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Auszug
aus: AssCompact August 1998
Abhören
und Abhörschutz - Einige Überlegungen aus aktuellem Anlaß
von
Dr. jur. Lutz Viëtor, Sachverständiger für Unternehmenssicherheit
BDSF, Geschäftsführender Gesellschafter der ISG International
tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Berlin, Direktor der SIA
Kruppa-SICHERHEIT Riga / Lettland
.
Gibt
es zu diesem Thema tatsächlich einen aktuellen Anlaß?
Zumindest in Deutschland begründet sich ein wachsendes Interesse
mit dem sogenannten "Großen Lauschangriff". Nach
den derzeitigen Äußerungen in Presse und Fernsehen kann
man allerdings auf eine zu einseitige Betrachtung schließen,
es erfolgt eine Beschränkung auf ausgewählte juristische
und vor allem technische Aspekte. Für die Versicherungen und
deren Kunden sollte jedoch ein umfassenderes Interesse bestehen,
vorausgesetzt, in diesen Bereichen existieren private und geschäftliche
Interna und Geheimnisse, die für andere Personen oder Gruppen,
Konkurrenten usw. von Interesse sind. Das Interesse muß allerdings
so stark sein, daß man dafür auch bereit ist, etwas mehr
zu tun, als die Anwendung allbekannter Ermittlungsmethoden, wie
die Beobachtung oder Befragung inklusive heimlicher Fotografie u.a.
Methoden an den Grenzen der Legalität. Außerhalb Deutschlands
besteht heute bereits ein ausgeprägteres Sicherheitsbedürfnis
gegenüber Ausforschungen und deren Folgen, wie Nötigung,
Erpressung, Auftragsdiebstahl oder -einbruch, Betrug, Informationsmißbrauch
für politische und wirtschaftliche Ziele usw.
Abhören
oder verallgemeinert die Ausforschung von Geheimnissen
ist ein uraltes Problem und begleitet die Menschheit seit ihrer
Existenz. Schon immer ging es um politische, wirtschaftliche und
auch private Geheimnisse. Es hat jedoch besonders in Deutschland
im Vergleich zu anderen europäischen Staaten den Eindruck,
daß die Menschen mit diesem Problem, eigentlich einer latenten
Bedrohung, leben gelernt haben. Wenn jetzt das Gesetz über
den Großen Lauschangriff zu verstärkter Aufmerksamkeit
führt, so führt ein begrenzter Anlaß zu erweiterter
Betrachtung. Begrenzt deshalb, weil der Große Lauschangriff
eigentlich mit der Organisierten Kriminalität in bestimmten
Bereichen eine klar definierte Zielgruppe hat. Wenn heute Angst
entsteht über den möglichen Mißbrauch durch Ausweitung
dieser Aufgabenstellung oder die Weitergabe quasi nebenbei erlangter
Informationen über andere Geheimnisse, wie Steuersachen, Versicherungs-
und Erbschaftsangelegenheiten, Geschäftsgeheimnisse ohne Relevanz
zum Anliegen des Lauschangriffs usw. usf. mag diese Sorge nicht
unberechtigt sein, aber der unberechtigte Lauschangriff im weiteren
Sinne sollte schon lange laufen.
Viel
interessanter ist zuerst die Frage, ob der juristisch genehmigte
Lauschangriff tatsächlich zu dem gewünschten Ergebnis
im Kernbereich führen kann. Voraussetzung dafür sind nicht
nur die derzeit vorrangig diskutierte Beherrschung der technischen
Instrumentarien, vielmehr geht es um die Bestimmung der richtigen
Zielpersonen und Einengung des zu überwachenden Umfeldes, um
die vorherige Ausschöpfung der bekannten polizeitaktischen
und kriminaltechnischen Mittel und Methoden und vor allem auch um
die schnelle Entscheidung nach Vorliegen verwertbarer Informationen.
Allzuschnell gelangen heute ohne Nutzung bewährter taktischer
und technischer Methoden Verfahren zur Einstellung, werden erste
Angriffe nach Vorliegen der Anzeigen oder Tatverdachtsgründe
nicht oder nicht schnell genug durchgeführt. Der Große
Lauschangriff ist dafür kein Ersatz, wer die Grundlagen nicht
beherrscht, kommt auch mit den Besonderheiten nicht zurecht. In
der Organisierten Kriminalität muß der ermittelnde Beamte
immer mit einer Information über geplante kriminelle Angriffe
rechnen, die eine minutenschnelle Sofortentscheidung über präventive
Maßnahmen erforderlich machen. Ansonsten könnte im folgenden
gerichtlichen Verfahren der Anwalt des Beschuldigten geltend machen,
daß trotz gegebener Möglichkeiten sein Mandant an der
Tatausführung nicht gehindert wurde. Hindern an der Tatausführung
bedeutet aber, daß am Ende vielleicht "nur" ein
Versuch herauskommt, die kriminellen Strukturen gewarnt sind, ohne
das ausreichende Beweise vorliegen müssen. Das kann ein Teufelskreis
sein, hinter dem eine Verfassungspflicht steht. In diesen Bereichen
sollten eher die Probleme gesehen werden als in der technischen
Umsetzung und deren Abwehr. Diese Aufgaben sind lösbar, wenn
daran ein ausreichendes Interesse besteht. Wie Eingangs erwähnt,
läuft der Lauschangriff wahrscheinlich schon, allerdings oft
ohne gerichtliche Erlaubnis und durch andere quasi nicht autorisierte
Ausführende.
