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I.
Geltungsbereich |
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Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer
Angebote und Vertragsannahmeerklärungen und Grundlage aller
unserer Umschulungen, Aus- und Fortbildungsmassnahmen sowie
Spezialseminare, Beratungen und Auskünfte (zusammengefaßt:
Kurs) im Bildungsbereich, soweit die Beratung nicht über
einzelne Bildungsmassnahmen hinausgeht. In diesem Fall gelten
unsere Geschäftsbedingungen für Dienstverträge
(AGB´s Beratungs- und Handelsverträge). Diese AGB
gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistung als
angenommen.
- Entgegenstehende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kursteilnehmers (auch: Kunden),
seiner Arbeits- oder Auftraggebers oder der Vertragspartner
für Firmenschulungen sind ausgeschlossen, auch wenn wir
ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Bei
Ergänzungs- und Folgeaufträgen der unter I. 1. aufgezählten
Art gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
Sie werden spätestens zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferungs-
und Leistungsannnahme wirksam.
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II.
Vertragsgegenstand |
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- Der
Teilnehmer erhält Unterricht bzw. praktische Ausbildung
in dem laut schriftlichen Vertrag vereinbarten Kurs, Seminar
o.a. Bildungsmassnahme gemäß Lehrplan oder Vereinbarung.
Eine Gewähr, dass der Kursteilnehmer die kursrelevanten
Prüfungen besteht, wird nicht übernommen. Nach Abschluss
der Bildungsmaßnahme erhält der Teilnehmer ein Zeugnis
der prüfenden Stelle und/oder ein Zertifikat des ISG-Bildungszentrums
der ISG mbH Berlin. Bei nicht erfolgreichem Abschluss oder nicht
bestandener Prüfung hat der Teilnehmer Anspruch auf eine
Teilnahmebestätigung. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung
oder Schadenersatz.
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Der berufsbegleitende Unterricht setzt eine angemessene Vorbereitung
durch den Kursteilnehmer voraus, zu der sich dieser verpflichtet.
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III. Durchführung des Unterrichts |
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Die ISG mbH Berlin ist berechtigt, den Unterrichtsstoff aktuellen
Bedingungen anzugleichen und die Schulungsstätte bei Bedarf
zu wechseln.
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Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, die Räumlichkeiten
und Geräte pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten.
Er haftet für fahrlässig, grob fahrlässig und
vorsätzlich verursachte Schäden.
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Dem Teilnehmer ist untersagt, Software-Produkte zu kopieren,
Raubkopien oder von ISG nicht autorisierte Software zu verwenden
oder Datenträger zu entfernen. Verstöße werden
nach dem Urheberrechtsgesetzt (UrRG) in vollem Umfang geahndet.
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Während der Bildungsmaßnahme wird außerhalb
der vertraglich vereinbarten Ferien kein Urlaub gewährt.
Freistellungen sind nur in rechtlich geregelten Einzelfällen
möglich, bei geförderten Kursen nur in Abstimmung
mit der fördernden Stelle.
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Befindet sich der Teilnehmer bei Beendigung der Maßnahme
mit der Zahlung der Gebühren im Rückstand, ist die
ISG mbH Berlin berechtigt, das Abschlusszeugnis/Zertifikat bzw.
die Teilnahmebescheinigung solange zurückzuhalten, bis
alle Gebühren beglichen sind (gilt nicht für SGB III
geförderte Maßnahmen).
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IV.
Vertragsabschluß, Rücktritt und Kündigung |
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Vertragsabschluß:
Es gelten nur schriftliche Verträge auf Formblatt der ISG
mbH Berlin, unterzeichnet von Zeichnungs- oder Handlungsbevollmächtigten.
Die ISG mbH Berlin behält sich das Recht vor, ohne Angabe
von Gründen Bewerber für eine Kursteilnahme abzulehnen.
Für die Rechtzeitigkeit der entsprechenden Erklärung
reicht die Aufgabe per Post innerhalb einer Frist von 14 Tagen
nach Anmeldung aus.
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Rücktritts- / Kündigungsmodalitäten:
a)
Dem Teilnehmer wird ein allgemeines Rücktrittsrecht innerhalb
von 14 Tagen nach Vertragsabschluß, längstens bis
zum Beginn der Bildungsmaßnahme eingeräumt, soweit
dies bei einzelnen Veranstaltungen in der Anmeldung nicht ausgeschlossen
ist. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.
Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden voll erstattet,
ausgeschlossen die Gebühren für bereits empfangene
Lehrmaterialien und ausgeschlossen in der Anmeldung aufgeführte
anteilige Aufwandsgebühren.
b) Hat der Teilnehmer bei den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern einen
Antrag auf Förderung der beruflichen Weiterbildung nach
den Richtlinien des Sozialgesetzbuches, Drittes Buch, (SGB III)
gestellt und kann er an den beruflichen Bildungsmaßnahmen
nur teilnehmen, wenn die Förderung bewilligt wird, kann
der Teilnehmer bei Nichtförderung ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
c) Der Teilnehmer ist berechtigt, bei einer Bildungsmaßnahme
unter 3 Monaten Dauer mit einer Frist von 2 Wochen jeweils zum
Ende eines Monates, bei längeren Bildungsmaßnahmen
erstmalig mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des 3. Monats,
sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate zu kündigen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
d) Mit Ausnahme der Teilnehmer nach Ziffer 2.b) sind im Falle
eines vorzeitigen Austritts aus einer Maßnahme die Teilnehmergebühren
bis zum Ablauf der Kündigungsfrist gemäß der
vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Evtl. darüber
hinaus gezahlte Gebühren werden nach Rückgabe aller
leihweise erhaltenen Unterrichtsmaterialien erstattet.
