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Terrorprävention, Videoüberwachung und "Kommissar
Zufall" (19.08.2006)
Ein Terrordelikt - scharfe Bomben in Koffern -, mit welchem
konkreten Hintergrund auch immer, wurde aufgedeckt,
nicht aktiv verhindert. "Kommissar
Zufall" kam zu Hilfe, gleich mehrfach:
1. der Zündmechanismus versagte, ansonsten wäre
der Anschlag wohl erfolgreich gewesen;
2. die Bomben wurden im Rahmen eines Funktionsablaufes der
Bahn gefunden und behandelt, beim Öffnen der Koffer
hätte es auch detonieren können. Zukünftig
werden Täter diesen Ablauf bei der Bahn, herrenlose
Gepäckstücke zu öffnen, berücksichtigen;
3. eine Reihe von Spuren gibt es nur, weil die Täter
sich der Sprengung sicher waren und nachlässig verhielten,
auf die Vernichtung der Spuren setzten. Außerdem waren
sie nicht professionell auf den Rückzug vorbereitet,
was eigentlich auch nicht das Ziel ist.
Für diese Aufdeckung eines Bombenanschlages
als geplantes Terrordelikt und die Identifizierung
sowie Festnahme eines möglichen Täters
gebührt den Ermittlungsbehörden Anerkennung.
Voraussetzung war unter anderem eine, wenn auch technisch
schlechte, Videoaufnahme. Allerdings, und das sollte nicht
negiert werden, hatte "Kommissar Zufall" gleich
mehrfach die Hand im Spiel. Die jetzt sachlich zu klärende
Frage ist wohl, wie zukünftig der Zufall durch
wirksamere Prävention ersetzt werden kann
und muss und dazu reicht nicht nur ein mehr an Videoüberwachung.
Denn die Täterbilder vom Bahnhof,
die gab es ab der Sekunde, in der der potentielle Täter
den Koffer abstellte. Dieses Verhalten wurde weder zeitgenau
noch später als auffällig und damit verdächtig
erkannt. Zur Aufdeckung relevanter Verhaltensweisen gehört
mehr: eine Klassifizierung verdächtiger Verhaltensweisen
als relevant, sachkundige Fachkräfte an den Monitoren
und handlungsfähige Interventionskräfte. Ansonsten
bleibt von der Videoüberwachung nur ein Ergebnis, die
Dokumentation für die Zeit danach.
Auch wichtig, aber damit werden keine Opfer verhindert.
Es ist mehr drin, die zeitgleiche Auswertung und die nachträgliche
Bewertung von Aufzeichnungen. Das erfordert neben den Kameras
auch qualifiziertes Sicherheitspersonal,
sonst kann man sich die Monitore sparen und nur Aufzeichnen
für die spätere Auswertung, was wohl mit dem Datenschutz
hinsichtlich der Zeiträume kollidiert. Sicherheitspersonal
arbeitet mit der gegenwärtig üblichen Niedrigstvergütung
oft weit über 200 Stunden und überwacht
in der Regel mehr als nur einen Monitor. Viel Raum für
Schlußfolgerungen, auch neben dem Staat durch die
gefährdeten privaten Unternehmen und
deren betriebliche Sicherheit. Terrorprävention
kann immer nur ein ganzheitliches Paket von Massnahmen sein,
die in die Unternehmensgegenstände zu integrieren sind
und die die Funktionsabläufe nicht stillegen, dies
beginnt mit der Gefährdungsanalyse, der Schwachstellenbestimmung
und deren Bewertung. Leider steht oft in den Unternehmen
die dezentrale Aufstellung der betrieblichen Sicherheit
dem entgegen und in der Öffentlichkeit datenschutzrechtliche
Aspekte. Oder übertreibt hier die Politik
nur, Anfang der 90er Jahre gab es ähnliche Diskussionen
gegen eine Videoüberwachung im Handel, heute akzeptierter
Alltag. Es werden aber Videokameras alleine nicht helfen.
Abschließend, es wird immer ein Restrisiko
bleiben. Die Aufgabe kann nur sein, dies bewußt zu
machen und es immer weiter zu minimieren.
Siehe zu diesem Thema auch einen Beitrag in der WIK: "Möglichkeiten
und Grenzen: Terrorismusbekämpfung durch Sicherheitsdienstleister?"
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