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Wirtschaftskriminalität im Vormarsch - durch Prävention
"Überraschungen" vermeiden (08/2006)
Die Thematik „Wirtschaftskriminalität“
ist hochaktuell. Neben mindestens 3 neueren Analysen
aus Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Versicherungen
unterschiedlicher Qualität gibt es eine Vielzahl von
Veröffentlichungen zum Thema, oft zu oberflächliche
Kommentierungen der Analysen. Sie kränkeln jedoch alle
an einem übereinstimmenden Problem: Sie basieren vorrangig
auf Selbstauskünften aus den Unternehmen und
durch Selbstauskünfte erzielte empirische Daten sind
zwar möglicherweise solide erarbeitet, aber nicht ausreichend
wissenschaftlich determiniert.
Neben konkreten Straftatbeständen stehen Alltagstermini
und Konstrukte, wie "Weiße-Kragen-Kriminalität"
oder "Massendelikt". Niergendwo steht aber, was
genau dazu gehört. Dazu kommt, dass diese Selbstauskünfte
die Manager erstellen, aus deren Reihen selbst ca. 1/4 aller
Täter kommen sollen. Die Kriminalstatistik wiederum
kennt keine Kategorie des Wirtschftsdeliktes, richtige Zu-
und Einordnungen sind erschwert. Erfaßt werden ohnehin
nur angezeigte oder festgestellt Delikte. Vieles regelt
sich jedoch in diesem Bereich ohne eine rechtliche Verfolgung.
Benötigt werden praktikable und bezahlbare
Lösungen für ein um sich greifendes Phänomen,
das allgemein Wirtschaftskriminalität
genannt wird, unklar definiert ist und immensen Schaden
verursacht. Von diesen Schäden wird nur ein Bruchteil
bekannt und oftmals werden Verluste oder nicht erzielte
Gewinne anderen Ursachen zugeordnet. Die Täter treten
als externe und interne Angreifer auf, davon wiederum
interne Führungskräfte. Die Begehungsweisen reichen
von einfachen Massendelikten, wie dem Warendiebstahl, bis
zu qualifizierten Angriffen in Form der Betriebsspionage,
Unterschlagung oder Steuerhinterziehung, Buchführungs-
und Bilanzdelikten. Eine sehr umfassende, komplexe Darstellung
erfolgte auf der VSW-Führungskräftetagung
im Juli 2006 in Berlin, partiell veröffentlich in der
neuen WIK
04/2006.
Zur Diskussion gestellt wurde auch eine bisher nicht zugeordnete
Begehungsform, die Angriffe auf Unternehmen über die
Eigentümer und deren Beauftrage. Hierunter fallen partiell
Erpressung, Nötigung, Geiselnahme und Bedrohung.
Diese sekundären Delikte auf dem Weg zur primären
Schädigung des Unternehmens werden weiter zunehmen,
wenn die präventiven Maßnahmen Direktzugriffe
auf Vermögen und Sachwerte erschweren. Prävention
und Abwehr wirtschaftskrimineller Delikte müssen durch
externe und integrierte Sicherheitslösungen
rechtzeitig in den Unternehmen eingeleitet werden und zwar
zeitlich weit vor möglichen Strafverfolgungen. Denn
zuerst gilt es, den Angriff aufzudecken, zu stoppen und
weiteren Schaden zu vermeiden. Täter und deren Hintermänner
sind zu entlarven und Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Diese sollten eine Mischung aus klassischen abwehrenden
Präventivmaßnahmen, wie dem Objekt- oder Geheimschutz
oder der Gefahrenmeldetechnik und gezielt aufdeckenden,
intervenierenden präventiven Maßnahmen, die lagebezogen
zu entwickeln sind. ISG bietet dazu ganzheitliche
Beratungen und Lösungsansätze an.
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