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Unsere
LEISTUNGEN im Überblick - DIREKT zu den Einzelseiten |
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Kontroll-
und Schutzdienste: Investigation
& Bewachung & Wirtschaftsschutz & Profiling -
Information
& Schutz |
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Informationen
- SICHERHEIT AKTUELL - Meinungen
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Presseerklärung
zur neuen Dialogmarketingweiterbildung
am ISG-Bildungszentrum Berlin - AZWV-Zulassung
erteilt |
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Unseriöse
Subunternehmer im Sicherheitsgewerbe eine wachsende Gefahr
und warnende Anzeichen?
(12.05.2008)
Es ist wohl an der Zeit, sich mit einem
wachsenden Phänomen des privaten Sicherheitsgewerbes
etwas konsequenter zu befassen - den in der Regel unseriös
und oftmals rechtswidrig arbeitenden Subunternehmern mit "Scharzarbeitern"
als Untersubunternehmer. Was kennzeichnet diese besondere
Spezies und grenzt sie von seriösen Kleinunternehmen
mit Subunternehmerverträgen ab: 1. arbeiten sie für
Vergütungen zwischen 7 und 9 Euros,
davon geht nur ca. die Hälfte an die "freie"
Bewachungskraft; 2. setzen sie zwangsläufig dann "freie"
Bewachungskräfte ohne versteuerte Entlohnung (allgemein
als Schwarzarbeit bezeichnet) ein.; 3. verbietet sich dadurch
die gewerberechtlich vorgeschriebene Meldung zur Überprüfung
der Zuverlässigkeit; 4. verschleiern
oftmals "scheinseriöser" Auftraggeber und unseriöser
Subunternehmer dieses Vorgehen durch Verträge,
wobei der Subunternehmer das Risiko übernimmt, dem Auftraggeber
"Unwissenheit" bescheinigt; 5. bleibt den Kleinunternehmern
und Scheinselbständigen oft nur der Weg über
weitere flankierende kriminelle Handlungen, derzeit
festgestellt Urkundenfälschung (Sachkundeprüfung)
und ab und an auch Nötigung. Das System funktioniert
weitestgehend, solange dem Kunden die damit verbundenen Risiken
und Minderleistungen nicht auffallen, der Niedrigpreis die
Augen verkleistert und die Gewerbeaufsicht nicht zuschlägt.
Deren Aktionen sind aber offensichtlich nicht abschreckend
genug, die Strafen überschau- und teilbar. Der unterbezahlte
und zu rechtswidrigen Handlungen veranlasste Subunternehmer
oder schwarz arbeitende Wachmann ist hierbei immer der Verlierer,
zumindest jetzt bei Aufdeckung und im Krankheitsfall und später
bei der Rentenberechnung. Auch der Kunde erhält letztlich
nur die Leistung, für die bezahlt wird und die er oft
wissend duldet. Nun unterstellt man derartiges Vorgehen gern
den kleineren Mittelständern, die sich angeblich am Markt
nicht anders behaupten können. Dies wäre aber eine
zu enge und in der Verallgemeinerung auch falsche Betrachtung.
Die Masse der klein- und mittelständigen Unternehmen
so ab ca. 20 angestellten Bewachungskräften behauptet
sich am Markt auch ohne derartige Tricks und nicht
selten mit respektablen Vergütungen als Anerkennung qualifizierter
Leistungen. Dagegen wäre manch "Großer"
ohne Nutzung des Prizips "Billigsubi" wahrscheinlich
schon lange nicht mehr so groß und mit seinen Niedrigpreisen
am Markt auch gescheitert. Es fällt doch langsam auf,
dass bei großen Ausschreibungen immer durch die gleichen
Anbieter versucht wird, die Preise selbst gegen die Vorgaben
der Kunden weiter zu drücken und die Unterrichtung gem.
§ 34a GewO als ausreichende Qualifizierung darzustellen.
Ebenso sind hier die Versuche einzuordnen, nach Leistungsvergaben
die Kontrollen der vertragskonformen Leistungsausführung
zu verhindern und das sehr einfallsreich. Es wäre
am Ende erfolgversprechender, wenn die Kräfte für
derartige "Verhinderungsaktionen" mehr in die Entwicklung
der eigenen Leistungsfähigkeit gesteckt werden. 2001/2002
war im Geld- und Werttransport eine ähnliche Situation
festzustellen, der bekannte Dominoeffekt nach Kundenreaktionen
im Handel führte damals zeitweilig zum Erstarken eines
Unternehmens mit krimineller Führung, aber auch das war
nur eine kalkulierbare Zwischenetappe bis zum Einsetzen
der Marktbereinigung. In der Gegenwart sollte das
Sicherheitsgewebe mit diesen Erfahrungen selbst mehr und wirksamer
gegen diese wiederum überschaubare Negativentwicklung
vorgehen. Wie vor Jahren bei der GuW-Affäre wird im Markt
gemurrt und vermutet, gewerberechtlich relevante Beweise oftmals
aber mehr als Drohpotential zurück gehalten, es geht
auch etwas konsequenter. Wie damals kann man auch heute mit
betriebswirtschaftlichen Basiswissen Angebote zurück
rechnen und sich dann wieder wundern oder handeln.
