Gewerkschaft
der Polizei zieht einseitige und falsche Schlussfolgerungen
Nach
dem Aufdecken von Sicherheitsmängeln auf
dem Frankfurter Flughafen und von negativen Kontrollergebnissen
auch an anderen Flughäfen über längere
Zeit entdeckt die Gewerkschaft der Polizei die privaten
Sicherheitsdienstleister an den Flughäfen als eine
der Bedingungen für wachsende Sicherheitsrisiken.
Zuerst ist einmal festzuhalten, dass die Stellung und
Bedeutung der privaten Sicherheitsdienstleister bei der
Terrorprävention einigen Verantwortlichen, aber offensichtlich
noch nicht allen, bewusster wird. Bereits in der ASW-Sicherheitsfachzeitschrift
WIK
Nr. 01/2005 wurde die umfassende Integration
der privaten Sicherheitsdienstleister in die Terrorprävention
dargestellt. Zu den dort aufgeführten Beispielen
zählten auch die Fluggastkontrolleure an den Flughäfen,
denen bei seinem Flug aus dem Ausland der potentielle
Terrorist mit seinem Gepäck zuerst begegnet. Das
setzt sich an vielen anderen Stellen fort und endet möglicherweise
vor den Munitionsdepots der Bundeswehr, wo oft für
weniger als brutto 5,00 EURO pro Stunde ebenfalls privates
Sicherheitspersonal steht. Eine Reaktion war nicht festzustellen.
Es ist wohl richtig, dass für brutto 7,00 EURO und
weniger Stundenlohn der private Kontrolleur weit unterbezahlt
ist - an den Flughäfen wie auch insgesamt in Deutschland
erhält er weniger Stundenvergütung als
die Reinigungshilfskraft! Das führt zu einer
Stundenbelastung von oftmals an die 250 Stunden, um überhaupt
mit diesem Geld leben zu können, oder dem Zwang zu
einer Zeitbeschäftigung. Was die Gewerkschaft der
Polizei nicht erkennt ist aber auch, dass der Unternehmer
diesen Lohn nicht so niedrig hält, um seinen persönlichen
Profit zu erhöhen, sondern weil die Auftraggeber
im ausschließlichen Wettbewerb über
den Preis die Vergütung für diese Dienstleistung
soweit gedrückt haben. Die Auswirkungen
betreffen nicht nur den Lohn des einzelnen Sicherheitskontrolleurs,
sondern auch seine Qualifizierung und Ausrüstung.
Insoweit ist die Feststellung der Gewerkschaft der Polizei
unstrittig, nicht folgen kann man jedoch den Schlussfolgerungen.
Die Gewerkschaft der Polizei unterstellt,
dass der verbeamtete Polizist aufgrund dieses Umstands
besser und sorgfältiger kontrolliert. Wenn er für
diese Kontrollen tatsächlich besser vorbereitet und
motivierter ist, so liegt das daran, dass er (auf Kosten
der Steuerzahler) umfassender ausgebildet und höher
bezahlt ist. Absehbar ist, dass diese Kosten
über die Flughafenverwaltung und Fluggesellschaften
auf den Passagier umgelegt wird, auch beim Polizisten.
Was steht eigentlich einer besseren Vergütung der
privaten Sicherheitsdienstleister mit der Auflage, diese
Vergütung sowohl in fachspezifische Qualifizierungen
und höhere Entlohnung mit einzubringen,
entgegen? Die höhere Sicherheit, herbeigeführt
auch durch umfassendere Kontrollen und präventive
Maßnahmen (dazu kommen ja noch die vielfältigen
sicherungstechnischen Überwachungssysteme) muss bezahlt
werden und dies wird sicher nicht ausschließlich
der Staat übernehmen. Insoweit ist es am Ende egal,
wer die Sicherheit durchführt, die Bezahlung landet
immer beim Passagier oder beim Steuerzahler.
Der private Sicherheitskontrolleur ist weder ungeeigneter
noch unfähiger, eine ordentliche Kontrolle
durchzuführen, wenn er dafür umfassend
ausgebildet und ausreichend vergütet wird.
Diesen Anspruch betrifft dann auch das Management, aktuell
leider oft ebenso überfordert, wie mancher Kontrolleur.
Dort sollte die Politik schnellstens ihren Ansatz finden
und bei dieser Gelegenheit sich gleichzeitig mit den überarbeitungsbedürftigen
gewerberechtlichen Voraussetzungen gemäß §
34 a GewO für die Tätigkeit in den
privaten Sicherheitsdiensten beschäftigen. Wenn man
den Vorstellungen der Gewerkschaft der Polizei folgt und
sich an die bereits sehr umfassende Integration privater
Sicherheitsdienste in die Terrorprävention (siehe
den o.g. Artikel) erinnert, dann müsste bei konsequenter
Umsetzung dieser Vorstellungen in vielen gesellschaftlichen
und wirtschaftlichen Bereichen der private Sicherheitsdienstleister
gegen den verbeamteten Polizisten ausgetauscht werden.
Der Gewerkschaft der Polizei wäre dieser etwas umfassendere
Blick über den eigenen Tellerrand hinaus
zu wünschen, denn das Sicherheitsgewerbe benötigt
Verbündete, nicht tagespolitikabhängige Kritik.
Desweiteren sollte wohl doch ein Zusammenhang zwischen
der "Affäre Neßler",
dem ehemaligen Leiter des Hauptzollamts Frankfurt am Main-Flughafen,
und den festgestellten Sicherheitslücken
geprüft werden. Immerhin prägte der abgelöste
N. den Satz „Wenn keiner kontrolliert, ist das
auch eine Form der Stichprobe“ und war Auslöser
öffentlicher Proteste seiner eigenen Unterstellten.
Das bezog sich zwar auf den Zoll, aber schlechte Beispiele
färben möglicherweise innerhalb des Flughafens
ab und Fraport ist ein Flughafendienstleister, keine private
Sicherheitsgesellschaft. Hier sollte die o. g. Gewerkschaft
sorgfältiger differenzieren.
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