Auszug
aus: WIRTSCHAFTSSCHUTZ & SICHERHEITSTECHNIK 8-9/98, Seiten 32-34
Autor:
Dr. jur. Lutz Viëtor ist Geschäftsführender Gesellschafter
der ISG mbH Berlin
Blinde
Detektive ?
Schwächen
bei Leistung, Qualität und Ausbildung
Den
Sicherheitsdienstleistern in Deutschland wird in der Gegenwart allgemein
ein stetes Wachstum nachgesagt. Bestimmte Ergebniszuwächse
werden über werden aber über Niedrigstentlohnungen erzielt.
Dies betrifft nach wie vor die Objektbewachung. Beiträge in
Presse und Fernsehen setzen sich aber auch immer kritischer mit
Leistungsproblemen insbesondere der Personenschützer und Detektive
auseinander. Bei diesen Dienstleistern scheint es tatsächlich
größere Qualitätsunterschiede und Ausbildungsmängel
zu geben. Bestimmte geförderte Ausbildungsmaßnahmen im
laufenden Jahr haben zwar mit zur befristeten Entlastung des Arbeitsmarktes,
nicht immer jedoch zu einer Qualitätssteigerung in der Ausbildung
geführt.
Markt-Tendenzen
Es
scheint, daß nirgendwo bei den personellen Sicherheitsdienstleistungen
sich die von den konkreten Aufgabenstellungen diktierten Anforderungen
so kraß im Qualitätsniveau unterscheiden, wie bei den
Personenschützern und Detektiven. Durch den Charakter dieser
Arbeit bedingt, werden dabei in der Öffentlichkeit i.d.R. nur
einige Leistungsbereiche sichtbarer, wie die Detektive im Handel
und im unmittelbaren privatvertraglichen Bereich, sowie der unbewaffnete
Personenschutz, oft im Grenzbereich des § 34a der Gewerbeordnung,
auch als Betreuungsservice bezeichnet. Diese juristischen Auslegungsmöglichkeiten
an sich stellen schon ein Problem dar, da sie eine Umgehung der
Zugangsvoraussetzungen in dieses Gewerbe faktisch zulassen. Wenn
Reinigungsunternehmen von der Presse gelobt den Betreuungsservice
in Form eines Schutzes der durch Sexualtäter bedrohten Kinder
ohne entsprechende Personenschutzerfahrung anbieten, so haben wir
ein weiteres Beispiel für Trittbrettfahrer, die bei Vorkommnissen
wenig Garantie für eine sachkundige Reaktion bieten. Der Markt
wird nicht vom konkreten Sicherheitsbedürfnis bestimmt, sondern
wirtschaftliche Komponenten, die das reale Preis-Leistungs-Verhältnis
verwischen, dominieren immer mehr. Die Tendenz zur Komplettlösung
in der Objektverwaltung und die Rund-Um-Betreuung fördern zuerst
einmal diese Entwicklung, stellen allerdings für die Zukunft
eine Chance dar. Es wäre jedoch zu einfach, nur den "Eindringlingen"
aus anderen Gewerben die Schuld an Qualitätsmängeln zuzuordnen,
sie kommen auch und vor allem von "innen".
In
Fernsehsendungen wurden die deutschen Detektive vorgeführt,
drei einfache Testaufträge vor versteckter Kamera und drei
komplette Reinfälle. Unvermögen bei der Verfolgung und
Beobachtung, phantasiereiche, aber erlogene Berichte und horrende
Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen waren das Ergebnis.
War dies das reale Bild deutscher Detektivleistungen? Sicher und
hoffentlich nicht, erfaßt wurden nur die im privaten Bereich
Tätigen. Unterstellen wir den Detektiven im Handel schon aufgrund
Ihrer stärkeren Leistungsabhängigkeit bessere Ergebnisse.
Andere Sendungen setzten sich wiederum kritisch mit dem Personenschutz
auseinander. Schlußfolgernd sollte man u.a. feststellen, daß
Personenschutz Diskretion erfordert und nicht Showbusineß,
wie zum Teil vorgeführt.