Ziele
sind die Geheimnisse in allen gesellschaftlichen Bereichen bis hin
zur Information über private Vermögenslagen und Geldverstecke.
Dazu gelangen Techniken zum Einsatz, die auch beim genehmigten Großen
Lauschangriff genutzt werden sollen. Sie sind frei erwerbbar, immer
kostengünstiger und einfacher zu bedienen. Ihr Vertrieb ist
gestattet, ihre Anwendung in Deutschland vielfach nicht. Im Nahbereich
genutzt, sind sie jedoch nur nach zielgerichteter Suche zu orten,
auch für die Überwachung des Funkverkehrs. Eigentlich
liegt in diesen Fakten und deren Begünstigung durch die technischen
Entwicklungen das größere, jedoch vielfach ignorierte
Problem. Bereits mit Richtmikrofonen können aus sicherer Entfernung
Gespräche im Freien und Räumen verfolgt und ggf. aufgezeichnet
werden. Die Minimikrofone mit Sender, volkstümlich Wanzen,
sind eine Steigerung, setzen keinen direkten Sichtkontakt zum Schallträger
mehr voraus und können vielfältige Medien nutzen. Wir
finden sie miniaturisiert versteckt im Telefon, dem Computer, dem
Stromnetz, den natürlichen Verstecken in Büro, Wohnung,
Kanzlei usw. Kennzeichnend bei ihrem mißbräuchlichen
Einsatz ist die Anonymität. Selbst entdeckt, bleibt der Urheber
in der Regel vor Strafverfolgung geschützt. Entweder weil er
unbekannt ist oder weil er bereits ausreichend Informationen hat,
um nötigend einzugreifen.
Sei
es nun zukünftig der Schutz vor den befürchteten Folgen
des Großen Lauschangriffs oder nicht legalisierter Abhöraktionen,
auch in Deutschland sollte das Interesse nach wirksameren Schutz
von Informationen und Geheimnissen zunehmen.
Die
erste Frage ist immer: "Welchen Wert hat eine Information
und für wen?" Danach richtet sich das präventive
Verhalten. Bei der Klärung dieser Frage kann ein spezialisierter
Berater dann helfen, wenn ihm Vertrauen entgegengebracht wird. Er
muß wissen, welche Gespräche wo zu schützen sind,
ohne deren Inhalt zu kennen. Es sei an dieser Stelle nur der Form
halber darauf verwiesen, daß Geheimnisse bekannterweise in
vielen Formen vorliegen, als Schriftgut, Daten, Bilder usw. Das
gesprochene Wort ist nur eine Variante der Informationsübermittlung.
Der Geheimschutz umfaßt mehr und sollte auch immer komplex
betrachtet werden (Stichworte: Datenschutz, Datensicherheit, Datensicherung,
Objektschutz, Chiffrierung, Transportabsicherung, Warenlagerung,
Warenbewegungen, Risikoversicherungen). Auch eine Versicherung enthüllt
Interna über Werte, Transportwege, Schwachstellen. In der Regel
wird die Information an der schwächsten Stelle erlangt. Das
kann auch immer noch die berühmte Reinigungsfrau oder Sekretärin
mit Beziehungsproblemen sein. Die Abwehr dieser Angriffe sollte
somit aus einer Kombination von organisatorischer, personalpolitischer
und technischer Prävention sein, unterstützt ggf. auch
durch offensive Formen. Eine Wanze kann man zum Beispiel suchen
und liquidieren oder auch "nur" stören - besser sind
beide Varianten kombiniert, dazu die Chiffrierung wichtiger Informationsübertragungen.
Je umfassender und lückenloser der Informationsschutz wird,
desto größer ist die Bedrohung für den personellen
Informationsträger, den Spitzenmanager, Notar, Rechtsanwalt,
Assistenten usw. oder auch die Familie. Damit sind wir beim Personenschutz
und an dieser Stelle sei dieses Thema heute unterbrochen. Es entsteht
das Bedürfnis nach Sicherheitsanalysen zur Bestimmung der Bedrohungen
in Ihrer realen Gesamtheit und abgeleiteter Konzeptionen mit dem
Nötigen und Machbaren sowie deren sachkundiger Umsetzung.
Interessenten
sind beim Autor und seinen spezialisierten Unternehmen mit Büro
und Partnern in Osteuropa gern gesehen.
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