Neueste Erkenntnisse resultieren aus Insolvenzen und der dabei
einsetzenden Offenheit, so weit sollte es jedoch nicht kommen.
Nicht nur der BDWS wird Hinweise dankbar entgegen nehmen und
es gibt viele Plattformen. Beim HEROS-Skandal stand im Mittelpunkt
der Marktführer, nicht die "Kleinen", die waren
nur Mitläufer oder Opfer der Niedrigstpreise.
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Warnhinweise
(auch nach KonTraG), Korruption und anderes Fehlverhalten
(28.04.2008)
Immer mehr lüften sich die Schleier
der Ignoranz und Vertuschung, nunmehr scheinen bereits vor
vielen Jahren Warhnhinweise bei SIEMENS AG vorgelegen haben
und mit ihnen Anhaltspunkte für relevantes Fehlverhaltens
und intransparente Vorgänge. Die nächsten Wochen
werden wohl zeigen, wie verantwortungsbewußt damit umgegangen
wurde. Warnhinweise zeigen auf Vorgänge und Verhaltensweisen,
die oftmals noch zu intransparent für eine sichere Bewertung
sind, bei denen rechtliche Relevanz vermutet aber noch nicht
gerichtsfest beweisbar ist, bei denen zumindest Regelverstöße
eine interne Überprüfung erfordern. Sie
dienen auch der Risikofrüherkennung, den Unsicherheiten
vernichten auch Mehrwert. Ihre rechtzeitige Untersuchung
muss nicht zwingend zu Straftaten führen, wohl aber meist
zu ablauforganisatorischen Mängeln, Nährboden für
Rechtsverstöße ohne wirksame Gegenmaßnahmen.
Sie kommen vor allem intern aus den Revisions-
und Controllingbereichen, der betrieblichen Sicherheit oder
den Rechtsabteilungen und extern von Beratern
oder Opfern (wie aktuell von Unterlegenen bei Ausschreibungen).
Der Umgang mit ihnen ist sehr unterschiedlich und das scheint
sich jetzt nicht nur bei Siemens zu rächen. Zu oft werden
Warnhinweise als persönliche Angriffe, unzulässige
Einmischungen in Zuständigkeiten, Unterstellungen oder
einfach lästig im Funktionsablauf der Unternehmen
einschließlich Banken bewertet und zu lange
ignoriert. Eigentlich sind es aber, unabhängig von den
rechtlichen Geboten nach KonTrag, Anhaltspunkte, deren Aufklärung
immer noch die Initiative bei den betroffenen Unternehmen
beläßt. Darauf wird noch zu oft fahrlässig
verzichtet, wenn man auf festere Beweise wartet oder das Problem
"aussitzen" will. Irgendwann setzten nicht
mehr beherrschbare Abläufe ein, auch befördert
durch die Presse. Es waren nach dem Euro-Umtausch externe
Warnhinweise, die in einem führenden Handelsunternehmen
beachtet wurden, zu Reaktionen im Geldtransport führten
und damit strukturelle Entwicklungen anstießen. Für
dieses Unternehmen führte die rechtzeitige Beachtung
von Anhaltspunkten Jahre später zur Vermeidung erheblicher
Verluste im HEROS-Skandal. Andere waren mit analogen Warnhinweisen
offensichtlich großzügiger umgegangen oder erhielten
gar keine, weil ihre präventiven Maßnahmen unzureichend
waren. Auch in der Gegenwart finden wir sehr
differenzierte Reaktionen auf Anhaltspunkte zu relevanten
Vorgängen, die man kritischer prüfen sollte. Solange
Unsicherheiten nicht sichtbar materialisiert sind, werden
sie nicht als Gefährdung für den Unternehmenserfolg
bewertet und dann kommt noch die Verschleierung der Beteiligten.
Schwierigkeiten bereitet in der Regel neben grundsätzlicher
Ablehnung relevanter Hinweise die fehlende Kompetenz für
deren sachkundige Bewertung, unterstützt von Unglauben
(2007: "In unserer Bank ist soetwas
nicht möglich." Das hat der echte, ehrliche Siemensianer
sicher auch von seinem Unternehmen gedacht.). Die meisten
Prozeßabläufe mit Korruptionsinhalten
beginnen aber eher bescheiden, gekennzeichnet durch Intransparenz
in Funktionsabläufen, noch erklärbare und "intern
verständliche kleine" Regelverstöße,
schöngeredete und zunehmend abgeschottete Beziehungen
zu externen Dienstleistern oder Lieferanten. In dieser Phase
hat Prävention noch eine Chance, danach greifen die zielgerichteten
Verschleierungen durch zwei Beteiligte, die beide Täter
sein können. Für externe Sicherheitsberater beinhalten
derartige Hinweise immer eine Gradwanderung im auftraggebenden
Unternehmen. Sie können, aber sie müssen nicht zu
rechtlich relevanten Vorgängen führen, immer stoßen
sie aber zuerst auf Vorbehalte. Kompetenz, Konsequenz
und Stellung des Beraters einschließlich seiner
Risikobereitschaft bedingen letztlich, ob
Warnhinweise überhaupt und mit welcher Deutlichkeit platziert
werden. Warnhinweise sollten zuerst als Chance verstanden
und entsprechend behandelt werden, auch wenn KonTraG nicht
für jedes Unternehmen zutrifft.