Mancher
(gut ausgebildete) Personenschützer und Detektiv wünscht
sich wie bei der Sicherungstechnik anerkannte Kriterien. Physikalische
Parameter lassen sich aber einfacher beurteilen. Trotzdem muß
es doch vergleichbare Maßstäbe geben? Einer ist sicher
die Ausbildung. Während der Detektiv formal-juristisch ohne
jede Fachqualifizierung zum Gewerbe gelangt, muß der Personenschützer
zwar sich einer Unterweisung unterziehen, die aber zu seiner Richtung
nichts spezifisches vermittelt. Wenn bereits für eine einfache
Bewachungstätigkeit nach § 34a der Gewerbeordnung eine
Elementarausbildung in Form der Unterweisung Voraussetzung ist,
sollte man zumindest die freien Zugänge zum Detektivberuf und
die Möglichkeiten der Umschiffung der Anforderungen an den
Personenschützer über den Betreuer oder Begleiter kritisch
prüfen. Festgestellt wurde auch, daß die persönliche
Schußwaffe vom Kunden oftmals als Ausweis der Befähigung
angesehen wird. Über den Schützenverein ist der Zugang
zur Waffe jedoch auch unabhängig von der Profession möglich
und viele Zuständigkeiten führen immer zu unterschiedlichsten
Auslegungen der Voraussetzungen.
Anforderungen
aufgrund aktueller Entwicklungen
Kritische
Fragen seien somit erlaubt, vollziehen sich doch gerade in der Gegenwart
erhebliche Veränderungen in diesen Bereichen der personellen
Sicherheitsdienstleistung. Was kennzeichnet themenbezogen diese
Entwicklung u.a.?
.
Die Aufdeckung und Aufklärung von Delikten durch die staatlichen
Stellen wird in der Realität immer mehr auf das tatsächliche
öffentliche Interesse beschränkt. Selbst die Aufklärung
von Autodiebstählen unter Beteiligung der Organisierten Kriminalität
erfolgt nur über die bloße Fahndung als über den
notwendigen Ersten Angriff am Tatort. Für viele Delikte bleibt
nur die privatvertraglich geregelte Verfolgung bis zur Vorlage verwertbarer
Beweise. Stichworte dazu: Wettbewerberausforschung und Erpressung,
Versicherungsbetrug, Ehe- und Erbschaftsauseinandersetzungen, Personaldiebstahl,
Kundendatenausforschung und Abwerbung, Zahlungsverschleppung und
Konkursbetrug. Diese Entwicklung sollte mehr qualifizierte Detektive
fordern. Ist unser Markt darauf vorbereitet? Wie die RTL-Sendung
zeigte, fehlt die Qualifizierung ja bereits für einfachste
kriminalistische Handlungen und mit der Berufsehre sieht es auch
nicht rosig aus. Neuerdings bieten Detektive unter Einsatz einfachster
Handscanner auch die "professionelle Wanzensuche" an.
Über Inkassoaufgaben verbinden sich seriöse Ermittlungen
mit rechtswidrigen Praktiken der Druckausübung, weil das rechtsstaatliche
Verfahren zu langatmig ist.
.
Bestimmte Delikte, wie der Diebstahl im Handel, belasten durch
die gegenwärtig in Deutschland geregelten Verfolgungen unverhältnismäßig
Polizei und Gerichte. Früher oder später wird es hier
Veränderungen geben müssen. Damit steigen die Anforderungen
an die bisher nur mit der Aufdeckung beauftragten Detektive. Denkbar
sind dann komplette privatvertraglich vereinbarte Serviceleistungen
von der Überwachung zur Aufdeckung und Anzeige bzw. Ahndung.
Der Detektiv sollte für derartige und andere anspruchsvolle
Leistungen mehrere, auch anerkannte Möglichkeiten der Qualifizierung
haben und bestimmte Voraussetzungen zwingend nachweisen. Dies muß
zuerst über das Verhältnis Kunde Auftragnehmer
und innerbetriebliche Forderungen geregelt werden.
.
Laufende Förderprogramme begünstigen den Zugang in
den Bereich der personellen Sicherheitsdienstleistungen. Festgestellt
werden gegenwärtig eine Zunahme von Lehrgängen zur Vorbereitung
auf die Prüfung zur Werkschutzfachkraft als Umschulung ohne
Berufserfahrung und die Vermittlung von Fördermitteln für
den Schritt in die Selbständigkeit ohne ausreichende Vorbereitung.
Wenn eine Fernsehsendung formuliert, daß in den vergangenen
20 Jahren in Deutschland kein Personenschützer ums Leben gekommen
ist, mag dies zutreffend sein. Unterdrückt wurde jedoch die
Feststellung, daß genau in dieser Zeit trotz Personenschützer
eine größere Anzahl von Politikern und Unternehmern durch
terroristische Anschläge zu Tode gekommen sind oder in ihrer
Gesundheit schwer geschädigt wurden. Also kann die im Ausland
getroffene Einschätzung, daß die Ausbildung in Deutschland
viel zu theoretisch erfolgt, so falsch doch nicht sein.
