|
|
| Politik bei der Luftsicherheit zwischen Schuldzuweisungen, Naivität und Inkompetenz: SPD-Politiker kritisiert Ausbildungsstand privater Luftsicherheitskontrollkräfte und übersieht die jahrelangen Fehler bei der Regelung dieser Prozesse durch Rechtsnormen - Wer ist dafür wohl verantwortlich? |
Dienstag, 12. Januar 2010 Hoffen wir, dass die Politik noch rechtzeitig entdeckt, dass die von Ihr selbst geschaffenen und gegen Veränderungsvorschläge verteidigten Rechtsnormen über Jahre Grundlagen auch im Bereich der Luftsicherheit aber nicht nur dort geschaffen haben, die heute zusammenhanglos aber nicht unberechtigt kritisiert werden. Allerdings werden die Ursachen der Probleme mangels Kompetenz gar nicht als solche erkannt. Es sind Rechtsnormen, wie die Gewerbeordnung mit ihrem § 34a und das Luftsicherheitsgesetz sowie andere, die Stellung, Aufgaben und auch Qualifizierung des privaten Sicherheitspersonal allgemein und funktionsbezogen bestimmen und begrenzen. Sie waren und sind die Grundlage für Ausschreibungen und Leistungsverträge. Der Wettbewerb über den Preis verbietet ein MEHR, als rechtlich gefordert und das ist sehr defizitär. Eine notwendige und öfter angemahnte Modifizierung entsprechend der neuen Sicherheitslage wurde bisher konsequent verhindert. Und so sind immer noch 40 Stunden Unterrichtung ohne dienstkundliche Themen als Bestandteil des Gewerbezuganges gem. § 34a GewO und damit Basisqualifizierung ausreichend, um terrorgefährdete Objekte zu schützen. Eine Friseuse benötigt 3 Jahre Ausbildung, bevor sie Kunden bedienen darf, eine Sicherheitsfachkraft 40 Stunden oder eine IHK-Sachkundeprüfung, vor deren Ablegung gar keine lehrgangsmäßige Vorbereitung zwingend gefordert ist. Freiwillig liegen diese zwischen 40 und ca. 300 Stunden, auch ohne Dienst- und Fachkunde und in der Regel gefördert. Apelle an die Politik oder den DIHK, hier nachzubessern, verhalten ungehört. Es sind ja keine Friseure, es geht nur um Leben, Gesundheit und Sachwerte.
Siehe dazu auch einen veröffentlichten Beitrag in der Zeitschrift WIK, Nr. 04/2008, Seiten 109-111:
"Es darf ein wenig mehr sein"
Diese politischen Vorgaben bestimmen auch die gesellschaftliche Anerkennung und damit die Vergütung, im Mindestsatz weniger als eine ungelernte Reinigungskraft.
Nun müssen schnell Lösungen für mehr Luftsicherheit her. Was jahrelang versäumt wurde, soll korrigiert werden, auch wenn mancher Politiker nicht versteht, worum es eigentlich geht. Da kommt die Diskussion um Körper- oder Nacktscanner gerade recht, da kann man mitreden. Der SPD-Politiker Oppermann entdeckt dann auch noch die mangelnde Qualifikation der privaten Sicherheitskräfte mit Kontrollaufgaben in den Flughäfen und deren Bezahlung mit Billiglöhnen als Quelle von Qualitätsmängeln, inzwischen auch von weiteren Politikern bemängelt. Das paßt und es könnte partiell sogar zutreffen, wenn man die Zusammenhänge und Ursachen nicht übersehen würde, die Ganzheitlichkeit von Lösungen, die letztlich zu mehr Luftsicherheit führen, vernachlässigt und Einzelfeststellungen separiert.
Das Beispiel München vom 19.12.2009, bisher nicht kommentiert, zeigt exemplarisch auf, dass ein einfacher Fehler - es könnte allerdings auch Vorsatz sein - wahrscheinlich im Verantwortungsbereich der Polizei verursacht, zu einem Kausalablauf führte, in dessen Ergebnis die Grenze zur BRD und EU unkontrolliert passiert werden konnte, ohne zutun privater Kontrollkräfte. Deshalb spricht man wohl auch nicht darüber?
Luftsicherheit wird nicht durch Einzelmaßnahmen erreicht, sondern durch einen integrierten, ganzheitlichen Ablauf aller beteiligten Kräfte, Mittel und Regularien sicher gestellt. Wichtig ist dabei eine weitestgehend einheitliche Stufe der Qualität, um den Mißbrauch von Lücken und Defiziten zu minimieren. Was nützen hochwertige Personenkontrollen, wenn das Gepäck im unsichtbaren Bereich der Flughäfen nur partiell oder mit veralteter Technik oder von unzureichend geschultem Personal kontrolliert wird. Was nützen hochwertige Passagierkontrollen, wenn Wartungs- und Servicepersonal nicht ausreichend kontrolliert oder abgestellte Flugzeuge nicht ausreichend geschützt sind? Ein Sicherungskonzept ist nur so gut, wie das darin enthaltene und als solches auch bekannte schwächste Glied im System und dann muss das Konzept auch noch umgesetzt werden. Die allgemein gescholtenen privaten Kontrollkräfte - in München allerdings in einem staatlichen Unternehmen unter kommunaler Aufsicht angestellt - haben in diesem System ihren Platz. Um ihn auszufüllen, sind auch einsatzspezifische Qualifizierungen und eine angemessene Vergütung erforderlich. Dem kann zugestimmt werden. Die Grundlagen dafür legt allerdings die Politik, indem sie Gewerbezugänge regelt, funktionsabhängige Qualifizierungen festlegt und damit indirekt den Wert und die gesellschaftliche Anerkennung dieser Tätigkeiten vermittelt. Hier wurden notwendige Entwicklungen versäumt. Dazu zählt die Differenzierung der Sicherheitsaufgaben vom einfachen Wachmann bis hin zu verantwortungsvollen Aufgaben, bei denen Entscheidungen über Leben bestimmen können, auch und bereits in den relevanten Rechtsvorschriften.
Es war auf dem Sicherheitsgewerberechtstag 2008 der Universität Hamburg, auf dem eine Bundestagsabgeordnete, Mitglied des Innenausschusses, den "neuen § 34a GewO" und die darin geregelte 40stündige Unterrichtung als ausreichend einschätzte, auch terrorgefährdete Objekte, wie den Reichstag in Berlin, zu schützen. Der deutliche Widerspruch des BDWS-Präsidenten erfolgte allerdings erst, als die "sachkundige" Politikerin die Veranstaltung bereits verlassen hatte. Es ist wohl Zeit, derartige Positionen zu überdenken und in der Gegenwart von verbalen Angriffen zum Handeln zu schreiten und das nicht nur mit Einzelmaßnahmen oder technischen Inovationen.
zurück zur Übersicht
|
|
|