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Das
Engagement mit Minimalausbildung und Niedrigentlohnung
(22.04.2008)
Es hat den Anschein, dass sich eine bedenkliche
Entwicklung im deutschen privaten Sicherheitsgewerbe fortsetzt,
mit der sich eine Schere zwischen Marktbedarf und
Marktangeboten gerade im Bereich der qualifizierteren
Dienstleistungern weiter öffnet. Sichtbar wird dies vor
allem bei Ausschreibungen und der folgenden Leistungsrealisierung,
wenn der "Vertrag in der Tasche" ist. Beginnend
bei grossen Unternehmen bis zu den kleinen Mittelständlern
erfolgt eine Anpassung der Unternehmensstrategie an den Wettbewerb
über den Preis und zwar das Niedrigstangebot. Dem gegenüber
nimmt aber der Bedarf des Marktes nach qualifizierteren
Dienstleistungen objektiv und spürbar zu. Es
sollten 20 - 30 % der Ausschreibungen bereits in nächster
Zeit mehr als nur Tariflohn=Niedrigentlohnung, IHK-Sachkundeprüfung
und hochgedientes Führungspersonal ohne begleitende Qualifizierungen
fordern. Qualifiziert betrifft dabei nicht nur die Basisqualifikation,
sondern auch die Ansprüche an die Prozessführung,
die zu lernende Ablauforganisation, die organisatorsich-rechtlichen
und technischen Grundlagen und das Führungspersonal.
Hier sind partiell Rückstände festzustellen, eine
Anpassung an den "einfachen und überschaubaren"
Zustand, den man über den Preis zu beherrschen glaubt.
Das gab es vor nicht allzu langer Zeit bereits im Geld- und
Werttransport, Ergebnis ist bekannt. Anstatt dankbar die Marktveränderung
mitzutragen, gibt es sogar Versuche, den Unternehmen übertarifliche
Entlohnung und damit verbundene Forderungen auszureden. Die
angekündigten tariflichen Vereinbarungen um einen
Mindestlohn sind, losglöst von ihrer Primärfunktion
gegen eine Überschwemmung des Marktes mit ausländischen
Bewachungspersonal, wenig geeiget, hierbei Veränderungen
anzustossen. Vieleicht fehlt nur etwas Mut. Natürlich
gibt es glücklicherweise Ausnahmen, mehr als gedacht.
Es sind betriebliche Werkschutz- und Sicherheitsabteilungen
mit Bewachung und auch private Mittelständler, die fast
zu ruhig ihre Leistungsangebote den Markbedürfnissen
anpassen, kontinuierlich qualifizieren und dabei sogar verdienen.
Stundenentlohnungen von 15 bis 40 Euro wurden von ISG 2007/2008
festgestellt, sicher die Spitze. Marktbedürfnisse
werden zuerst von der Sicherheitslage, den potentiellen und
konkreten Gefährdungen bestimmt. Nicht immer scheint
dies im Mittrelpunkt der Leistungrealisierung zu stehen, entweder
aus Kostengründen oder aus Kompetenzdefiziten. Leistungsangebote
erfordern eine ordentliche Sicherheitsanalyse mit Gefahrendarstellung
und darauf ausgerichtete Sicherungsmaßnahmen. Es
ist auch Aufgabe der Sicherheitsunternehmen, diese Wege transparent
aufzuzeigen, so man sie selbst erkennt. Als Schwachstelle
offenbaren sich immer mehr mittlere Führungskräfte,
hochgedient und nicht ausreichend im Prozess bildungseitig
mitentwickelt. Die meisten sind an diesem Zustand unschuldig,
überfordert mit Monatsstunden weit über 200. Es
ist höchste Zeit, dass die vielfältigen Hochschulausbildungen
praxiswirksam werden und höchst bedauerlich, dass besonders
die Meisterkurse und Umschulungen zur
"Fachkraft für Schutz und Sicherheit" mit BWL-Ausbildung
zu wenig zur berufsbegleitenden Qualifizierung erfahrener
Fachkräfte genutzt werden. Zu empfehlen ist eine konsequentere
Orientierung an den vorhandenen positiven Entwicklungen und
weniger eine Absicherung des Bestehenden. Letztlich wird dies
missbraucht durch Unternehmen, die meinen, Preise immer weiter
drücken zu können und damit auch defizitäre
Leistungen gegenüber dem Kunden zu rechtfertigen. Manche
verstehen das sogar oder werden dorthin gebracht, aber hier
geht es um Sicherheit, nicht um Handelsware. Im Geld-
und Werttransport war dies eine der Begünstigungen für
Kriminalität, wie sieht es damit im Bewachungsgewerbe
aus (ohne Türsteher)?
