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Presseerklärung zur neuen Dialogmarketingweiterbildung am ISG-Bildungszentrum Berlin - AZWV-Zulassung erteilt  

Unseriöse Subunternehmer im Sicherheitsgewerbe eine wachsende Gefahr und warnende Anzeichen? (12.05.2008)
Es ist wohl an der Zeit, sich mit einem wachsenden Phänomen des privaten Sicherheitsgewerbes etwas konsequenter zu befassen - den in der Regel unseriös und oftmals rechtswidrig arbeitenden Subunternehmern mit "Scharzarbeitern" als Untersubunternehmer. Was kennzeichnet diese besondere Spezies und grenzt sie von seriösen Kleinunternehmen mit Subunternehmerverträgen ab: 1. arbeiten sie für Vergütungen zwischen 7 und 9 Euros, davon geht nur ca. die Hälfte an die "freie" Bewachungskraft; 2. setzen sie zwangsläufig dann "freie" Bewachungskräfte ohne versteuerte Entlohnung (allgemein als Schwarzarbeit bezeichnet) ein.; 3. verbietet sich dadurch die gewerberechtlich vorgeschriebene Meldung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit; 4. verschleiern oftmals "scheinseriöser" Auftraggeber und unseriöser Subunternehmer dieses Vorgehen durch Verträge, wobei der Subunternehmer das Risiko übernimmt, dem Auftraggeber "Unwissenheit" bescheinigt; 5. bleibt den Kleinunternehmern und Scheinselbständigen oft nur der Weg über weitere flankierende kriminelle Handlungen, derzeit festgestellt Urkundenfälschung (Sachkundeprüfung) und ab und an auch Nötigung. Das System funktioniert weitestgehend, solange dem Kunden die damit verbundenen Risiken und Minderleistungen nicht auffallen, der Niedrigpreis die Augen verkleistert und die Gewerbeaufsicht nicht zuschlägt. Deren Aktionen sind aber offensichtlich nicht abschreckend genug, die Strafen überschau- und teilbar. Der unterbezahlte und zu rechtswidrigen Handlungen veranlasste Subunternehmer oder schwarz arbeitende Wachmann ist hierbei immer der Verlierer, zumindest jetzt bei Aufdeckung und im Krankheitsfall und später bei der Rentenberechnung. Auch der Kunde erhält letztlich nur die Leistung, für die bezahlt wird und die er oft wissend duldet. Nun unterstellt man derartiges Vorgehen gern den kleineren Mittelständern, die sich angeblich am Markt nicht anders behaupten können. Dies wäre aber eine zu enge und in der Verallgemeinerung auch falsche Betrachtung. Die Masse der klein- und mittelständigen Unternehmen so ab ca. 20 angestellten Bewachungskräften behauptet sich am Markt auch ohne derartige Tricks und nicht selten mit respektablen Vergütungen als Anerkennung qualifizierter Leistungen. Dagegen wäre manch "Großer" ohne Nutzung des Prizips "Billigsubi" wahrscheinlich schon lange nicht mehr so groß und mit seinen Niedrigpreisen am Markt auch gescheitert. Es fällt doch langsam auf, dass bei großen Ausschreibungen immer durch die gleichen Anbieter versucht wird, die Preise selbst gegen die Vorgaben der Kunden weiter zu drücken und die Unterrichtung gem. § 34a GewO als ausreichende Qualifizierung darzustellen. Ebenso sind hier die Versuche einzuordnen, nach Leistungsvergaben die Kontrollen der vertragskonformen Leistungsausführung zu verhindern und das sehr einfallsreich. Es wäre am Ende erfolgversprechender, wenn die Kräfte für derartige "Verhinderungsaktionen" mehr in die Entwicklung der eigenen Leistungsfähigkeit gesteckt werden. 2001/2002 war im Geld- und Werttransport eine ähnliche Situation festzustellen, der bekannte Dominoeffekt nach Kundenreaktionen im Handel führte damals zeitweilig zum Erstarken eines Unternehmens mit krimineller Führung, aber auch das war nur eine kalkulierbare Zwischenetappe bis zum Einsetzen der Marktbereinigung. In der Gegenwart sollte das Sicherheitsgewebe mit diesen Erfahrungen selbst mehr und wirksamer gegen diese wiederum überschaubare Negativentwicklung vorgehen. Wie vor Jahren bei der GuW-Affäre wird im Markt gemurrt und vermutet, gewerberechtlich relevante Beweise oftmals aber mehr als Drohpotential zurück gehalten, es geht auch etwas konsequenter. Wie damals kann man auch heute mit betriebswirtschaftlichen Basiswissen Angebote zurück rechnen und sich dann wieder wundern oder handeln. Neueste Erkenntnisse resultieren aus Insolvenzen und der dabei einsetzenden Offenheit, so weit sollte es jedoch nicht kommen. Nicht nur der BDWS wird Hinweise dankbar entgegen nehmen und es gibt viele Plattformen. Beim HEROS-Skandal stand im Mittelpunkt der Marktführer, nicht die "Kleinen", die waren nur Mitläufer oder Opfer der Niedrigstpreise.