Es entsteht der Eindruck, daß die steten Veröffentlichungen
über den wachsenden Umsatz im Sicherheitsgewerbe auch Ausbildungseinrichtungen
ansprechen, die bisher nicht Sicherheitsthemen vermittelt haben
und auch wenig Voraussetzungen dafür besitzen.
Ausbildungsanforderungen
Die
IHK-Prüfung zur Werkschutzfachkraft erfordert immerhin neben
der theoretischen Überprüfung in der Regel ein längeres
Berufspraktikum. Dies wird selbst gegenwärtig bei den geförderten
Lehrgängen eingehalten. Adäquate Ausbildungen im Bereich
der Detektive und Personenschützer liegen nicht vor. Eine Bewertung
des Ausbildungsumfangs einiger Ausbildungseinrichtungen im Bereich
des Personenschutzes offenbarte einen hohen Anteil theoretischer
Komponenten, mangelhafte Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung
zum Umgang mit der Waffe und die Ausbildung an der Waffe selbst.
Einer bis zu 8-stündigen Ausbildung an der Schußwaffe
laut geprüften Lehrprogrammen steht aber ein realer Ausbildungsbedarf
von 60 bis 80 Stunden bei Neueinsteigern gegenüber (Bild, nur
im Original). Der qualifizierte Personenschützer bedarf sowohl
einer juristischen als auch einer taktischen Schulung sowie auch
unmittelbaren praktischen Befähigung im Umgang mit der Waffe,
im Führen von Kraftfahrzeugen unter Extrembedingungen sowie
bei der unmittelbaren Durchführung des mobilen und stationären
Schutzes. Praktisches Training und Rollenspiele sind aber eher die
Ausnahme.
Negiert
man hier nicht die deutschlandweit bekannten Dienstleister, für
die diese Aussagen sicher nicht zutreffen, weil sie aufgrund ihrer
Kundenstruktur über Jahre eine kontinuierliche Ausbildung sicherstellen
können und müssen. Praktische Berichte in der Presse bestätigen
aber immer wieder, daß im Gegensatz zu Gewohnheiten im Ausland
der deutsche Millionär und Spitzenmanager in der Mehrzahl auf
Personenschutz und auch auf Objektschutz weitestgehend verzichtet.
Dies kann und sollte sich zumindest in Berlin und Brandenburg mit
der Entwicklung zur Weltstadt und dem Anziehen von internationalen
Unternehmen und Persönlichkeiten einschließlich des Showbusineß
(Filmstadt Babelsberg bei Berlin), aber auch der Organisierten Kriminalität
aus dem Osten und Süden, ändern. Darauf ist der deutsche
Markt unzureichend eingestellt. Weitere Versuche international führender
Sicherheitsunternehmen, mit dieser Entwicklung in Deutschland Fuß
zu fassen, sind abzusehen. Nach jüngsten Hinweisen betrifft
dies auch seriöse osteuropäische Unternehmen.
Wir
können an dieser Stelle auch konstatieren, daß bei Nutzung
aller Ausbildungsmöglichkeiten für die Elementarausbildung
im Rahmen des § 34a und der folgenden Ausbildungen mit dem
IHK-Abschluß gute Voraussetzungen vorliegen. Es wäre
allerdings zu empfehlen, bei der Vorbereitung auf die Prüfung
zur Werkschutzfachkraft die vielfältigen Doppellungen zwischen
den Themengebieten endlich zu beseitigen, damit die Ausbildung zu
straffen und dafür mehr praktische Komponenten zu konzipieren.
Die Ausbildungsprogramme orientieren sich an den vorhandenen Lehrbüchern
und Prüfungsfragen, die besser aufeinander abgestimmt werden
sollten.
Defizite
finden sich vor allem im Bereich der fachspezifischen Aus- und Fortbildung
für die Einsatzrichtungen der Detektive und Personenschützer
und der Fortbildung von Führungspersonal. Einzelne Ausbildungen
orientieren sich zu sehr an der Höhe der Fördermittel
und weniger am realen Ausbildungsbedarf. Im Markt stehen sich dann
mit den international anerkannten Zertifikaten aus den USA, Israel
oder Lettland geschulte Spezialisten mit über 100 Stunden Schießausbildung
und vielen anderen speziellen Befähigungen und die vorwiegend
am grünen Tisch in 2-bis 3-Wochen-Lehrgängen ausgebildeten
Arbeitslosen gegenüber.