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Im
Visier: Deutsche Sicherheitsausbildungen im Ausland und zu
kurze politische Schnellschüsse
(11.04.2008)
Seit Jahren laufen diverse Bemühungen
um die Vermittlung gegenüber der Politik, dass die gewerberechtlichen
Zugangsvoraussetzungen für Angestellte und Unternehmer
in das private Sicherheitsgewerbe den Anforderungen des Marktes,
national wie international, angepaßt werden. Dazu zählt
auch mit an erster Stelle eine verbesserte Basisqualifizierung
und Spezialisierung entsprechend Einsatzrichtung.
Die vorhandenen Defizite lassen eigentlich das deutsche Bildungsangebot
für das Sicherheitsgewerbe bis auf wenige Ausnahmen für das
Ausland wenig attraktiv erscheinen, man greift lieber auf
Frankreich, England, Israel oder die USA zu. Selbst Lettland
bietet mehr. Deshalb hat sich darum auch bisher kein Politiker
so richtig gekümmert, es gab keine bekannten Anlässe.
Bildungsträger und Sicherheitsunternehmen, die im Ausland
Bildung anbieten, existieren allerdings schon seit Anfang
der 90er Jahre. Aber nur wenige haben sich fest etablieren
können und die besitzen wahrscheinlich bereits Tochterunternehmen.
Insoweit ist es derzeit eine makabre Fügung des Schicksals,
dass ausgerechnet Bildungsangebote eines unbekannten und wahrscheinlich
zweckgebunden gegründeten privaten Bildungsträgers
unter Nutzung der Kenntniss und Fähigkeiten deutscher
Beamter und Bundeswehrangehöriger in fragwürdigen
Staaten und mit sensiblen Inhalten die Ausbildung
durch deutsche Sicherheitsfirmen und Bildungsträger
in den Focus der Politik und Presse bringt. Die Forderung
besonders kompetenter Politiker nach Regulierungen und Genehmigungsverfahren
darf aber getrost als politischer Schnellschuss
bezeichnet werden. Denn diese Wünsche mißachten
die tatsächliche Rechtslage, es kann noch viel schlimmer
kommen. Die derzeit aktuellen gewerberechtlichen Festlegungen
nach § 34a GewO kollidieren schon länger mit europäischen
Recht. Nicht ohne Grund hat der BDWS so um Mindestlohnregelungen
gekämpft. Doch dabei geht es "nur" um den Lohn, nicht um die
Einstiegsbedingungen ausländischer Arbeitnehmer. Die
können sich eigentlich nur nach Europa öffnen und zwar in
beide Richtungen. Das bedeudet, dass deutsche Sicherheitsunternehmen
und Bildungsträger zukünftig auch EU-weit in bisher
auch regulierten Märkten agieren können und nicht
nur Billigwachkräfte mit ihren unterschiedlichsten Qualifizierungen
zu uns kommen. Somit sind alle jetzt zusätzlich
angedachten Regulierungen und Zulassungsverfahren in Deutschland
wirkungslos, weil nicht durchsetzbar. Aufwand und
Nutzen ständen ohnehin in keinem akzeptablen Verhältnis.
Grundsätzlich darf man davon ausgehen, dass ein Ausbilder
oder Dozent zuerst einmal das vermittelt, was er selbst vermittelt
bekam und dann die ihm zugänglichen Bildungsinhalte,
so er sie selbst verarbeitet hat. Im Sicherheitsgewerbe geht
dies nicht ohne sensible Inhalte. Es ist wohl an der Zeit,
diese nicht aufhaltbaren Entwicklungen in Europa etwas
strategischer und vor allem im Zusammenhang mit ihren Auswirkungen
auf das gesamte deutsche Sicherheitsgewerbe, EU-konformen
Zulassungsbedingungen in das Gewebe, den Anforderungen an
die Sicherheitsmitarbeiter und die zu fordernden Qualifizierungen,
zu sehen. Für Ausbilder und Dozenten in Dienstverhältnissen
einschließlich ausgeschiedener Spezialisten mit sensiblem
Wissen sollte eigentlich bereits heute das Geheimschutz- und
das Dienstrecht ausreichende Bestimmungen enthalten. Wenn
Beamte allerdings im Ausland ohne Kenntnis der Vorgesetzten
(?) Leistungen nebenberuflich wochen- und monatelang anbieten
können, liegt das wohl nicht primär am unvollkommenen
Recht. Eine unbezahlte Freistellung sollte wohl doch irgendwann
die Frage aufwerfen: "Wovon lebt eigentlich diese Familie?"
