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I.
Geltungsbereich |
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Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer
Angebote und Vertragsannahmeerklärungen und Grundlage aller
unserer Sicherheitsberatungen und sonstigen Dienstleistungen,
aller unserer Käufe, Verkäufe und Lieferungen einschließlich
damit verbundener Beratungen und Auskünften. Sie gelten spätestens
mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung oder Ausführung
unserer Bestellung als angenommen.
- Entgegenstehende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, Lieferanten oder
sonstigen Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen.
- Bei
Ergänzungs- und Folgeaufträgen der unter I. 1. aufgezählten
Art gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
Sie werden spätestens zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferungs-
und Leistungsannnahme wirksam.
-
Sofern Lieferungen von Hardware- und Softwareprodukten Gegenstand
des Vertrages sind, gelten ergänzend die einschlägigen Bedingungen
des Verkäufers / Auftragnehmers in der jeweils gültigen Fassung.
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II.
Vertragsinhalt |
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- Vorvertragliche
Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge,
sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend. Informationen,
Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwendungstechnischen
Hinweisen sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnis
vermitteln. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, werden
sie nicht Vertragsbestandteil. Für Inhalt und Umfang des Vertrages
ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher
Bestätigung wirksam.
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Wir behalten uns vor, bei Auftragsausführung technische Änderungen
vorzunehmen, soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen
Entwicklung ergeben oder sich im Einzelfall im Interesse der
Leistungsfähigkeit der Anlage als sachdienlich erweisen.
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III.
Preise |
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- Die
von uns angegebenen Waren- und Dienstleistungspreise (außer
in OnlineShops, die als solche benannt sind) verstehen sich
ab Werk bzw. ab Lager und ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, Verpackung,
Montage und Transport-/Reisekosten, soweit nichts anderes vereinbart.
Die Warenpreise in den OnlineShops sind Endpreise, die die gesetzliche
Mehrwertsteuer und alle anderen anfallenden Preisbestandteile
enthalten und zuzüglich Transport, soweit nichts anderes
ausgewiesen. Die Warenpreise auf den "ISG-Profikatalogseiten"
sind Nettopreise zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer, Verpackung,
Montage und Transport, soweit nicht bei einzelnen Produkten
Endpreise (benannt als "Direktkauf") mit gesetzlicher
Mehrwertsteuer und zuzüglich Verpackung, Montage und Transport,
soweit nicht anders ausgewiesen, aufgeführt sind.
Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer während der Dauer
des Vertragsverhältnisses erhöhen, sind wir berechtigt, die
im Vertrag ausgewiesene Mehrwertsteuer in gleichem Umfang zu
erhöhen.
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Ist eine uns bindende Preisabsprache zustandegekommen, können
wir trotzdem die Preise berichtigen, wenn nachträglich die Lieferung
oder Leistung durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben, Nebengebühren,
Frachten oder deren Erhöhung oder andere gesetzliche Maßnahmen
oder eine Änderung der Kostenfaktoren wie Lohn- und Materialkosten,
auf denen unsere Preise beruhen, mittelbar oder unmittelbar
betroffen und verteuert wird. Sofern die Preiserhöhung aufgrund
der genannten Umstände mehr als 10 % des vereinbarten Preises
übersteigt, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten
bzw. diesen kündigen. Dies gilt nicht, wenn wir ausdrücklich
und schriftlich einen Festpreis zugesagt haben.
- Für Bestellungen
unter einer Netto-Warensumme (ohne MwSt., Transportkosten und
sonstige Zuschläge) von 75 € berechnen wir einen Mindermengenzuschlag
von 12 €, soweit nicht anders ausgewiesen.
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IV.
Lieferzeiten, Lieferung, Gefahrenübergang |
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Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich, spätestens jedoch
innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluß, es sei denn,
daß wir eine Lieferfrist ausdrücklich und schriftlich als verbindlich
bezeichnet haben. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Zugangs
unserer Auftragsbestätigung beim Vertragspartner, jedoch nicht
vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und Erfüllung aller
sonstigen Voraussetzungen, die der Vertragspartner zu erbringen
hat.
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Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher
und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln,
behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw.
- auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten - verlängert sich,
wenn der Verkäufer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung
behindert ist, die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung
sowie einer angemessenen Anlaufzeit. Wird durch die genannten
Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar,
so wird der Verkäufer von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern
die Leistungsverzögerung länger als vier Wochen dauert, ist
der Vertragspartner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert
sich die Leistungszeit oder wird der Verkäufer von der Leistungsverpflichtung
frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer
nur berufen, wenn er den Vertragspartner unverzüglich benachrichtigt.
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Bei eigenem Verzug und von uns zu vertretender Unmöglichkeit
der Leistung sind wir zu Schadensersatz wegen Nichterfüllung
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet.
Unsere
Haftung ist bei grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt.
Schadensersatzansprüche sind bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen,
sofern der Schaden auf der Verletzung einer nichtwesentlichen
Vertragspflicht durch einen unserer Erfüllungsgehilfen beruht.
Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt nach fruchtlosem
Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
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Wir sind zu Teilleistungen in zumutbaren Umfang berechtigt.
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Wenn zwischen uns und dem Kunden keine Vereinbarung über den
Versand getroffen ist, erfolgt dieser nach unserem Ermessen,
wobei wir nicht verpflichtet sind, die günstigste Art der Versendung
zu wählen.
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Die Gefahr geht auf unseren Vertragspartner über, auch dann,
wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist,
a) Sobald die Ware unser Werk bzw. Lager verläßt. Auf Wunsch
und Kosten des Vertragspartners wird die Ware von uns gegen
Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
b) Wenn unsere Lieferungen und Leistungen auf Wunsch des Vertragspartners
oder aus von ihm zu vertretenden Gründen (Gläubigerverzug) verzögert
wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den
Vertragspartner über. Die entsprechenden Kosten für Wartezeit,
Bereitstellung und Aufbewahrung und weitere erforderliche Reisen
unserer Erfüllungsgehilfen hat der Vertragspartner zu tragen.
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V.
Zahlung |
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- In
Rechnung gestellte Leistungen sind ab Rechnungszugang sofort
fällig, wenn die Rechnung nicht abweichende Fristen ausweist.
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Im Falle des Verzuges des Vertragspartners werden unter Vorbehalt
der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der
banküblichen Debetzinsen, mindestens 5 Prozent über dem jeweiligen
Bundesbank-Diskontsatz, berechnet. Dem Kunden ist jedoch der
Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden
ist oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
-
Zahlungen dürfen nur an uns erfolgen, nicht an Vertreter.
- Anerkannte
Forderungen an uns können nicht abgetreten werden, soweit
nicht Rechtsakte dies beinhalten oder verlangen.
-
Vorauszahlungen können einzelvertraglich vereinbart werden.
Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, sind wir
berechtigt, die Übergabe der Ware bis zur Zahlung aufzuschieben.
- Die
Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt
nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung,
ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher
im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den
Vertragspartner. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten
des Vertragspartners und sind sofort fällig.
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Bei Teilleistungen steht uns das Recht auf Verlangen entsprechender
Teilzahlungen zu.
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Unsere Forderungen werden alle unabhängig von der Laufzeit etwa
hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig,
wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände
bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unserer
Vertragspartner zu mindern.
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Tritt unser Vertragspartner vom Vertrag zurück (Abbestellung),
ohne daß wir ihm einen Grund dazu gegeben haben, oder erklären
wir den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen,
die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich
der Vertragspartner, die bereits angefallenen Kosten sowie den
entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von max. 30 % des
Kaufpreises zu vergüten. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis
vorbehalten, daß Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser
Höhe entstanden bzw. entgangen sind. Danach erfolgt Berechnung
nur in nachgewiesener Höhe.
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Zu einer Aufrechnung ist der Vertragspartner nur berechtigt,
wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
worden ist.
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VI.
Eigentumsvorbehalt |
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- Alle
Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung
sämtlicher Forderungen - bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel
bis zur Einlösung - gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich
künftiger oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig
oder später abgeschlossenen Verträgen, und zwar auch dann, wenn
besonders bezeichnete Forderungen bereits beglichen sind.