Es
ist auch nicht zu übersehen, daß die Beratungs- und Ausbildungskapazitäten
in den Neuen Bundesländern durch die stillschweigenden Rückzüge
einer Reihe erfahrener Unternehmen aus den Alten Bundesländern
qualitativ gelitten haben. Dazu kommt, daß das Anfang der
90er Jahre in den Neuen Bundesländern vorhandene Potential
aufgrund der Entlassungen aus den ehemaligen bewaffneten Organen
sich fachlich abgebaut hat. Ursächlich sind vor allem Überalterung,
fehlende Weiterbildung und der überwiegende Einsatz in Billigpreissegmenten
mit nicht ausreichenden inhaltlichen Forderungen. Das betrifft auch
nach aktuellen Erkenntnissen eine Reihe Anfang der 90er Jahre recht
erfolgreiche Detektivbüros. Mit dem Zusammenbrechen ganzer
Wirtschaftsbereiche fehlten u.a. die Auftraggeber im Bereich der
Wirtschaftsermittlungen.
Resümee
Immer
wieder wird versucht, aus diesem Teufelskreis herauszukommen. So
bieten eine Reihe von Absolventen der international anerkannten
israelischen Ausbildung im Personenschutz gegenwärtig in Deutschland
ihre qualifizierten Dienstleistungen und mehrwöchige Ausbildungen
auf internationalem Niveau an. Die vorgesehene Qualität der
Ausbildung hat jedoch ihren Preis und kann insoweit mit den geförderten
Lehrgängen nicht konkurrieren. Ähnlich schulen größere
Sicherheitsunternehmen ihre Angestellten intern.
Zunehmende
Probleme signalisieren die mit besten Absichten neu in die Selbständigkeit
eintretenden Bewachungskräfte, Detektive und Personenschützer,
die unter dem Druck der Arbeitslosigkeit ihre Entscheidungen treffen.
Bei ihnen sind schon die Mittel für die Existenzgründung
beschränkt, für die notwendige fachliche Aus- und Weiterbildung
bleibt oft wenig übrig. Dazu kommen die sogenannten Scheinselbständigen.
Ihnen ist das Risiko ihrer Entscheidung oftmals nicht oder unzureichend
bewußt. Eine Reihe größerer Wirtschaftsunternehmen
in Deutschland ist gerade in diesem Jahr dabei, in realer und selbstkritischer
Einschätzung anstehender Urteile der Arbeitsgerichte dieses
Problem zu klären und Verträge zu überprüfen.
Zeitlich befristete Irrationen des Marktes sind vorhersehbar.
Die
europaweite Harmonisierung des Gewerbeeinstiegs sollte nicht dazu
führen, daß auf Grundvoraussetzungen und qualifizierungen
im Bereich der Sicherheitsdienstleister völlig verzichtet wird.
Wenngleich die gegenwärtig gültige Lösung mit den
Schulungen gemäß § 34 a Gewerbeverordnung sicher
noch nicht der ideale Endzustand ist, was auch durch die einseitige
Bindung an die IHK bedingt ist, so wird hier zumindest eine Elementarschulung
gesichert. Die Anforderungen gegenüber selbständig tätigen
Personenschützern und Detektiven sollten darüber liegen.
Solange der Zugang zum Detektiv analog der "Reinigung nach
Hausfrauenart" einzuordnen ist, wird es mehr als nur ein schwarzes
Schaf geben. Natürlich könnte man diese Lektion dem Markt
überlassen, wenn da nicht die "Kleinigkeit" eines
möglicherweise fahrlässig aufs Spiel gesetzten Lebens
oder die wirtschaftliche Existenz eines Kunden wäre. Dieser
Kunde in und aus Deutschland ist eine gewisse Regulation gewöhnt
und verläßt sich auf bestimmte, leider nur angenommene
Voraussetzungen nach dem Gewerbeeinstieg. In Amerika ist es Sitte,
Qualifikationen sichtbar auszuweisen, auch als Antwort auf einen
schwach regulierten Markt und Hilfe für den Kunden. Können
wir nun etwas bei unseren Kunden ändern oder sollten wir auf
beiden Seiten ansetzen und auch die Selbstkontrolle ausbauen, schwarze
Schafe und unzureichend qualifizierte Trittbrettfahrer wirksamer
ausgrenzen?
ISG
International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH
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