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Warnhinweise (auch nach KonTraG), Korruption und anderes Fehlverhalten (28.04.2008)
Immer mehr lüften sich die Schleier der Ignoranz und Vertuschung, nunmehr scheinen bereits vor vielen Jahren Warhnhinweise bei SIEMENS AG vorgelegen haben und mit ihnen Anhaltspunkte für relevantes Fehlverhaltens und intransparente Vorgänge. Die nächsten Wochen werden wohl zeigen, wie verantwortungsbewußt damit umgegangen wurde. Warnhinweise zeigen auf Vorgänge und Verhaltensweisen, die oftmals noch zu intransparent für eine sichere Bewertung sind, bei denen rechtliche Relevanz vermutet aber noch nicht gerichtsfest beweisbar ist, bei denen zumindest Regelverstöße eine interne Überprüfung erfordern. Sie dienen auch der Risikofrüherkennung, den Unsicherheiten vernichten auch Mehrwert. Ihre rechtzeitige Untersuchung muss nicht zwingend zu Straftaten führen, wohl aber meist zu ablauforganisatorischen Mängeln, Nährboden für Rechtsverstöße ohne wirksame Gegenmaßnahmen. Sie kommen vor allem intern aus den Revisions- und Controllingbereichen, der betrieblichen Sicherheit oder den Rechtsabteilungen und extern von Beratern oder Opfern (wie aktuell von Unterlegenen bei Ausschreibungen). Der Umgang mit ihnen ist sehr unterschiedlich und das scheint sich jetzt nicht nur bei Siemens zu rächen. Zu oft werden Warnhinweise als persönliche Angriffe, unzulässige Einmischungen in Zuständigkeiten, Unterstellungen oder einfach lästig im Funktionsablauf der Unternehmen einschließlich Banken bewertet und zu lange ignoriert. Eigentlich sind es aber, unabhängig von den rechtlichen Geboten nach KonTrag, Anhaltspunkte, deren Aufklärung immer noch die Initiative bei den betroffenen Unternehmen beläßt. Darauf wird noch zu oft fahrlässig verzichtet, wenn man auf festere Beweise wartet oder das Problem "aussitzen" will. Irgendwann setzten nicht mehr beherrschbare Abläufe ein, auch befördert durch die Presse. Es waren nach dem Euro-Umtausch externe Warnhinweise, die in einem führenden Handelsunternehmen beachtet wurden, zu Reaktionen im Geldtransport  führten und damit strukturelle Entwicklungen anstießen. Für dieses Unternehmen führte die rechtzeitige Beachtung von Anhaltspunkten Jahre später zur Vermeidung erheblicher Verluste im HEROS-Skandal. Andere waren mit analogen Warnhinweisen offensichtlich großzügiger umgegangen oder erhielten gar keine, weil ihre präventiven Maßnahmen unzureichend waren. Auch in der Gegenwart finden wir sehr differenzierte Reaktionen auf Anhaltspunkte zu relevanten Vorgängen, die man kritischer prüfen sollte. Solange Unsicherheiten nicht sichtbar materialisiert sind, werden sie nicht als Gefährdung für den Unternehmenserfolg bewertet und dann kommt noch die Verschleierung der Beteiligten. Schwierigkeiten bereitet in der Regel neben grundsätzlicher Ablehnung relevanter Hinweise die fehlende Kompetenz für deren sachkundige Bewertung, unterstützt von Unglauben (2007: "In unserer Bank ist soetwas nicht möglich." Das hat der echte, ehrliche Siemensianer sicher auch von seinem Unternehmen gedacht.). Die meisten Prozeßabläufe mit Korruptionsinhalten beginnen aber eher bescheiden, gekennzeichnet durch Intransparenz in Funktionsabläufen, noch erklärbare und "intern verständliche kleine" Regelverstöße, schöngeredete und zunehmend abgeschottete Beziehungen zu externen Dienstleistern oder Lieferanten. In dieser Phase hat Prävention noch eine Chance, danach greifen die zielgerichteten Verschleierungen durch zwei Beteiligte, die beide Täter sein können. Für externe Sicherheitsberater beinhalten derartige Hinweise immer eine Gradwanderung im auftraggebenden Unternehmen. Sie können, aber sie müssen nicht zu rechtlich relevanten Vorgängen führen, immer stoßen sie aber zuerst auf Vorbehalte. Kompetenz, Konsequenz und Stellung des Beraters einschließlich seiner Risikobereitschaft bedingen letztlich, ob Warnhinweise überhaupt und mit welcher Deutlichkeit platziert werden. Warnhinweise sollten zuerst als Chance verstanden und entsprechend behandelt werden, auch wenn KonTraG nicht für jedes Unternehmen zutrifft.