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Tritt ein Teilnehmer verspätet in eine Maßnahme ein,
entfällt eine Kürzung der Lehrgangsgebühren.
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Außerordentliches Kündigungsrecht der ISG mbH Berlin:
Die ISG mbH Berlin ist berechtigt, aus wichtigem Grund zu
jeder Zeit ohne Frist schriftlich zu kündigen. Eine vorherige
Abmahnung ist bei schweren oder wiederholten Verstößen
nicht erforderlich.
Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
a) Das unberechtigte Kopieren von Software-Produkten sowie
das Entfernen von Datenträgern.
b) Vorsätzliche oder grob fahrlässige Zerstörung
oder Beschädigung der Einrichtungsgegenstände, der
Ausbildungsobjekte usw.
c) Wiederholter Zahlungsverzug bzw. Zahlungsrückstand
oder Rückstand von 2 Raten.
d) Die permanente Störung des Unterrichts.
e) Häufige Verspätung oder Abwesenheit des Teilnehmers
aus Gründen, die in seiner Person begründet liegen.
f) Wenn erkennbar ist, dass der Teilnehmer das Maßnahmeziel
nicht erreichen kann.
g) Der Teilnehmer kann geforderte Zulassungsvoraussetzungen
nicht vorweisen bzw. die vorgelegten Unterlagen bestätigen
nicht oder nicht ausreichend die geforderten Voraussetzungen.
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Der Teilnehmervertrag gilt als gekündigt, wenn der Kurs
aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen oder aus anderen wichtigen
Gründen nicht durchgeführt wird oder abgebrochen werden
muss. Zu viel gezahlte Kursgebühren werden erstattet, es
besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
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V.
Zahlung |
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- Die
Höhe der Kursgebühren ergibt sich aus dem Teilnehmer-
oder Ausbildungsvertrag oder analogen Vereinbarungen. Wird die
Gebühr einem umsatzsteuerpflichtigen Dritten in Rechnung
gestellt und besteht keine Umsatzsteuerbefreiung, erhöhen
sich die Gesamtgebühren um den jeweils gültigen Umsatzsteuersatz
(gilt nicht für SGB III geförderte Maßnahmen).
- In
Rechnung
gestellte Leistungen sind ab Rechnungszugang sofort fällig,
wenn die Rechnung nicht abweichende Fristen oder Teilzahlungen
ausweist.
Bei Teilzahlungen werden die Gebühren anteilig vor Beginn
des Kurses bzw. des einzelnen Seminars und danach monatlich
oder wie vereinbart fällig. Bei geförderten Kursteilnehmern
gelten die in der Förderungsentscheidung vereinbarten Zahlungsfristen
und -modalitäten.
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Bei geförderten Maßnahmen erfolgt die Übernahme
der Lehrgangsgebühren direkt von den fördernden Einrichtungen
an die ISG mbH Berlin entsprechend den Regelungen aus den Fördervereinbarungen
oder analogen Unterlagen.
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Im Falle des Verzuges des Vertragspartners werden unter Vorbehalt
der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der
banküblichen Debetzinsen, mindestens 5 Prozent über dem jeweiligen
Bundesbank-Diskontsatz, berechnet. Dem Kunden ist jedoch der
Nachweis gestattet, dass
uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder unser Schaden
wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
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Zahlungen dürfen nur an uns erfolgen, nicht an Vertreter.
- Anerkannte
Forderungen an uns können nicht abgetreten werden, soweit
nicht Rechtsakte dies beinhalten oder verlangen.
-
Vorauszahlungen oder Teilzahlungen können vertraglich vereinbart
werden. Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet,
sind wir berechtigt, die Aufnahme in den Kurs oder deren Fortsetzung
bei vereinbarten Teilzahlungen bis zur Zahlung aufzuschieben.
Das unter Ziffer III., 4.c) geregelte Kündigungsrecht wird
davon nicht berührt.
- Die
Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt
nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung,
ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher
im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den
Vertragspartner. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten
des Vertragspartners und sind sofort fällig.
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Unsere Forderungen werden alle unabhängig von der Laufzeit etwa
hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig,
wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände
bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unserer
Vertragspartner zu mindern.
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Zu einer Aufrechnung ist der Vertragspartner nur berechtigt,
wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
worden ist.
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VI.
Versicherung und Haftungsbeschränkung |
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- Die
Versicherung der Kursteilnehmer im gesetzlichen Unfallschutz
gemäß RVO erfolgt für die Zeit der Ausbildung
in ganztägigen Kursen bei der VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft,
soweit dies vertraglich für die jeweiligen Kurse vereinbart
ist.
- Bei
Präsenzseminaren in berufsbegleitenden Kursen erfolgt keine
Versicherung durch die ISG mbH Berlin.
- Die
ISG mbH Berlin haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Jegliche weitere Haftung
ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
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VII.
Anwendbares Recht |
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- Für
unsere Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ausschließlicher
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers
Berlin-Lichtenberg.
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VIII.
Datenspeicherung |
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- Wir
sind berechtigt, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen
erhaltenen Daten über den Vertragspartner und Kursteilnehmer
(falls nicht Vertragspartner) im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmen der Durchführung
des Vertrages zweckmäßig erscheint oder rechtlich geboten ist.
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IX.
Sonstiges |
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- Wir
sind berechtigt, uns bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen
anderer zuverlässiger Unternehmen oder freier Mitarbeiter zu
bedienen.
- Soweit
einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sind oder werden,
wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht
berührt.
- Änderungen
oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
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| .. |
Stand:
01.06.07 |
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