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Wirtschaftskriminalität im Vormarsch
- durch Prävention "Überraschungen" vermeiden
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.. 08/2006
   
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(12) Wirtschaftskriminalität im Vormarsch - durch Prävention "Überraschungen" vermeiden (08/2006)
Die Thematik „Wirtschaftskriminalität“ ist hochaktuell. Neben mindestens 3 neueren Analysen aus Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Versicherungen unterschiedlicher Qualität gibt es eine Vielzahl von Veröffentlichungen zum Thema, oft zu oberflächliche Kommentierungen der Analysen. Sie kränkeln jedoch alle an einem übereinstimmenden Problem: Sie basieren vorrangig auf Selbstauskünften aus den Unternehmen und durch Selbstauskünfte erzielte empirische Daten sind zwar möglicherweise solide erarbeitet, aber nicht ausreichend wissenschaftlich determiniert.

Neben konkreten Straftatbeständen stehen Alltagstermini und Konstrukte, wie "Weiße-Kragen-Kriminalität" oder "Massendelikt". Niergendwo steht aber, was genau dazu gehört. Dazu kommt, dass diese Selbstauskünfte die Manager erstellen, aus deren Reihen selbst ca. 1/4 aller Täter kommen sollen. Die Kriminalstatistik wiederum kennt keine Kategorie des Wirtschftsdeliktes, richtige Zu- und Einordnungen sind erschwert. Erfaßt werden ohnehin nur angezeigte oder festgestellt Delikte. Vieles regelt sich jedoch in diesem Bereich ohne eine rechtliche Verfolgung. Benötigt werden praktikable und bezahlbare Lösungen für ein um sich greifendes Phänomen, das allgemein Wirtschaftskriminalität genannt wird, unklar definiert ist und immensen Schaden verursacht. Von diesen Schäden wird nur ein Bruchteil bekannt und oftmals werden Verluste oder nicht erzielte Gewinne anderen Ursachen zugeordnet. Die Täter treten als externe und interne Angreifer auf, davon wiederum interne Führungskräfte. Die Begehungsweisen reichen von einfachen Massendelikten, wie dem Warendiebstahl, bis zu qualifizierten Angriffen in Form der Betriebsspionage, Unterschlagung oder Steuerhinterziehung, Buchführungs- und Bilanzdelikten. Eine sehr umfassende, komplexe Darstellung erfolgte auf der VSW-Führungskräftetagung im Juli 2006 in Berlin, partiell veröffentlich in der neuen WIK 04/2006. Zur Diskussion gestellt wurde auch eine bisher nicht zugeordnete Begehungsform, die Angriffe auf Unternehmen über die Eigentümer und deren Beauftrage. Hierunter fallen partiell Erpressung, Nötigung, Geiselnahme und Bedrohung. Diese sekundären Delikte auf dem Weg zur primären Schädigung des Unternehmens werden weiter zunehmen, wenn die präventiven Maßnahmen Direktzugriffe auf Vermögen und Sachwerte erschweren. Prävention und Abwehr wirtschaftskrimineller Delikte müssen durch externe und integrierte Sicherheitslösungen rechtzeitig in den Unternehmen eingeleitet werden und zwar zeitlich weit vor möglichen Strafverfolgungen. Denn zuerst gilt es, den Angriff aufzudecken, zu stoppen und weiteren Schaden zu vermeiden. Täter und deren Hintermänner sind zu entlarven und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Diese sollten eine Mischung aus klassischen abwehrenden Präventivmaßnahmen, wie dem Objekt- oder Geheimschutz oder der Gefahrenmeldetechnik und gezielt aufdeckenden, intervenierenden präventiven Maßnahmen, die lagebezogen zu entwickeln sind. ISG bietet dazu ganzheitliche Beratungen und Lösungsansätze an.
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