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Das Engagement mit Minimalausbildung und Niedrigentlohnung (22.04.2008)
Es hat den Anschein, dass sich eine bedenkliche Entwicklung im deutschen privaten Sicherheitsgewerbe fortsetzt, mit der sich eine Schere zwischen Marktbedarf und Marktangeboten gerade im Bereich der qualifizierteren Dienstleistungern weiter öffnet. Sichtbar wird dies vor allem bei Ausschreibungen und der folgenden Leistungsrealisierung, wenn der "Vertrag in der Tasche" ist. Beginnend bei grossen Unternehmen bis zu den kleinen Mittelständlern erfolgt eine Anpassung der Unternehmensstrategie an den Wettbewerb über den Preis und zwar das Niedrigstangebot. Dem gegenüber nimmt aber der Bedarf des Marktes nach qualifizierteren Dienstleistungen objektiv und spürbar zu. Es sollten 20 - 30 % der Ausschreibungen bereits in nächster Zeit mehr als nur Tariflohn=Niedrigentlohnung, IHK-Sachkundeprüfung und hochgedientes Führungspersonal ohne begleitende Qualifizierungen fordern. Qualifiziert betrifft dabei nicht nur die Basisqualifikation, sondern auch die Ansprüche an die Prozessführung, die zu lernende Ablauforganisation, die organisatorsich-rechtlichen und technischen Grundlagen und das Führungspersonal. Hier sind partiell Rückstände festzustellen, eine Anpassung an den "einfachen und überschaubaren" Zustand, den man über den Preis zu beherrschen glaubt. Das gab es vor nicht allzu langer Zeit bereits im Geld- und Werttransport, Ergebnis ist bekannt. Anstatt dankbar die Marktveränderung mitzutragen, gibt es sogar Versuche, den Unternehmen übertarifliche Entlohnung und damit verbundene Forderungen auszureden. Die angekündigten tariflichen Vereinbarungen um einen Mindestlohn sind, losglöst von ihrer Primärfunktion gegen eine Überschwemmung des Marktes mit ausländischen Bewachungspersonal, wenig geeiget, hierbei Veränderungen anzustossen. Vieleicht fehlt nur etwas Mut. Natürlich gibt es glücklicherweise Ausnahmen, mehr als gedacht. Es sind betriebliche Werkschutz- und Sicherheitsabteilungen mit Bewachung und auch private Mittelständler, die fast zu ruhig ihre Leistungsangebote den Markbedürfnissen anpassen, kontinuierlich qualifizieren und dabei sogar verdienen. Stundenentlohnungen von 15 bis 40 Euro wurden von ISG 2007/2008 festgestellt, sicher die Spitze. Marktbedürfnisse werden zuerst von der Sicherheitslage, den potentiellen und konkreten Gefährdungen bestimmt. Nicht immer scheint dies im Mittrelpunkt der Leistungrealisierung zu stehen, entweder aus Kostengründen oder aus Kompetenzdefiziten. Leistungsangebote erfordern eine ordentliche Sicherheitsanalyse mit Gefahrendarstellung und darauf ausgerichtete Sicherungsmaßnahmen. Es ist auch Aufgabe der Sicherheitsunternehmen, diese Wege transparent aufzuzeigen, so man sie selbst erkennt. Als Schwachstelle offenbaren sich immer mehr mittlere Führungskräfte, hochgedient und nicht ausreichend im Prozess bildungseitig mitentwickelt. Die meisten sind an diesem Zustand unschuldig, überfordert mit Monatsstunden weit über 200. Es ist höchste Zeit, dass die vielfältigen Hochschulausbildungen praxiswirksam werden und höchst bedauerlich, dass besonders die Meisterkurse und Umschulungen zur "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" mit BWL-Ausbildung zu wenig zur berufsbegleitenden Qualifizierung erfahrener Fachkräfte genutzt werden. Zu empfehlen ist eine konsequentere Orientierung an den vorhandenen positiven Entwicklungen und weniger eine Absicherung des Bestehenden. Letztlich wird dies missbraucht durch Unternehmen, die meinen, Preise immer weiter drücken zu können und damit auch defizitäre Leistungen gegenüber dem Kunden zu rechtfertigen. Manche verstehen das sogar oder werden dorthin gebracht, aber hier geht es um Sicherheit, nicht um Handelsware. Im Geld- und Werttransport war dies eine der Begünstigungen für Kriminalität, wie sieht es damit im Bewachungsgewerbe aus (ohne Türsteher)?