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Zum
Mindestlohn im privaten Sicherheitsgewerbe
(28.03.2008)
Die zwischen dem BDWS Bundesverband Deutscher
Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V. und der Gewerkschaft
ver.di geführten Tarifverhandlungen um bundeseinheitliche
Mindestlöhne als Vorrausetzung für eine Aufnahme
in das Entsendegesetzt sind an den Forderungen von ver.di
nach einheitlichen 7,50 € Stundenmindestlohn in ganz
Deutschland gescheitert. Neue Gespräche mit gleichem
Ziel wurden mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
und Dienstleistungen (GÖD) aufgenommen und führten
quasi in letzter Minute zu einem gemeinsamen Antrag
um Aufnahme des Wach- und Sicherheitsgewerbes in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
Dies soll verhindern, dass 2009 oder spätestens 2011
ausländische Arbeitnehmer nach Eintritt der unbeschränkten
Arbeitnehmerfreizügigkeit die ohnehin niedrigen Löhne
im Sicherheitsgewerbe weiter drücken und Arbeitsplätze
vernichten. Vergleichbare Stundenlöhne
in Polen, Tschechien u. a. osteuropäischen Staaten liegen
zwischen 1,10 und 2,00 Euro, die monatliche Stundenbelastung
überschreite schon mal 300 Stunden erheblich. Allerdings
muss eine deutsche Sicherheitskraft mit IHK-Sachkundeprüfung
oft auch über 200 Stunden arbeiten, um vom Verdienst
leben zu können. Außerdem erhält der "gefürchtete"
Pole in Dänemark 12 € Mindestlohn und die Fähren
sind auf Monate ausgebucht. Die angestrebte neue niedrigste
Lohngruppe in den neuen Bundesländern lag bei 5,75 €
ab 2009, die aktuellen Verhandlungsergebnisse liegen noch
nicht vor. Neben dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz stellt gegenwärtig
noch die gewerberechtliche Zugangsvoraussetzung nach §
34a GewO eine Einstiegshürde dar, die aber allgemein
anerkannt nicht mehr den Bedürfnissen entspricht und
auch bereits von ausländischen Arbeitnehmern, insbesondere
auch Selbständigen, bewältigt wird. Wenngleich die
Absicht und die Bemühungen des BDWS zu unterstützen
sind, sollten die Augen nicht vor den aktuellen Problemen
der Niedrigentlohnung und den nicht konsequent genutzten
Möglichkeiten, zumindest die Tariflöhne durchzusetzen,
verschlossen werden. Man tut sich oft schwer, nach der Aufdeckung
von Rechtsverletzungen, wie sittenwidrige Entlohnung, Schwarzarbeit
oder fehlenden gewerberechtlichen Voraussetzungen, gegebene
Rechtswege zu beschreiten. Das in über 3.300 oftmals
sehr kleine Unternehmen bis hin zu Selbständigen, die
sich als Billigst-Subunternehmer verdingen, aufgegliederte
Sicherheitsgewerbe ist ohnehin schwer zu überblicken.
Noch problematischer ist die Aufdeckung und Ahndung
von untertariflichen Bezahlungen durch tarifgebundene Unternehmen.
Dies kann eigentlich nur durch BDWS-Mitglieder, quasi aus
den eigenen Reihen heraus, erfolgen, die Gewerkschaften sind
im Sicherheitsgewerbe hoffnungslos unterrepräsentiert.
Immerhin werden in Berlin wohl nun Schritte vorbereitet, um
objektgebundene 4,60 € Stundenlohn als Tarifabweichung
auch gerichtsfest zu dokumentieren. Die angestrebten Mindestlöhne
beheben auch nicht die Probleme der Geringentlohnung
höher qualifizierter Fachkräfte. So kommt
eine Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) vieler
Ort`s immer noch nicht an die untersten tariflichen Vergütungen
für Ungelernte im Reinigungsgewerbe heran. Aus der Sicht
der Arbeitnehmer und ihrer Basisqualifizierung gemäß
Gewerbeordnung, der Gefährdungen und Schichtbelastungen
sind 7,50 € Stundenentlohnung eigentlich durchaus nicht
überbezahlt. Somit sind zwar mögliche zukünftige
Probleme eingeschränkt, aktuelle aber noch nicht zufriedenstellend
gelöst.
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Vorwürfe
gegen LIDL wegen Mitarbeiterüberwachung werfen auch straf-
und gewerberechtliche Fragen auf - Detektivaus- und fortbildungen
unzureichend (27.03.2008)
Nach einer Veröffentlichung der
Zeitschrift STERN wurden in LIDL-Filialen Mitarbeiter
unter Einsatz von Videokameras überwacht, die
Aufzeichnungen durch Detektive ausgewertet und in Protokolle
gefaßt. LIDL hat diese Feststellungen grundsätzlich
eingeräumt, spricht jedoch von Einzelfällen ohne
Auftrag oder Billigung der Geschäftsführung und
Erweiterung oder Modifizierung eines an sich gegen Ladendiebstahl
gerichteten Überwachungsauftrages. Der derartig tätigen
Detektei soll inzwischen gekündigt wurden sein. Ob Filial-
oder Bezirksleiter ohne Kenntnis ihrer Vorgesetzten zur Verfügung
gestellte Mittel für Massnahmen der Warensicherung eigenmächtig
...
