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Terrorprävention, Videoüberwachung und "Kommissar Zufall"
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.. 08/2006
   
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(8) Terrorprävention, Videoüberwachung und "Kommissar Zufall" (19.08.2006)
Ein Terrordelikt - scharfe Bomben in Koffern -, mit welchem konkreten Hintergrund auch immer, wurde aufgedeckt, nicht aktiv verhindert. "Kommissar Zufall" kam zu Hilfe, gleich mehrfach:
1. der Zündmechanismus versagte, ansonsten wäre der Anschlag wohl erfolgreich gewesen;
2. die Bomben wurden im Rahmen eines Funktionsablaufes der Bahn gefunden und behandelt, beim Öffnen der Koffer hätte es auch detonieren können. Zukünftig werden Täter diesen Ablauf bei der Bahn, herrenlose Gepäckstücke zu öffnen, berücksichtigen;
3. eine Reihe von Spuren gibt es nur, weil die Täter sich der Sprengung sicher waren und nachlässig verhielten, auf die Vernichtung der Spuren setzten. Außerdem waren sie nicht professionell auf den Rückzug vorbereitet, was eigentlich auch nicht das Ziel ist.

Für diese Aufdeckung eines Bombenanschlages als geplantes Terrordelikt und die Identifizierung sowie Festnahme eines möglichen Täters gebührt den Ermittlungsbehörden Anerkennung. Voraussetzung war unter anderem eine, wenn auch technisch schlechte, Videoaufnahme. Allerdings, und das sollte nicht negiert werden, hatte "Kommissar Zufall" gleich mehrfach die Hand im Spiel. Die jetzt sachlich zu klärende Frage ist wohl, wie zukünftig der Zufall durch wirksamere Prävention ersetzt werden kann und muss und dazu reicht nicht nur ein mehr an Videoüberwachung.
Denn die Täterbilder vom Bahnhof, die gab es ab der Sekunde, in der der potentielle Täter den Koffer abstellte. Dieses Verhalten wurde weder zeitgenau noch später als auffällig und damit verdächtig erkannt. Zur Aufdeckung relevanter Verhaltensweisen gehört mehr: eine Klassifizierung verdächtiger Verhaltensweisen als relevant, sachkundige Fachkräfte an den Monitoren und handlungsfähige Interventionskräfte. Ansonsten bleibt von der Videoüberwachung nur ein Ergebnis, die Dokumentation für die Zeit danach. Auch wichtig, aber damit werden keine Opfer verhindert. Es ist mehr drin, die zeitgleiche Auswertung und die nachträgliche Bewertung von Aufzeichnungen. Das erfordert neben den Kameras auch qualifiziertes Sicherheitspersonal, sonst kann man sich die Monitore sparen und nur Aufzeichnen für die spätere Auswertung, was wohl mit dem Datenschutz hinsichtlich der Zeiträume kollidiert. Sicherheitspersonal arbeitet mit der gegenwärtig üblichen Niedrigstvergütung oft weit über  200 Stunden und überwacht in der Regel mehr als nur einen Monitor. Viel Raum für Schlußfolgerungen, auch neben dem Staat durch die gefährdeten privaten Unternehmen und deren betriebliche Sicherheit. Terrorprävention kann immer nur ein ganzheitliches Paket von Massnahmen sein, die in die Unternehmensgegenstände zu integrieren sind und die die Funktionsabläufe nicht stillegen, dies beginnt mit der Gefährdungsanalyse, der Schwachstellenbestimmung und deren Bewertung. Leider steht oft in den Unternehmen die dezentrale Aufstellung der betrieblichen Sicherheit dem entgegen und in der Öffentlichkeit datenschutzrechtliche Aspekte. Oder übertreibt hier die Politik nur, Anfang der 90er Jahre gab es ähnliche Diskussionen gegen eine Videoüberwachung im Handel, heute akzeptierter Alltag. Es werden aber Videokameras alleine nicht helfen.

Abschließend, es wird immer ein Restrisiko bleiben. Die Aufgabe kann nur sein, dies bewußt zu machen und es immer weiter zu minimieren.
Siehe zu diesem Thema auch einen Beitrag in der WIK: "Möglichkeiten und Grenzen: Terrorismusbekämpfung durch Sicherheitsdienstleister?"
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