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Im Visier: Deutsche Sicherheitsausbildungen im Ausland und zu kurze politische Schnellschüsse (11.04.2008)
Seit Jahren laufen diverse Bemühungen um die Vermittlung gegenüber der Politik, dass die gewerberechtlichen Zugangsvoraussetzungen für Angestellte und Unternehmer in das private Sicherheitsgewerbe den Anforderungen des Marktes, national wie international, angepaßt werden. Dazu zählt auch mit an erster Stelle eine verbesserte Basisqualifizierung und Spezialisierung entsprechend Einsatzrichtung. Die vorhandenen Defizite lassen eigentlich das deutsche Bildungsangebot für das Sicherheitsgewerbe bis auf wenige Ausnahmen für das Ausland wenig attraktiv erscheinen, man greift lieber auf Frankreich, England, Israel oder die USA zu. Selbst Lettland bietet mehr. Deshalb hat sich darum auch bisher kein Politiker so richtig gekümmert, es gab keine bekannten Anlässe. Bildungsträger und Sicherheitsunternehmen, die im Ausland Bildung anbieten, existieren allerdings schon seit Anfang der 90er Jahre. Aber nur wenige haben sich fest etablieren können und die besitzen wahrscheinlich bereits Tochterunternehmen. Insoweit ist es derzeit eine makabre Fügung des Schicksals, dass ausgerechnet Bildungsangebote eines unbekannten und wahrscheinlich zweckgebunden gegründeten privaten Bildungsträgers unter Nutzung der Kenntniss und Fähigkeiten deutscher Beamter und Bundeswehrangehöriger in fragwürdigen Staaten und mit sensiblen Inhalten die Ausbildung durch deutsche Sicherheitsfirmen und Bildungsträger in den Focus der Politik und Presse bringt. Die Forderung besonders kompetenter Politiker nach Regulierungen und Genehmigungsverfahren darf aber getrost als politischer Schnellschuss bezeichnet werden. Denn diese Wünsche mißachten die tatsächliche Rechtslage, es kann noch viel schlimmer kommen. Die derzeit aktuellen gewerberechtlichen Festlegungen nach § 34a GewO kollidieren schon länger mit europäischen Recht. Nicht ohne Grund hat der BDWS so um Mindestlohnregelungen gekämpft. Doch dabei geht es "nur" um den Lohn, nicht um die Einstiegsbedingungen ausländischer Arbeitnehmer. Die können sich eigentlich nur nach Europa öffnen und zwar in beide Richtungen. Das bedeudet, dass deutsche Sicherheitsunternehmen und Bildungsträger zukünftig auch EU-weit in bisher auch regulierten Märkten agieren können und nicht nur Billigwachkräfte mit ihren unterschiedlichsten Qualifizierungen zu uns kommen. Somit sind alle jetzt zusätzlich angedachten Regulierungen und Zulassungsverfahren in Deutschland wirkungslos, weil nicht durchsetzbar. Aufwand und Nutzen ständen ohnehin in keinem akzeptablen Verhältnis. Grundsätzlich darf man davon ausgehen, dass ein Ausbilder oder Dozent zuerst einmal das vermittelt, was er selbst vermittelt bekam und dann die ihm zugänglichen Bildungsinhalte, so er sie selbst verarbeitet hat. Im Sicherheitsgewerbe geht dies nicht ohne sensible Inhalte. Es ist wohl an der Zeit, diese nicht aufhaltbaren Entwicklungen in Europa etwas strategischer und vor allem im Zusammenhang mit ihren Auswirkungen auf das gesamte deutsche Sicherheitsgewerbe, EU-konformen Zulassungsbedingungen in das Gewebe, den Anforderungen an die Sicherheitsmitarbeiter und die zu fordernden Qualifizierungen, zu sehen. Für Ausbilder und Dozenten in Dienstverhältnissen einschließlich ausgeschiedener Spezialisten mit sensiblem Wissen sollte eigentlich bereits heute das Geheimschutz- und das Dienstrecht ausreichende Bestimmungen enthalten. Wenn Beamte allerdings im Ausland ohne Kenntnis der Vorgesetzten (?) Leistungen nebenberuflich wochen- und monatelang anbieten können, liegt das wohl nicht primär am unvollkommenen Recht. Eine unbezahlte Freistellung sollte wohl doch irgendwann die Frage aufwerfen: "Wovon lebt eigentlich diese Familie?"