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Verdi
bewertet Arbeitsverträge einer Firma "BIG"
in Berlin als sittenwidrig - das betroffene Unternehmen
spricht von "branchenüblich" (07.02.2008)
Die Berliner Politik beschäftigt
sich aktuell mit den Arbeitsbedingungen der Objektbewachungskräfte
einer Firma aus Halle (Saale), die bei der Berliner
Polizei eingesetzt sind. Anlaß ist eine Veröffentlichung
im "Tagesspiegel"
vom 04.02.2008. Danach haben die Arbeitnehmer,
die nach Berliner Tarif mit 5,25 Euro/Std. bezahlt werden
sollen, einen "Pauschalkostenbeitrag",
der gleich vom Arbeitslohn einbehalten wird, zu
leisten, wenn sie in der Probezeit ausscheiden. Darüber
hinaus sollen weitere Kosten für Dienstbekleidung,
für eine medizinische Erstuntersuchung sowie für
mögliche Kurse den Arbeitnehmer in der
Probezeit belasten können. Dies sei laut zitiertem
Justitiar der Firma "Big" branchenüblich
und sei
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PUBLIC
PRIVATE SECURITY 2008 bescheiden gestartet - Gibt es inzwischen
zu viele konkurierende Mini-Messen und Konferenzen für
die Sicherheitswirtschaft oder liegen objektives Marktbedürfnis
und Sicherheitsbewußsein im Markt zu weit auseinander?
(24.01.2008)
Die PUBLIC PRIVATE SECURITY 2008
ist in Hannover als Konferenzmesse
gestartet, mit knapp über 200 eingetragenen Konferenzbesuchern
und einigen Messeständen, eine zweistellige Anzahl wurde
knapp erreicht. Das entspricht den Erfahrungen diverser anderer
Messekonferenzen, insoweit gelang kein Durchbruch. Dazu kommen
sicher noch einige freie Besucher, viele jedoch auch aus dem
Gewerbe. Vorteilhaft ist sicher die Kombination mit der Konferenzmesse
PUBLIC INFRASTRUCTURE 2008 am gleichen Ort, ansonsten
wäre es wohl weitestgehend eine Fachkonferenz mit den
...
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Getöteter
Wachmann in Berlin nach Überfall - Ist unser Bewachungspersonal
auf eine mögliche Eskalationen der Gewalt ausreichend
vorbereitet? (23.12.2007)
Am 21.12.2007 wurde in den Abendstunden
in einem Ladengeschäft des Handelsunternehmens Edeka/Reichelt
in Berlin-Reinickendorf ein 20jähriger Wachmann
während eines Überfalls durch einen Einzeltäter
mit einem Messer angegriffen, schwer verletzt und getötet.
Der ebenfalls angegriffene Filialleiter und weitere Personen
überlebten verletzt. Ziel des Überfalls war wahrscheinlich
die Kasse, denn auch der Kassierer wurde zuerst angegriffen.
Der mutmaßliche Täter wurde noch am Tatort leichter
verletzt festgenommen, inzwischen wurde ein Haftbefehl wegen
...
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Terrorabwehr
und private Sicherheitswirtschaft
Der Terror greift direkt nach Deutschland.
Die im September 2007 vereitelten Delikte
belegen die Richtigkeit entsprechender Hypothesen. Zu vermuten
ist, das weitere sich in Planung und Vorbereitung befinden,
auch inspiriert durch die vermeintlichen Niederlagen der gestellten
Terroristen. Für die private Sicherheitswirtschaftt
steht erneut die Frage nach ihren Möglichkeiten zu aktiven
Beiträgen in der Terrorabwehr und den
dafür erforderlichen Grundlagen. Bereits 2005
wurden einem themenbezogener Beitrag von Dr. Lutz Viëtor
(ISG mbH Berlin) sowohl in der WIK - Zeitschrift für
die Sicherheit der Wirtschaft, Nr. 1/2005 als auch im SicherheitsForum,
Schweizer Fachzeitschrift für Sicherheit, Nr. 5/2005,
über "Möglichkeiten
und Grenzen: Terrorismusbekämpfung durch Sicherheitsdienstleister?"
Überlegungen angestellt und ganz reale bereits existierende
Beiträge dargestellt. Eine Kernaussage war, dass die
private Sicherheitswirtschaft besonders ....
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Aktuelles
zur Aus- und Fortbildung für die private Sicherheitswirtschaft
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Umschulung
zur „Fachkraft für Schutz
und Sicherheit“ beginnt mit neuem Termin am 07.
Juli 2008!
Eine zu geringe Beteiligung führte
zur Neuansetzung unserer Umschulung mit Berufsabschluss
als „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“.
Derzeit laufen drei derartige Kurse am ISG-Bildungszentrum.