- Der
Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt.
Die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung des Käufers,
tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehalts und steht dem Verkäufer
zu.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, bezüglich der Vorbehaltsware
jegliche Beeinträchtigung des Eigentums zu unterlassen und im
Falle des Zugriffs Dritter uns unverzüglich darüber zu informieren.
Diesbezüglich entstehende Kosten von Interventionen trägt der
Vertragspartner.
- Übersteigt
der Wert der Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 20 %,
so werden wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit Sicherheiten
nach unserer Wahl freigeben.
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VII.
Widerrufs-/Rückgaberecht sowie Gewährleistung |
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- Dem
Käufer steht ein Widerrufsrecht für Verträge gemäß Fernabsatzgesetz
(ausgenommen Fernunterricht) und ein Rückgaberecht für unbeschädigte
und unbenutzte Waren von 2 Wochen zu. Sofern die vom Kunden
bestellte Ware weniger als 40,00 € kostet, hat der Kunde im
Falle des wirksamen Widerrufs bzw. der Rückgabe der Ware die
Kosten der Rücksendung zu tragen, ansonsten übernehmen wir diese
Kosten. Bei Spuren der Ingebrauchnahme nach Rückgabe verlangen
wir Ersatz für die Wertverschlechterungen.
-
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
zählt, leisten wir Gewähr infolge eines vor Gefahrenübergang
liegenden Umstandes nach folgenden Bestimmungen:
a) wenn erkennbare Mängel binnen 14 Tagen ab Abnahmezeitpunkt
oder mangels Abnahme ab Versanddatum, nicht erkennbare Mängel
bei Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist
von 24 Monaten für neue Waren, bei Lieferung an Unternehmen/Kaufleute
von 12 Monate, und von 12 Monaten für gebrauchte Waren, bei
Lieferung an Unternehmen/Kaufleute wird Haftung für Sachmängel
an gebrauchten Waren ausgeschlossen, wenn nicht eine andere
Frist schriftlich verbindlich vereinbart oder von uns schriftlich
verbindlich zugesichert, ab Übergabezeitpunkt oder mangels Übergabe
ab Versanddatum schriftlich angezeigt werden und
b) wenn am gerügten Liefergegenstand Reparaturversuche, Instandsetzungsarbeiten
oder technische Änderungen durch unseren Vertragspartner oder
Dritte nicht stattgefunden haben und
c) wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung,
soweit sie fällig sind und in angemessenem Wert der unbeanstandeten
Teile der Lieferung stehen, nicht im Rückstand ist und
d) wenn der Liefergegenstand vom Vertragspartner und/oder Endkunden
sachgemäß bedient und eingesetzt wurde.
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Wir machen darauf aufmerksam, daß eine absolut fehlerfreie Erstellung
von Software, insbesondere komplexen Softwaresysteme, nach heutigem
Stand der Technik nicht bzw. nicht mit zumutbaren Aufwendungen
möglich ist. Gegenstand dieser Gewährleistung ist somit ein
Programm, das für den üblichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten
Gebrauch entsprechend der Programmbeschreibung tauglich ist.
a) Wir gewährleisten, daß der Programmträger bei der Übergabe
an den Vertragspartner keine Material- und Herstellungsfehler
hat.
b) Für die Fehlerfreiheit der Programme außerhalb des Gegenstandes
dieser Gewährleistung kann aus obengenannten Gründen keine Mängelhaftung
übernommen werden. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr
dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden
genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
Auch die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und
die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt
der Kunde.
Werden Programme für kundeneigene Hardware eingesetzt, erstreckt
sich die Gewährleistung nur auf die gelieferte Software und
nicht auf deren Zusammenwirken mit der Hardware.
- Unsere
Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl
auf Ersatzlieferung, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages),
Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder Nachbesserung. Bei
verzögerter, verweigerter oder mehrmalig mißlungener Nachbesserung
bleibt das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung)
oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) unberührt.
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Zur Mängelbeseitigung hat der Vertragspartner die nach billigem
Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
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Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung,
ferner nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel,
mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und solcher
chemischen, elektromechanischen oder elektrischen Einflüsse
entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
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VIII.