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Zum Mindestlohn im privaten Sicherheitsgewerbe (28.03.2008)
Die zwischen dem BDWS Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V. und der Gewerkschaft ver.di geführten Tarifverhandlungen um bundeseinheitliche Mindestlöhne als Vorrausetzung für eine Aufnahme in das Entsendegesetzt sind an den Forderungen von ver.di nach einheitlichen 7,50 € Stundenmindestlohn in ganz Deutschland gescheitert. Neue Gespräche mit gleichem Ziel wurden mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) aufgenommen und führten quasi in letzter Minute zu einem gemeinsamen Antrag um Aufnahme des Wach- und Sicherheitsgewerbes in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Dies soll verhindern, dass 2009 oder spätestens 2011 ausländische Arbeitnehmer nach Eintritt der unbeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit die ohnehin niedrigen Löhne im Sicherheitsgewerbe weiter drücken und Arbeitsplätze vernichten. Vergleichbare Stundenlöhne in Polen, Tschechien u. a. osteuropäischen Staaten liegen zwischen 1,10 und 2,00 Euro, die monatliche Stundenbelastung überschreite schon mal 300 Stunden erheblich. Allerdings muss eine deutsche Sicherheitskraft mit IHK-Sachkundeprüfung oft auch über 200 Stunden arbeiten, um vom Verdienst leben zu können. Außerdem erhält der "gefürchtete" Pole in Dänemark 12 € Mindestlohn und die Fähren sind auf Monate ausgebucht. Die angestrebte neue niedrigste Lohngruppe in den neuen Bundesländern lag bei 5,75 € ab 2009, die aktuellen Verhandlungsergebnisse liegen noch nicht vor. Neben dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz stellt gegenwärtig noch die gewerberechtliche Zugangsvoraussetzung nach § 34a GewO eine Einstiegshürde dar, die aber allgemein anerkannt nicht mehr den Bedürfnissen entspricht und auch bereits von ausländischen Arbeitnehmern, insbesondere auch Selbständigen, bewältigt wird. Wenngleich die Absicht und die Bemühungen des BDWS zu unterstützen sind, sollten die Augen nicht vor den aktuellen Problemen der Niedrigentlohnung und den nicht konsequent genutzten Möglichkeiten, zumindest die Tariflöhne durchzusetzen, verschlossen werden. Man tut sich oft schwer, nach der Aufdeckung von Rechtsverletzungen, wie sittenwidrige Entlohnung, Schwarzarbeit oder fehlenden gewerberechtlichen Voraussetzungen, gegebene Rechtswege zu beschreiten. Das in über 3.300 oftmals sehr kleine Unternehmen bis hin zu Selbständigen, die sich als Billigst-Subunternehmer verdingen, aufgegliederte Sicherheitsgewerbe ist ohnehin schwer zu überblicken. Noch problematischer ist die Aufdeckung und Ahndung von untertariflichen Bezahlungen durch tarifgebundene Unternehmen. Dies kann eigentlich nur durch BDWS-Mitglieder, quasi aus den eigenen Reihen heraus, erfolgen, die Gewerkschaften sind im Sicherheitsgewerbe hoffnungslos unterrepräsentiert. Immerhin werden in Berlin wohl nun Schritte vorbereitet, um objektgebundene 4,60 € Stundenlohn als Tarifabweichung auch gerichtsfest zu dokumentieren. Die angestrebten Mindestlöhne beheben auch nicht die Probleme der Geringentlohnung höher qualifizierter Fachkräfte. So kommt eine Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) vieler Ort`s immer noch nicht an die untersten tariflichen Vergütungen für Ungelernte im Reinigungsgewerbe heran. Aus der Sicht der Arbeitnehmer und ihrer Basisqualifizierung gemäß Gewerbeordnung, der Gefährdungen und Schichtbelastungen sind 7,50 € Stundenentlohnung eigentlich durchaus nicht überbezahlt. Somit sind zwar mögliche zukünftige Probleme eingeschränkt, aktuelle aber noch nicht zufriedenstellend gelöst.