Dieser Abschluss stellt in der privaten Sicherheitswirtschaft
im Vergleich mit den gewerberechtlichen Bildungsvoraussetzungen
der 40stündigen Umschulung oder auch der IHK-Sachkundeprüfung
eine sehr solide Grundlage für Entwicklungen zur Bewachungsfachkraft
in besonders gefährdeten Objekten oder der betrieblichen
Sicherheit, zum Wach- und Einsatzleiter bis in mittlere Managementpositionen
dar. Es ist bedauerlich, dass durch das private Sicherheits-gewerbe
die Möglichkeiten der Förderprogramme WeGebAU
2008 mit Komplettübernahme aller Kosten zu wenig
gerade für die Ausbildung bewährten Personals auch
zur Sicherung der Zukunft des Unternehmens genutzt wird. Nehmen
doch die Forderungen aus dem Markt an höher qualifiziertem
Personal stetig zu. Zukünftig dürfte dies 20 –
30 % aller Ausschreibungen betreffen, die mehr als die Sachkundeprüfung
fordern. Die Alternative der Fortbildung zur „Geprüfte
Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)“ scheitert
oft an der notwendigen 2jährigen Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe
und ist mit seinen 200 - 240 Stunden Prüfungsvorbereitung
auch nicht vergleichbar mit einer kompletten Berufsausbildung.
Derartige Aussagen gegenüber Interessenten sind
falsch und in der Regel Ausdruck von Inkompetenz.
Besonders Kursteilnehmer, die bisher durch ihre gewerberechtlich
anerkannte Berufserfahrung über Jahre keine Aus- oder
Fortbildung absolvieren mussten, haben wie bisher festgestellt
recht beachtliche Probleme bei der Bewältigung des theoretischen
Prüfungsstoffs in dieser kurzen Zeit. Soweit möglich,
sollte man deshalb immer die längere Variante nutzen
oder Intensivkuse mit berufsbegleitender Prüfungsvorbereitung
kombinieren. Die angekündigte neue 2jährige Berufsausbildung
zur „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“
steht als Umschulung erst nach Beginn der Erstausbildung
in 1 - 2 Jahren zur Verfügung. Gern berät ISG-Bildungszentrum
über diese und andere Bildungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten.
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ISG-Bildungszentrum
Berlin bietet im Rahmen des Programms WeGebAU 2008 modulare
Fortbildung mit IHK-Abschluss und staatlicher Prüfung
an
Das von der Bundesagentur
für Arbeit aufgelegte Förderprogramm WeGebAU
2007 - fortgesetzt als WeGebAU 2008 - zur Weiterbildung gering
qualifizierter beschäftigter älterer Arbeitnehmer
ist auch und besonders für das private Sicherheitsgewerbe
von Interesse. Viele Sicherheitskräfte sind als Seiteneinsteiger
mit Elementar- und Basisqualifikationen in das private
Sicherheitsgewerbe eingestiegen. Hohe Arbeitszeitbelastungen
und geringe Stundenlöhne waren und sind für Fort-
und Weiterbildungen eigenfinanziert oder durch die Unternehmen
unterstützt wenig förderlich. Die Unterrichtung
mit ihren 40 Stunden und auch die IHK-Sachkundeprüfung
gem. § 34a GewO sind aber zukünftig nicht mehr ausreichend,
es drohen die Arbeitslosigkeit oder der Einsatz auf
Billigstellen. Für den relativ hohen Anteil
älterer Arbeitnehmer ist das genannte Programm deshalb
eine gute Möglichkeit, bereits vorher auch im Interesse
Ihrer Arbeitgeber gefördert und damit ohne wirtschaftliche
Belastungen für die Sicherheitsunternehmen notwendige
Anpassungsqualifizierungen zu absolvieren. Die Delegierung
von Arbeitnehmern kostet die Unternehmen nichts - gefördert
werden sowohl die Fortbildung als auch der volle Lohn!
Das vom ISG-Bildungszentrum Berlin entwickelte
modulare Konzept „Sicherheitsqualifizierung
nach WeGebAU 2008“ mit dem Kernmodul
"Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)"
und weiteren drei auch AZWV-zugelassenen speziellen Fortbildungen
einschließlich eines vorgeschalteten Assessment-Centers
entspricht dem Anliegen dieses Förderprogramms und dem
Bedarf der Praxis. Der erste Kurs wurde im Dezember
2007 erfolgreich mit den IHK-Pürfungen beendet,
ein Folgekurs im März 2008 eröffnet.
Er hatte sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen als Interessenten
für eine Delegierung bzw. Teilnahme. Gern beraten wir
interessierte Sicherheitsunternehmen sowie ältere Sicherheitskräfte
oder die fördernden Stellen und informieren über
die konkreten Bestandteile und den Ablauf unseres modularen
Kurses.
Nächster
Kurs: Juli 2008
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Auch
2008 am ISG-Bildungszentrum Berlin: Basisfortbildung
für Geldtransporteure zur einsatzspezifischen
Erweiterung der Unterrichtung gem. § 34a GewO sowie der
Waffensachkundeprüfung gem. § 7 Waffengesetz
"Grundlagen und Basistraining Geld- und Werttransport".
3-tägige praxisorientierte Schulungs-
und Trainingsmaßnahme für Geldtransporteure
(Fahrer und Begleiter) mit Schwerpunkt praktische Umsetzung
der relevanten Unfallverhütungsvorschriften für
den Geld- und Werttransport, Training von Standard- und Vorkommnisszenarien,
einsatzspezifisches Recht, technische Hilfsmittel u.a.