Haftung |
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- Nicht
ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver
Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter
Handlung und auf Ersatz von Mangelfolgeschäden - auch soweit
vorstehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten
des Vertragspartners stehen - werden ausgeschlossen, es sei
denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung durch uns, einen unserer gesetzlichen Vertreter
oder einen unserer Erfüllungsgehilfen.
Bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den im Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt. Eine
Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist jedoch ausgeschlossen,
sofern sie auf der Verletzung einer nichtwesentlichen Vertragspflicht
durch einen unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Im Falle einer
lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch
unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
-
Jegliche Haftung unsererseits für Schäden, die durch unsere
Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vor oder bei
Auftragsausführung verursacht werden, übernehmen wir nur im
Rahmen und Höhe der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
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Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen, insbesondere
wird nicht für Schäden gehaftet, die als Folge von strafbaren
Handlungen (z.B. Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl) gegenüber
Personen, dem Eigentum oder dem Vermögen des Vertragspartners
oder Dritten entstehen. Ausgeschlossen sind in jedem Fall Ersatzansprüche
für Folgeschäden, z.B. bei Nichtfunktionieren der Anlage, Einbruch,
Kosten der Polizei bzw. Feuerwehr sowie ggf. Bewachungsunternehmen
bei Gefahrenmeldungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften
über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen
Haftungsbeschränkungen entgegenstehen.
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Wir haften nicht für Arbeiten unserer Erfüllungsgehilfen, soweit
die Arbeiten nicht mit den vereinbarten Lieferungen und Leistungen
zusammenhängen oder soweit dieselben vom Vertragspartner direkt
veranlaßt sind.
-
Etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung unserer vertraglichen
Verpflichtungen sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb
von 10 Tagen nach Abschluß der vertraglich vereinbarten Leistung
oder Teilleistung (Baustelle, Objekt), schriftlich zwecks Abstellung
anzuzeigen, andernfalls können Rechte hieraus nicht abgeleitet
werden.
-
Beratungen durch unser Personal oder von uns beauftragte Vertreter
erfolgen unverbindlich. Sie basieren auf dem gegenwärtigen Stand
unserer Erkenntnisse und Erfahrungen und werden nach bestem
Wissen erteilt. Haftungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen,
als uns nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen
werden kann.
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Wir haften nicht für entgangenen Gewinn und Vermögensschäden
des Kunden, welche z.B. in Verbindung mit einem Ausfall der
Ware entstehen, durch fehlerhafte Funktion von Programmen oder
Datenverlust, ebensowenig, wenn die vom Kunden gewählte Systemkombination
seinen Erfordernissen nicht entspricht oder die beabsichtigten
Ergebnisse nicht erreicht werden, sofern nicht zwingende gesetzliche
Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit
diesen Haftungsbeschränkungen entgegensieht.
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IX.
Anwendbares Recht |
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- Für
unsere Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gehört
der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns,
ist ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand
der Sitz des Auftragnehmers Berlin-Lichtenberg.
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X.
Datenspeicherung |
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- Wir
sind berechtigt, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen
erhaltenen Daten über den/die Vertragspartner im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmen der Durchführung
des Vertrages zweckmäßig erscheint.
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XI.
Sonstiges |
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- Die
von uns zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich
geschützt. Der Besteller verpflichtet sich, diese Programme
ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen
Tätigkeit einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet
er sich, diese ohne unsere Zustimmung weder zu vervielfältigen
noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbeschreibungen
keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem
unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu
stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Besteller zur
Schadensersatzleistung verpflichtet.
-
Bei Übertragungen über das öffentliche Fernsprechnetz oder andere
Übertragungsmedien bietet der Verkäufer für die Herstellung
der Verbindung und die Übertragung der Meldungen keine höhere
als die diesem Übertragungsdienst eigene Sicherheit.
-
Gebühren, die von der Post, Polizei, Feuerwehr oder Dritten
aufgrund der vereinbarten Lieferungen und Leistungen erhoben
werden, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
-
Wir sind berechtigt, uns bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen
anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.
-
Sollte eine der vorstehenden
Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Geltung
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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Stand:
01.01.07 |
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