildungsmaßnahmen
verschärft wurden. Von den eingereichten
Bildungsmaßnahmen werden nunmehr ca. 20 % im Gegensatz
zu bisher ca. 15 % im Detail geprüft. Es wurde bereits
in den ISG-NEWS festgestellt, dass auch
die "Fachkundigen Stellen" unter Leistungsdruck
stehen. Erwarben sie doch ihre Zulassung ebenfalls für
viel Geld, danach nahmen jedoch die Bildungsträger
und Maßnahmen nach krisenhaften Entwicklungen zuerst
einmal rapide ab, auch diese Stellen stehen im Wettbewerb.
Die Bundesagentur erhofft sich mit ihren Orientierungen
sicher bessere Prüfungsergebnisse und Vermittlungen,
wenn mehr Maßnahmen tiefer überprüft werden.
Ein Automatismus ist jedoch damit nicht verbunden
und es erscheint auch als zu einseitig betrachtet.
Vielmehr geht es doch auch darum, die beantragten Zulassungen
auf Marktbedürfnis der Maßnahme und
Umsetzung der staatlichen und DIHK-Rahmenlehrpläne
im Konsens mit den erforderlichen Fähigkeiten der
Bildungsträger zu bewerten. Hier sind auch Defizite
zu vermuten. Für wirtschaftlich motivierte Kulanzentscheidungen
sind die Folgen, vergeudete Fördermittel und enttäuschte
Kursteilnehmer, zu gravierend. Diese Ziele sind nicht
nur mit mehr wirtschaftlichen Aufwand zu erzielen, das
belastet besonders zuerst die kleineren Bildungsträger.
Allein aus den in den Audits möglicherweise vernachlässigten
Prüfungsergebnissen lassen sich Bewertungen
ableiten, die wohl noch zu wenig bei den jährlichen
Audits zu Konsequenzen führten. Die Maßnahmezulassung
erfolgt über (geduldiges) Papier, der Unterricht
dann durch Menschen und deren Organisation - dieser Teil
wird jedoch nur einmal pro Jahr recht knapp betrachtet.
Neben diesen bei geförderten Kursen zwingend gebotenen
Zertifizierungen
mehren sich auch die Angebote der Branchen- und
Fachverbände, darunter für das Sicherheitsgewerbe
eine neue Zertifzierung für Bildungsträger
durch den BDWS e.V., bereits etwas länger
auch durch den BDD e.V. Zuerst muss man wohl voranstellen,
dass ergänzende Nachweise der Fähigkeiten der
Bildungsträger und der Nützlichkeit der angebotenen
Bildungsmaßnahmen nicht falsch sein können.
Voraussetzung sind allerdings neutrale Prüfungen,
wie bei den oben genannten QM- und AZWV-Zertifizierungen
weitestgehend gegeben. Faiererweise sei für das private
Sicherheitsgewerbe auch festgestellt, dass der
Nachwuchs und Ersatzpersonalbedarf überwiegend
immer noch über geförderte Bildungsmaßnahmen
aus- und fortgebildet wird, somit die vorgenannten Zertifizierungen
und Zulassungen Priorität genießen müssen.
Für Förderungen spielen Verbandszugehörigkeiten
und deren Leistungsbewertungen bisher auch kaum eine Rolle,
sie nützen wohl zuerst den Interessenten und den
Unternehmen mit Personalbedarf als Orientierungsgrundlage.
Wer kann sich aber weitere Zertifizerungen eigentlich
noch leisten und bringen sie tatsächlich
einen weiteren Mehrwert? Interne Zertifizierungen
tendieren schnell zu Kulanzentscheidungen oder der Verlagerung
des Wettbewerbs in das Zertifizerungsverfahren. Damit
verlieren sie ihren Wert. Insoweit sollte sichergestellt
werden, dass sich Bildungsträger nicht gegenseitig
bewerten, sondern andere Verbandsmitglieder etwas neutraler
diese Aufgabe übernehmen. Wichtig sind auch transparente
Bewertungskriterien und einheitliche Prüfungsmaßstäbe
für die Lehr- und Ablaufpläne. Die Fristen für
Zwischenprüfungen sollten sich auch von den Längen
der Maßnahmen ableiten. Wir wissen ja alle noch,
wie intensiv man sich auf Prüfungen vorbereitet und
was davon wenig später ohne Reaktivierungen noch
abrufbar ist.
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