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Vorwürfe gegen LIDL wegen Mitarbeiterüberwachung werfen auch straf- und gewerberechtliche Fragen auf - Detektivaus- und fortbildungen unzureichend (27.03.2008)
Nach einer Veröffentlichung der Zeitschrift STERN wurden in LIDL-Filialen Mitarbeiter unter Einsatz von Videokameras überwacht, die Aufzeichnungen durch Detektive ausgewertet und in Protokolle gefaßt. LIDL hat diese Feststellungen grundsätzlich eingeräumt, spricht jedoch von Einzelfällen ohne Auftrag oder Billigung der Geschäftsführung und Erweiterung oder Modifizierung eines an sich gegen Ladendiebstahl gerichteten Überwachungsauftrages. Der derartig tätigen Detektei soll inzwischen gekündigt wurden sein. Ob Filial- oder Bezirksleiter ohne Kenntnis ihrer Vorgesetzten zur Verfügung gestellte Mittel für Massnahmen der Warensicherung eigenmächtig ...

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Verdi bewertet Arbeitsverträge einer Firma "BIG" in Berlin als sittenwidrig - das betroffene Unternehmen spricht von "branchenüblich"  (07.02.2008)
Die Berliner Politik beschäftigt sich aktuell mit den Arbeitsbedingungen der Objektbewachungskräfte einer Firma aus Halle (Saale), die bei der Berliner Polizei eingesetzt sind. Anlaß ist eine Veröffentlichung im "Tagesspiegel" vom 04.02.2008. Danach haben die Arbeitnehmer, die nach Berliner Tarif mit 5,25 Euro/Std. bezahlt werden sollen, einen "Pauschalkostenbeitrag", der gleich vom Arbeitslohn einbehalten wird, zu leisten, wenn sie in der Probezeit ausscheiden. Darüber hinaus sollen weitere Kosten für Dienstbekleidung, für eine medizinische Erstuntersuchung sowie für mögliche Kurse den Arbeitnehmer in  der Probezeit belasten können. Dies sei laut zitiertem Justitiar der Firma "Big" branchenüblich und sei

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PUBLIC PRIVATE SECURITY 2008 bescheiden gestartet - Gibt es inzwischen zu viele konkurierende Mini-Messen und Konferenzen für die Sicherheitswirtschaft oder liegen objektives Marktbedürfnis und Sicherheitsbewußsein im Markt zu weit auseinander?  (24.01.2008)
Die PUBLIC PRIVATE SECURITY 2008 ist in Hannover als Konferenzmesse gestartet, mit knapp über 200 eingetragenen Konferenzbesuchern und einigen Messeständen, eine zweistellige Anzahl wurde knapp erreicht. Das entspricht den Erfahrungen diverser anderer Messekonferenzen, insoweit gelang kein Durchbruch. Dazu kommen sicher noch einige freie Besucher, viele jedoch auch aus dem Gewerbe. Vorteilhaft ist sicher die Kombination mit der Konferenzmesse PUBLIC INFRASTRUCTURE 2008 am gleichen Ort, ansonsten wäre es wohl weitestgehend eine Fachkonferenz mit den ...

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Getöteter Wachmann in Berlin nach Überfall - Ist unser Bewachungspersonal auf eine mögliche Eskalationen der Gewalt ausreichend vorbereitet?  (23.12.2007)
Am 21.12.2007 wurde in den Abendstunden in einem Ladengeschäft des Handelsunternehmens Edeka/Reichelt in Berlin-Reinickendorf ein 20jähriger Wachmann während eines Überfalls durch einen Einzeltäter mit einem Messer angegriffen, schwer verletzt und getötet. Der ebenfalls angegriffene Filialleiter und weitere Personen überlebten verletzt. Ziel des Überfalls war wahrscheinlich die Kasse, denn auch der Kassierer wurde zuerst angegriffen.
Der mutmaßliche Täter wurde noch am Tatort leichter verletzt festgenommen, inzwischen wurde ein Haftbefehl wegen ...

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Terrorabwehr und private Sicherheitswirtschaft
Der Terror greift direkt nach Deutschland. Die im September 2007 vereitelten Delikte belegen die Richtigkeit entsprechender Hypothesen. Zu vermuten ist, das weitere sich in Planung und Vorbereitung befinden, auch inspiriert durch die vermeintlichen Niederlagen der gestellten Terroristen. Für die private Sicherheitswirtschaftt steht erneut die Frage nach ihren Möglichkeiten zu aktiven Beiträgen in der Terrorabwehr und den dafür erforderlichen Grundlagen. Bereits 2005 wurden einem themenbezogener Beitrag von Dr. Lutz Viëtor (ISG mbH Berlin) sowohl in der WIK - Zeitschrift für die Sicherheit der Wirtschaft, Nr. 1/2005 als auch im SicherheitsForum, Schweizer Fachzeitschrift für Sicherheit, Nr. 5/2005, über "Möglichkeiten und Grenzen: Terrorismusbekämpfung durch Sicherheitsdienstleister?" Überlegungen angestellt und ganz reale bereits existierende Beiträge dargestellt. Eine Kernaussage war, dass die private Sicherheitswirtschaft besonders ....

