Allgemeine
 
Geschäftsbedingungen
  für Aus- und Fortbildungsleistungen
und -verträge des ISG-Bildungszentrum
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I. Geltungsbereich
  1. Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Vertragsannahmeerklärungen und Grundlage aller unserer Umschulungen, Aus- und Fortbildungsmassnahmen sowie Spezialseminare, Beratungen und Auskünfte (zusammengefaßt: Kurs) im Bildungsbereich, soweit die Beratung nicht über einzelne Bildungsmassnahmen hinausgeht. In diesem Fall gelten unsere Geschäftsbedingungen für Dienstverträge (AGB´s Beratungs- und Handelsverträge). Diese AGB gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistung als angenommen.
  2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kursteilnehmers (auch: Kunden), seiner Arbeits- oder Auftraggebers oder der Vertragspartner für Firmenschulungen sind ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
  3. Bei Ergänzungs- und Folgeaufträgen der unter I. 1. aufgezählten Art gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Sie werden spätestens zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferungs- und Leistungsannnahme wirksam.
II. Vertragsgegenstand
  1. Der Teilnehmer erhält Unterricht bzw. praktische Ausbildung in dem laut schriftlichen Vertrag vereinbarten Kurs, Seminar o.a. Bildungsmassnahme gemäß Lehrplan oder Vereinbarung. Eine Gewähr, dass der Kursteilnehmer die kursrelevanten Prüfungen besteht, wird nicht übernommen. Nach Abschluss der Bildungsmaßnahme erhält der Teilnehmer ein Zeugnis der prüfenden Stelle und/oder ein Zertifikat des ISG-Bildungszentrums der ISG mbH Berlin. Bei nicht erfolgreichem Abschluss oder nicht bestandener Prüfung hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Teilnahmebestätigung. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung oder Schadenersatz.
  2. Der berufsbegleitende Unterricht setzt eine angemessene Vorbereitung durch den Kursteilnehmer voraus, zu der sich dieser verpflichtet.
 
III. Durchführung des Unterrichts
  1. Die ISG mbH Berlin ist berechtigt, den Unterrichtsstoff aktuellen Bedingungen anzugleichen und die Schulungsstätte bei Bedarf zu wechseln.
  2. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und Geräte pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten. Er haftet für fahrlässig, grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden.
  3. Dem Teilnehmer ist untersagt, Software-Produkte zu kopieren, Raubkopien oder von ISG nicht autorisierte Software zu verwenden oder Datenträger zu entfernen. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetzt (UrRG) in vollem Umfang geahndet.
  4. Während der Bildungsmaßnahme wird außerhalb der vertraglich vereinbarten Ferien kein Urlaub gewährt. Freistellungen sind nur in rechtlich geregelten Einzelfällen möglich, bei geförderten Kursen nur in Abstimmung mit der fördernden Stelle.
  5. Befindet sich der Teilnehmer bei Beendigung der Maßnahme mit der Zahlung der Gebühren im Rückstand, ist die ISG mbH Berlin berechtigt, das Abschlusszeugnis/Zertifikat bzw. die Teilnahmebescheinigung solange zurückzuhalten, bis alle Gebühren beglichen sind (gilt nicht für SGB III geförderte Maßnahmen).
 
