ISG-Bildungszentrum
Erläuterung einer Bildungsmaßnahme
   
Angebote
Fortbildung zum "Geprüfter Sicherheitsspezialist - Certified Security Specialist (ISG)®"
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Geprüfter Sicherheitsspezialist - Certified Security Specialist (ISG)®
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Geprüfter Sicherheitsspezialist - Certified Security
Specialist (ISG)
®


Der Weg in das mittlere Management: Eine Fortbildung aus mehreren Modulen mit verschiedenen Prüfungen und Zertifikaten.

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ÖPNV-Einsatz
Einsatz nach einer Fortbildung - hier im ÖPNV.


Förderfähig mit Bildungsgutschein
Maßnahme-Nr. 962/6202/06

 

Modulare Fortbildung, bestehend aus 10 Fachmodulen, darunter mit IHK-Fortbildungsprüfung, VdS-Abschluss, Waffensachkundeprüfung und weiteren anerkannten Trägerzertifikaten. Integrierte Erweiterungsmodule dienen der Spezialisierung. Diese Fortbildung wird intensiv über 7 Monate durchgeführt und enthält ein Betriebspraktikum mit integrierten Vermittlungsunterstützungen.
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Geprüfte Fachmodule
› "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)" mit IHK-Prüfung (ersatzweise bei noch nicht erfüllten Voraussetzungen: IHK-Sachkundeprüfung)
› VdS-Abschluss als "Interventionskraft" (IK) gemäß VdS 2172
› Fortbildung mit staatlicher Waffensachkundeprüfung
› Grundlagen Veranstaltungs- und Personenschutz mit Trägerzertifikat
› Einzelhandelsdetektiv mit Trägerzertifikat
› Kontrolleur im ÖPNV mit Trägerzertifikat
› Geld- und Werttransport und Geldbearbeitung mit Trägerzertifikat
› TONFA-Schlagstockausbildung mit Zertifikat durch Polizeiausbilder
› Erste Hilfe mit anerkanntem Zertifikat
Betriebspraktikum mit Vermittlungshilfe
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Voraussetzungen:
› ein Berufsabschluß und mindestens zweijährige Berufspraxis oder
› ohne Berufsabschluß eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, davon mindestens zwei Jahre in der Sicherheitswirtschaft oder
› eine mindestens vierjährige Dienstzeit in der Bundeswehr (>SaZ4) und ein
› Mindestalter von 24 Jahre.
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Sonderregelung für ehemalige Bundeswehrangehörige mit kürzerer Dienstzeit, wie SaZ4, sowie Arbeitssuchende ohne 2jährige Berufserfahrung in der privaten Sicherheitswirtschaft:
› Ersatzweise kann bei noch nicht erreichten Voraussetzungen hinsichtlich der Berufspraxis und damit fehlenden gewerberechtlichen Grundlagen auch die IHK-Sachkundeprüfung zum Abschluss des 1. Moduls absolviert werden, die IHK-Prüfung als "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)" aus der Berufspraxis heraus dann später nach Erwerb dieser Voraussetzung.
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Termine: Ansetzung nach Bedarf
 

 

Förderung: für ehemalige längerdienende Bundeswehrangehörige durch den Berufsförderungsdienst und für Arbeitssuchende durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter möglich (2 Jahre Berufserfahrung in der Sicherheitswirtschaft günstig, Ausnahmeregelung bitte erfragen)
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    Kosten: 2.988,90 €  
   
Ergänzungsmodul Personen- und Begleitschutz mit allen erforderlichen Lehr- und Trainingsteilen gesondert vorgestellt - siehe hier
 
   
Hinweis für jugendliche Interessenten am Personenschutz: Wir bedanken uns für die Vielzahl von Anfragen, die uns von Jugendlichen erreichen. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht immer sofort antworten können. Der oftmals geäußerte Wunsch nach einer Ausbildung und Entwicklung im Personenschutz kollidiert mit dem aktuellen Bedarf in Deutschland. Wir haben sehr viele ausgebildete Bewerber mit internationalen Diplomen. Wir raten deshalb von einer kostenaufwendigen Ausbildung unter 20 Lebensjahren ab, da eine Einsatzvermittlung zum Schutz von Leben und Gesundheit ein bestimmtes Lebensalter, eine der Voraussetzungen für Lebenserfahrung und Reife, erforderlich macht. Es gibt viele Wege, sich jedoch in diesem Alter hinsichtlich des Berufswunsches selbst zu prüfen und darauf vorzubereiten. Dazu geben wir gern Hinweise.
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Zur Beachtung: Alle aufgeführten Vergütungen sind Endpreise in EURO, die soweit nicht davon befreit, die gesetzlich festgelege Umsatzsteuer und immer alle sonstigen anfallenden Preisbestandteile (wie Lehrmaterial und Porto - Ausnahmen sind aufgeführt) beinhalten, jedoch ohne Unterkunft, Verpflegung, An- und Abreisen. Alle mehrtägigen Fortbildungen mit den rechtlich vorgeschriebenen Voraussetzungen und alle von den Agenturen für Arbeit bzw. Job-Centern geförderten Kursteilnehmer sind gem. UStG § 4 Nr. 21 von der MwSt. befreit. Bei nicht befreiten Kursen ist die MwSt. ausgewiesen. Der oben vorgestellte Kurs ist umsatzsteuerbefreit.
Im weiteren gelten unsere AGB für Aus- und Fortbildungen, die vor Vertragsabschluß mit den Verträgen ausgehändigt werden und die auf dieser Homepage eingesehen und ausgedruckt werden können.