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Aktuelles zur Aus- und Fortbildung  für die private Sicherheitswirtschaft
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Umschulung zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ beginnt mit neuem Termin am 07. Juli 2008!
Eine zu geringe Beteiligung führte zur Neuansetzung unserer Umschulung mit Berufsabschluss als „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“. Derzeit laufen drei derartige Kurse am ISG-Bildungszentrum. Dieser Abschluss stellt in der privaten Sicherheitswirtschaft im Vergleich mit den gewerberechtlichen Bildungsvoraussetzungen der 40stündigen Umschulung oder auch der IHK-Sachkundeprüfung eine sehr solide Grundlage für Entwicklungen zur Bewachungsfachkraft in besonders gefährdeten Objekten oder der betrieblichen Sicherheit, zum Wach- und Einsatzleiter bis in mittlere Managementpositionen dar. Es ist bedauerlich, dass durch das private Sicherheits-gewerbe die Möglichkeiten der Förderprogramme WeGebAU 2008 mit Komplettübernahme aller Kosten zu wenig gerade für die Ausbildung bewährten Personals auch zur Sicherung der Zukunft des Unternehmens genutzt wird. Nehmen doch die Forderungen aus dem Markt an höher qualifiziertem Personal stetig zu. Zukünftig dürfte dies 20 – 30 % aller Ausschreibungen betreffen, die mehr als die Sachkundeprüfung fordern. Die Alternative der Fortbildung zur „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)“ scheitert oft an der notwendigen 2jährigen Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe und ist mit seinen 200 - 240 Stunden Prüfungsvorbereitung auch nicht vergleichbar mit einer kompletten Berufsausbildung. Derartige Aussagen gegenüber Interessenten sind falsch und in der Regel Ausdruck von Inkompetenz. Besonders Kursteilnehmer, die bisher durch ihre gewerberechtlich anerkannte Berufserfahrung über Jahre keine Aus- oder Fortbildung absolvieren mussten, haben wie bisher festgestellt recht beachtliche Probleme bei der Bewältigung des theoretischen Prüfungsstoffs in dieser kurzen Zeit. Soweit möglich, sollte man deshalb immer die längere Variante nutzen oder Intensivkuse mit berufsbegleitender Prüfungsvorbereitung kombinieren. Die angekündigte neue 2jährige Berufsausbildung zur „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ steht als Umschulung erst nach Beginn der Erstausbildung in 1 - 2 Jahren zur Verfügung. Gern berät ISG-Bildungszentrum über diese und andere Bildungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten.
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ISG-Bildungszentrum Berlin bietet im Rahmen des Programms WeGebAU 2008 modulare Fortbildung mit IHK-Abschluss und staatlicher Prüfung an
Das von der Bundesagentur für Arbeit aufgelegte Förderprogramm WeGebAU 2007 - fortgesetzt als WeGebAU 2008 - zur Weiterbildung gering qualifizierter beschäftigter älterer Arbeitnehmer ist auch und besonders für das private Sicherheitsgewerbe von Interesse. Viele Sicherheitskräfte sind als Seiteneinsteiger mit Elementar- und Basisqualifikationen in das private Sicherheitsgewerbe eingestiegen. Hohe Arbeitszeitbelastungen und geringe Stundenlöhne waren und sind für Fort- und Weiterbildungen eigenfinanziert oder durch die Unternehmen unterstützt wenig förderlich. Die Unterrichtung mit ihren 40 Stunden und auch die IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO sind aber zukünftig nicht mehr ausreichend, es drohen die Arbeitslosigkeit oder der Einsatz auf Billigstellen. Für den relativ hohen Anteil älterer Arbeitnehmer ist das genannte Programm deshalb eine gute Möglichkeit, bereits vorher auch im Interesse Ihrer Arbeitgeber gefördert und damit ohne wirtschaftliche Belastungen für die Sicherheitsunternehmen notwendige Anpassungsqualifizierungen zu absolvieren. Die Delegierung von Arbeitnehmern kostet die Unternehmen nichts - gefördert werden sowohl die Fortbildung als auch der volle Lohn!
Das vom ISG-Bildungszentrum Berlin entwickelte modulare Konzept „Sicherheitsqualifizierung nach WeGebAU 2008“ mit dem Kernmodul "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)" und weiteren drei auch AZWV-zugelassenen speziellen Fortbildungen einschließlich eines vorgeschalteten Assessment-Centers entspricht dem Anliegen dieses Förderprogramms und dem Bedarf der Praxis. Der erste Kurs wurde im Dezember 2007 erfolgreich mit den IHK-Pürfungen beendet, ein Folgekurs im März 2008 eröffnet. Er hatte sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen als Interessenten für eine Delegierung bzw. Teilnahme. Gern beraten wir interessierte Sicherheitsunternehmen sowie ältere Sicherheitskräfte oder die fördernden Stellen und informieren über die konkreten Bestandteile und den Ablauf unseres modularen Kurses.