IV. Vertragsabschluß, Rücktritt und Kündigung
  1. Vertragsabschluß:
    Es gelten nur schriftliche Verträge auf Formblatt der ISG mbH Berlin, unterzeichnet von Zeichnungs- oder Handlungsbevollmächtigten. Die ISG mbH Berlin behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen Bewerber für eine Kursteilnahme abzulehnen. Für die Rechtzeitigkeit der entsprechenden Erklärung reicht die Aufgabe per Post innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Anmeldung aus.
  2. Rücktritts- / Kündigungsmodalitäten:
    a) Dem Teilnehmer wird ein allgemeines Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluß, längstens bis zum Beginn der Bildungsmaßnahme eingeräumt, soweit dies bei einzelnen Veranstaltungen in der Anmeldung nicht ausgeschlossen ist. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden voll erstattet, ausgeschlossen die Gebühren für bereits empfangene Lehrmaterialien und ausgeschlossen in der Anmeldung aufgeführte anteilige Aufwandsgebühren.
    b) Hat der Teilnehmer bei den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern einen Antrag auf Förderung der beruflichen Weiterbildung nach den Richtlinien des Sozialgesetzbuches, Drittes Buch, (SGB III) gestellt und kann er an den beruflichen Bildungsmaßnahmen nur teilnehmen, wenn die Förderung bewilligt wird, kann der Teilnehmer bei Nichtförderung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
    c) Der Teilnehmer ist berechtigt, bei einer Bildungsmaßnahme unter 3 Monaten Dauer mit einer Frist von 2 Wochen jeweils zum Ende eines Monates, bei längeren Bildungsmaßnahmen erstmalig mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des 3. Monats, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
    d) Mit Ausnahme der Teilnehmer nach Ziffer 2.b) sind im Falle eines vorzeitigen Austritts aus einer Maßnahme die Teilnehmergebühren bis zum Ablauf der Kündigungsfrist gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Evtl. darüber hinaus gezahlte Gebühren werden nach Rückgabe aller leihweise erhaltenen Unterrichtsmaterialien erstattet.
  3. Tritt ein Teilnehmer verspätet in eine Maßnahme ein, entfällt eine Kürzung der Lehrgangsgebühren.
  4. Außerordentliches Kündigungsrecht der ISG mbH Berlin:
    Die ISG mbH Berlin ist berechtigt, aus wichtigem Grund zu jeder Zeit ohne Frist schriftlich zu kündigen. Eine vorherige Abmahnung ist bei schweren oder wiederholten Verstößen nicht erforderlich.
    Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
    a) Das unberechtigte Kopieren von Software-Produkten sowie das Entfernen von Datenträgern.
    b) Vorsätzliche oder grob fahrlässige Zerstörung oder Beschädigung der Einrichtungsgegenstände, der Ausbildungsobjekte usw.
    c) Wiederholter Zahlungsverzug bzw. Zahlungsrückstand oder Rückstand von 2 Raten.
    d) Die permanente Störung des Unterrichts.
    e) Häufige Verspätung oder Abwesenheit des Teilnehmers aus Gründen, die in seiner Person begründet liegen.
    f) Wenn erkennbar ist, dass der Teilnehmer das Maßnahmeziel nicht erreichen kann.
    g) Der Teilnehmer kann geforderte Zulassungsvoraussetzungen nicht vorweisen bzw. die vorgelegten Unterlagen bestätigen nicht oder nicht ausreichend die geforderten Voraussetzungen.
  5. Der Teilnehmervertrag gilt als gekündigt, wenn der Kurs aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen oder aus anderen wichtigen Gründen nicht durchgeführt wird oder abgebrochen werden muss. Zu viel gezahlte Kursgebühren werden erstattet, es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
 
V. Zahlung
  1. Die Höhe der Kursgebühren ergibt sich aus dem Teilnehmer- oder Ausbildungsvertrag oder analogen Vereinbarungen. Wird die Gebühr einem umsatzsteuerpflichtigen Dritten in Rechnung gestellt und besteht keine Umsatzsteuerbefreiung, erhöhen sich die Gesamtgebühren um den jeweils gültigen Umsatzsteuersatz (gilt nicht für SGB III geförderte Maßnahmen).
  2. In Rechnung gestellte Leistungen sind ab Rechnungszugang sofort fällig, wenn die Rechnung nicht abweichende Fristen oder Teilzahlungen ausweist. Bei Teilzahlungen werden die Gebühren anteilig vor Beginn des Kurses bzw. des einzelnen Seminars und danach monatlich oder wie vereinbart fällig. Bei geförderten Kursteilnehmern gelten die in der Förderungsentscheidung vereinbarten Zahlungsfristen und -modalitäten.
  3. Bei geförderten Maßnahmen erfolgt die Übernahme der Lehrgangsgebühren direkt von den fördernden Einrichtungen an die ISG mbH Berlin entsprechend den Regelungen aus den Fördervereinbarungen oder analogen Unterlagen.
  4. Im Falle des Verzuges des Vertragspartners werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 5 Prozent über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
  5. Zahlungen dürfen nur an uns erfolgen, nicht an Vertreter.
  6. Anerkannte Forderungen an uns können nicht abgetreten werden, soweit nicht Rechtsakte dies beinhalten oder verlangen.
  7. Vorauszahlungen oder Teilzahlungen können vertraglich vereinbart werden. Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, sind wir berechtigt, die Aufnahme in den Kurs oder deren Fortsetzung bei vereinbarten Teilzahlungen bis zur Zahlung aufzuschieben. Das unter Ziffer III., 4.c) geregelte Kündigungsrecht wird davon nicht berührt.
  8. Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Vertragspartner. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig.
  9. Unsere Forderungen werden alle unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unserer Vertragspartner zu mindern.
  10. Zu einer Aufrechnung ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
 
VI. Versicherung und Haftungsbeschränkung
 
  1. Die Versicherung der Kursteilnehmer im gesetzlichen Unfallschutz gemäß RVO erfolgt für die Zeit der Ausbildung in ganztägigen Kursen bei der VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, soweit dies vertraglich für die jeweiligen Kurse vereinbart ist.
  2. Bei Präsenzseminaren in berufsbegleitenden Kursen erfolgt keine Versicherung durch die ISG mbH Berlin.
  3. Die ISG mbH Berlin haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
 
VII. Anwendbares Recht
  1. Für unsere Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers Berlin-Lichtenberg.
 
VIII. Datenspeicherung
  1. Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Vertragspartner und Kursteilnehmer (falls nicht Vertragspartner) im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertrages zweckmäßig erscheint oder rechtlich geboten ist.
 
IX. Sonstiges
  1. Wir sind berechtigt, uns bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen oder freier Mitarbeiter zu bedienen.
  2. Soweit einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.
  3. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
.. Stand: 01.06.07 ........................................................