Nächster
Kurs: Juni 2008
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Zur
Unterstützung: Maßstab
Bildungsträger - Kriterien für eine sachkundige Auswahl |
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Seit
2005 gibt das ISG-Bildungszentrum monatlich die "ISG-NEWS
Bildung" heraus. Sie sind in Papierform und
per e-mail als PDF erhältlich und werden den Agenturen
für Arbeit, Jobcentern und dem Berufsförderungsdienst
BFD sowie allen weiteren Intereessenten zugestellt. Auf Wunsch
erhalten auch Sie die NEWS regelmäßig, bitte bei
Interesse hier
eintragen.
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NEWS 05/2008
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Informationsanfragen
direkt an ISG-Bildungszentrum hier |
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ISG
BERLIN |
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ISG-Bildungszentrum
sucht freie Dozenten / Dozentinnen in Berlin-Brandenburg
Sowohl
für die laufenden und geplanten Aus- und Fortbildungen
für die private Sicherheitswirtschaft (Berufserstausbildung
der Servicekraft für Schutz und Sicherheit, Umschulungen,
Fortbildungen) als auch die neuen Umschulungen und Weiterbildungen
auf dem Gebiet des Dialogmarketings sucht ISG-Bildungszentrum
freie (selbständige) Dozenten und Dozentinnen mit Berufs-
und Lehrerfahrung. Ihr Einsatz erfolgt bedarfsabhängig.
Die Einsatzbereiche betreffen alle prüfungsrelevanten Gebiete
der Fachkraftausbildung und Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung
sowie Psychologie, Marketing und Trainer für Telefon- und
Direktakquise.
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Neue
Weiterbildung am ISG-Bildungszentrum Berlin ab Mai 2008 -
AZWV-Zulassung erhalten und damit förderfähig
Nach
intensiven Marktanalysen zur Ermittlung der konkreten Bedürfnisse
an qualifiziertem Personal in Call Centern und Telefonmarketingbereichen
der Unternehmen hat das ISG-Bildungszentrum eine neue 6monatige
Weiterbildung entwickelt, zugelassen und angesetzt. Abgeleitet
von einer existierenden 2jährigen und damit für
den Markt etwas zu langen und umfangreichen Berufsausbildung
im Dialogmarketing wird der neue "Dialogmarketingagent
(ISG)" speziell für Call Center
vorbereitet. Notruf-Serviceleitstellen und Alarmzentralen,
die ihre Angebote insbesondere in Richtung Reklamationen und
Notrufe erweitern, sind weitere mögliche Arbeitgeber.
Kundenbindung, Kundengewinnung und Reklamationsbearbeitung
sind Schwerpunktgebiete der Weiterbildung, durch eine mehrwöchige
Englisch-Fachausbildung besonders atraktiv
für zukünftige Arbeitgeber. Die Weiterbildung enthält
Trainingsteile, mehrere Call Center haben bereits Ihre Kooperationsbereitschaft
übermittelt, der erste Kurs ist bereits zu 50% belegt.
siehe weiter |
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Technikangebote |
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Sicherheits-, Schutz- und
Kommunikationstechnik finden Sie in einem einzigartigen
Angebot in unseren Profikatalogen
als Einzelkomponenten oder Systemlösungen.
Hier
einige Beispiele
unserer Angebote:
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Netzwerk-Kamera |
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IP-Netzwerk-Kamera
mit
Schwenk-Neigefunktion, Spannungsversorgung via Netzwerk (Power
over Ethernet), skalierbare Bandbreite, die wirtschaftliche
Heim- und Officelösung nur
339,50 Euro brutto incl. Transport
Details mit Direktkauf
siehe hier
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Waffen-/Metalldetektoren |
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Waffen-
und Metalldetektoren als Torsonden und Handsonden,
auch für Sonderanwendungen und den Veranstaltungsschutz.
Details hier
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Funk-Notruf |
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Ein
System - zwei Anwendungen:
Überfall-Notruf
oder einfacher Seniorennotruf
per Funk im Geschäft oder
der Wohnung - einfach und wirtschaftlich.
Sofort einsetzbar ohne weiteren Aufwand, mit Funk-Armband
oder Funkfinger zum Umhängen.
Auf Wunsch organisiert ISG die gewünschte Reaktion nach
Alarm.
Die Sicherheit für einzelne Verkäuferinnen
oder Senioren. Details mit Direktkauf
siehe hier hier
Angebot anfordern
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ISG-Bildungszentrum
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Nächste
Kurseröffnungen |
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19.05.2008
Fortbildung zur Sicherheitsfachkraft
mit IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO,
2 oder 3 Monate mit Prüfung, mit/ohne Praktikum.
Infos
direkt
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19.05.2008
Fortbildung zum "Geprüfte(r)
Sicherheitsspezialist(in) - Certified Security Specialist (ISG)"®
- für Personen- und Begleitschutz
- modular, 3,5 Monate.
Infos
direkt
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26.05.2008
Weiterbildung zum "Geprüfter
Hundeführer / Geprüfte Hundeführerin" gem.
BGV C7 - 1 Woche.
Infos
direkt
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09.06.2008
Vorbereitungskurs und staatliche Waffensachkundeprüfung
gem. § 7 Waffengesetzt - 6 Tage
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