Nächster Kurs:  Juli 2008
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Auch 2008 am ISG-Bildungszentrum Berlin: Basisfortbildung für Geldtransporteure zur einsatzspezifischen Erweiterung der Unterrichtung gem. § 34a GewO sowie der Waffensachkundeprüfung gem. § 7 Waffengesetz "Grundlagen und Basistraining Geld- und Werttransport". 3-tägige praxisorientierte Schulungs- und Trainingsmaßnahme für Geldtransporteure (Fahrer und Begleiter) mit Schwerpunkt praktische Umsetzung der relevanten Unfallverhütungsvorschriften für den Geld- und Werttransport, Training von Standard- und Vorkommnisszenarien, einsatzspezifisches Recht, technische Hilfsmittel u.a.
Nächster Kurs:  Juni 2008
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Im Detail - NEU 2008 mit Servicekraft: Grafische Übersicht der Bildungswege und Bildungsmassnahmen in der privaten Sicherheitswirtschaft sowie Angebote des ISG-Bildungszentrum Berlin als Übersicht - angepaßt an neue Entwicklungen im August 2007. Die ab August 2008 neue 2jährige Berufsausbildung zur "Servicekraft für Schutz und Sicherheit" wird in Kürze integriert.
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Zur Unterstützung: Maßstab Bildungsträger - Kriterien für eine sachkundige Auswahl  
 
Seit 2005 gibt das ISG-Bildungszentrum monatlich die "ISG-NEWS Bildung" heraus. Sie sind in Papierform und per e-mail als PDF erhältlich und werden den Agenturen für Arbeit, Jobcentern und dem Berufsförderungsdienst BFD sowie allen weiteren Intereessenten zugestellt. Auf Wunsch erhalten auch Sie die NEWS regelmäßig, bitte bei Interesse hier eintragen.
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NEWS 05/2008

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   Informationsanfragen direkt an ISG-Bildungszentrum hier  
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ISG BERLIN
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  ISG-Bildungszentrum sucht freie Dozenten / Dozentinnen in Berlin-Brandenburg 
Sowohl für die laufenden und geplanten Aus- und Fortbildungen für die private Sicherheitswirtschaft (Berufserstausbildung der Servicekraft für Schutz und Sicherheit, Umschulungen, Fortbildungen) als auch die neuen Umschulungen und Weiterbildungen auf dem Gebiet des Dialogmarketings sucht ISG-Bildungszentrum freie (selbständige) Dozenten und Dozentinnen mit Berufs- und Lehrerfahrung. Ihr Einsatz erfolgt bedarfsabhängig. Die Einsatzbereiche betreffen alle prüfungsrelevanten Gebiete der Fachkraftausbildung und Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung sowie Psychologie, Marketing und Trainer für Telefon- und Direktakquise.
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Neue Weiterbildung am ISG-Bildungszentrum Berlin ab Mai 2008 - AZWV-Zulassung erhalten und damit förderfähig 
Nach intensiven Marktanalysen zur Ermittlung der konkreten Bedürfnisse an qualifiziertem Personal in Call Centern und Telefonmarketingbereichen der Unternehmen hat das ISG-Bildungszentrum eine neue 6monatige Weiterbildung entwickelt, zugelassen und angesetzt. Abgeleitet von einer existierenden 2jährigen und damit für den Markt etwas zu langen und umfangreichen Berufsausbildung im Dialogmarketing wird der neue "Dialogmarketingagent (ISG)" speziell für Call Center vorbereitet. Notruf-Serviceleitstellen und Alarmzentralen, die ihre Angebote insbesondere in Richtung Reklamationen und Notrufe erweitern, sind weitere mögliche Arbeitgeber. Kundenbindung, Kundengewinnung und Reklamationsbearbeitung sind Schwerpunktgebiete der Weiterbildung, durch eine mehrwöchige Englisch-Fachausbildung besonders atraktiv für zukünftige Arbeitgeber. Die Weiterbildung enthält Trainingsteile, mehrere Call Center haben bereits Ihre Kooperationsbereitschaft übermittelt, der erste Kurs ist bereits zu 50% belegt.
siehe weiter

 
     
 
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  19.05.2008
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  09.06.2008
Vorbereitungskurs und staatliche Waffensachkundeprüfung gem. § 7 Waffengesetzt - 6 Tage